Drucksache - IX-0404  

 
 
Betreff: Papierloses Arbeiten in der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
11.01.2023 
Fortsetzung der 11. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 9. BVV am 28.09.2022
Änderungsantrag SPD 9. BVV am 28.09.2022
Ausfertigung nach Beschlussfassung CDU 9. BVV am 28.09.2022
VzK§13 BezVG/SB BA 11.BVV am 14.12.2022
VzK §13 BezVG/SB BA Fortsetzung 11.BVV am 11.01.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0404

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Papierloses Arbeiten in der BVV

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 009. Sitzung am 28.09.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0404

Das Bezirksamt wird ersucht, Unterlagen, die den Bezirksverordneten zur Verfügung gestellt werden, nach Möglichkeit papierlos (digital) zu übermitteln. Für Unterlagen, die noch in Papierform zur Verfügung gestellt werden, soll wohlwollend geprüft werden, ob hierfür weiterhin die Notwendigkeit besteht.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Nach Prüfung im Bezirksamt werden bereits verschiedene Unterlagen den Bezirksverordneten papierlos (digital) zur Verfügung gestellt. Aktuell werden folgende Unterlagen zusätzlich in Papierform bereitgestellt.

  • Drucksachen nach § 13 bzw. § 15 BezVG
  • Drucksachen nach § 12 bzw. § 16 BezVG
  • Beantwortungen von Kleinen Anfragen
  • Beantwortungen von Eingaben und Beschwerden
  • Beantwortungen von mündlichen Anfragen

Das Bezirksamt sieht bei den benannten Unterlagen keine zwingende Notwendigkeit, diese weiterhin zusätzlich in Papierform den Bezirksverordneten zur Verfügung stellen zu müssen. Das Bezirksamt hat sich gemeinsam darauf verständigt, alle o.g. Unterlagen zukünftig ausschließlich digital zur Verfügung zu stellen. Das Verwenden einer ausschließlich elektronischen Übermittlung stellt nach Auffassung des Bezirksamtes einen einfacheren, mobilen Zugriff da, es gewährleistet eine bessere Zusammenarbeit, eine schnellere Suche, Platzersparnis, eine Informationsgewinnung sowie erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse, so werden Transportwege verkürzt und mehr Transparenz in den Arbeitsabläufen erzielt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

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