Drucksache - IX-0418  

 
 
Betreff: Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen in den vom Bezirksamt Pankow verwalteten Gebäuden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.11.2022 
Fortführung der 10. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK § 15 BezVG BA 10.BVV am 16.11.2022
VzK § 15 BezVG BA 10.BVV am 16.11.2022 Anlagen
VzK§15BezVG BA, Fortsetzung 10. BVV am 30.11.2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.10.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen in den vom Bezirksamt Pankow verwalteten Gebäuden

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am     .10.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Das Land Berlin hat für den Bezug von Strom, Fernwärme und Erdgas langfristige Lieferverträge für die Bezirke und landeseigenen Betriebe abgeschlossen. Das Bezirksamt Pankow nutzt diese Verträge für den Bezug dieser Energieträger und hat keinen direkten Einfluss auf die Preisgestaltung. Die dem Bezirksamt Pankow, auf Grundlage dieser Verträge, entstehenden Kosten für die Energielieferungen sind für das Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr teils erheblich gestiegen.

Strom +51 %,

Fernwärme +40 %,

Erdgas +4 %.

Eine höhere Kostensteigerung für Erdgas wurde für 2022 durch eine frühzeitige Preisfixierung vermieden, ist jedoch für 2023 zu erwarten.

Aufgrund der geopolitischen Rahmenbedingungen wurde von der Bundesregierung am 23.6.2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Sie sieht insbesondere marktpolitische Maßnahmen vor, um den Gasverbrauch in Deutschland zu reduzieren, und die Gasspeicher für den Winterbedarf zu füllen.

Der Senat von Berlin hat in seiner Vorlage Nr. S 625/2022 gleichfalls die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung im Land Berlin als Beitrag zur Energieversorgungssicherheit beschlossen.

Das Bezirksamt Pankow betreibt, saniert und errichtet seine verwalteten Gebäude unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit (vgl. insbesondere Gebäude-Energiegesetz (GEG), Berliner Klimaschutz- und Energiewende-Gesetz (EWG Bln), Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU), Landeshaushaltsordnung (LHO)).

Aufgrund der erheblich steigenden Energiepreise und der sich abzeichnenden Versorgungsknappheit mit Erdgas, hat das Bezirksamt Pankow beschlossen, den Energieverbrauch in den bezirklich verwalteten Gebäuden durch technisch-organisatorische sowie verhaltensorientierte Maßnahmen, über die bereits bestehenden rechtlichen Zielsetzungen hinaus, zu reduzieren bzw. die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen zu beschleunigen.

Hierfür hat das Bezirksamt Pankow eine Liste mit Energieeinsparmaßnahmen (vgl. Anlage 1) sowie Hinweise für energiesparendes Nutzerverhalten (vgl. Anlage 2) erarbeitet, die geeignet sein können, den Energieverbrauch in den bezirklich verwalteten Gebäuden zu reduzieren. Darüber hinaus soll für jedes Bürogebäude eine Person benannte werden, die als Ansprechperson für Energieeinsparungen den Inneren Diensten als Partner/Partnerin zur Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen zur Verfügung steht, als auch den Mitarbeitenden beratend zur Seite steht.

Die in Anlage 1 angegebenen Einsparpotenziale sind grob geschätzt. Das Bezirksamt Pankow wird die einzelnen Maßnahmen unverzüglich auf ihre technische, organisatorische, rechtliche und finanzielle Realisierbarkeit untersuchen und realisierbare Maßnahmen schnellstmöglich umsetzen. Die energetischen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen müssen dabei gegebenenfalls pro Einzelfall bewertet werden. Die Maßnahmen mit kurzfristig erzielbarem und hohem bezirksweiten Einsparpotenzial sollen bevorzugt realisiert werden.

Die Anlage 2 enthält Hinweise für energiesparendes Verhalten, die kurzfristig an die Nutzer der bezirklich verwalteten Gebäude kommuniziert werden sollen.

Die dafür erforderlichen Prozesse sind unverzüglich in den Geschäftsbereichen einzuleiten.

Begründung

Extern verursachte, außergewöhnliche Steigerungen der Energiekosten sowie drohende Erdgas-Versorgungsknappheit.

Die Energiesparmaßnahmen erfolgen auf Grundlage der Senatsvorlage Nr. S-650/2022

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nicht absehbar, da die zu erwartenden Preissteigerungen bei den Energiekosten nicht vorhersehbar sind.

Eine Finanzierung soll aus Kapitel 3306, Titel 51701 vorbehaltlich der Verfügbarkeit der benötigten Mittel erfolgen.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Da von diesen Maßnahmen alle Kolleginnen und Kollegen des Bezirksamt-Pankow betroffen sind, erfolgt eine Information in umfassender Form.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zu einer signifikanten Einsparung von elektrischer Energie und fossilen Brennstoffen führen.

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen