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Drucksache - IX-0355
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Keine Pinselsanierung für den Fußgängertunnel S-Bahnhof Greifswalder Straße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 25.01.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0355
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) für eine Grundinstandsetzung des Fußgängertunnels am S-Bahnhof Greifswalder Straße einzusetzen.
Im Rahmen einer Grundinstandsetzung ist der Fußgängertunnel mit besonderem Augenmerk auf die Erhöhung der subjektiven Sicherheit umzugestalten.
Darüber hinaus soll zur Schaffung einer barrierefreien Fußgängerquerung eine zweite
Lichtsignalanlage (Pförtnerampel) zur Straßenbahn-Haltestelle in Richtung
Weißensee/Hohenschönhausen eingerichtet werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Beschlussempfehlung wurde der Senatsverwaltung für Umwelt. Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme im Rahmen ihrer Zuständigkeit gesandt.
Die Stellungnahme vom 04.04.2023 liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben.
„Eine Grundinstandsetzung des Fußgängertunnels Greifswalder Straße ist vorgesehen. Zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls ist eine hellere Gestaltung geplant, soweit es der flache gedrungene Querschnitt zulässt. Geometrisch werden sich keine Veränderung vornehmen lassen.
In Abhängigkeit von personellen und finanziellen. Mitteln ist eine Umsetzung der Maßnahme eher langfristig vorgesehen. Noch in diesem Jahr werden dringende Verkehrssicherungsarbeiten an den Verkleidungselementen vorgenommen. Auch die turnusmäßige Graffitibeseitigung und Bauwerksreinigung wird demnächst ausgeführt.
Zur Schaffung weiterer Zugänge zur Straßenbahnhaltestelle und der Berücksichtigung der Fahrgastströme aus dem Wohnquartier Thälmann-Park sind zusätzliche Haltestellenabgänge in südwestlicher Richtung in den Planungen der BVG zur Haltestellensanierung enthalten. Die Fußgängerfurt am Knotenpunkt Storkower Straße soll zudem zur Erhöhung der Kapazität auf 10 m verbreitert werden, um dem prognostiziert erhöhten Fahrgastwechsel zur
geplanten Bushaltestelle in der Storkower Straße Rechnung zu tragen. Die Straßenbahnhaltestelle soll im Zuge der geplanten Maßnahme grundinstand gesetzt und mit neuen Fußgängerüberdachungen versehen werden.
Eine Lichtsignalregelung der geplanten Übergänge am südwestlichen Ende der Haltestelle wurde aufgrund der Ergebnisse der Abstimmungen mit SenUMVK, Abt. VI, als nicht realisierbar verworfen, da dies auch leistungsfähigkeitsreduzierende Einflüsse auf die Straßenbahn und den Individualverkehr hätte.“
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
entfällt
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