Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0335
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Nach der Streichung des § 219a StGB - Informationen für Pankower Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 25.01.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0335/2023
Das Bezirksamt wird ersucht, den im Bezirk ansässigen Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen dürfen, sowie Beratungsstellen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung zeitnah die neue Rechtslage zur Information über Schwangerschaftsabbrüche nach Wegfall des § 219a StGB zu erläutern.
Die Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollen zudem gebeten werden, dies auf ihrer Website bekannt zu geben und dort auch Informationen über Methoden und Ablauf des Schwangerschaftsabbruchs zu veröffentlichen. Dabei kann das Bezirksamt argumentativ auf die Begründung des Gesetzgebers zur Streichung des § 219a StGB zurückgreifen, in der dieser an mehreren Stellen deutlich macht, dass er gerade „die Bereitstellung von Informationen …durch Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auch außerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs“ ermöglichen will, weil sie eine „wichtige Entscheidungshilfe“ für betroffene Frauen sind.
Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, selbst Informationen über Beratungsstellen, Methoden und Abläufe von Schwangerschaftsabbrüchen, Erstattungsmöglichkeiten sowie über die Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte in Pankow, die entsprechende Eingriffe vornehmen, gebündelt anzubieten. Dies kann auch über Links zu entsprechenden Informationen z.B. auf den Internetseiten des Senats und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfolgen.
Die Informationen sollen auch allen Arztpraxen für Gynäkologie und Frauenheilkunde bereitgestellt werden.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Eine Erläuterung der neuen Rechtslage gegenüber den medizinischen Einrichtungen im Bezirk ist auf Grund der seit der Gesetzesänderung vergangenen Zeit nicht mehr notwendig. Die Informationslage in Krankenhäusern sowie bei ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten ist gut und ausreichend. Es wurde über den Wegfall des § 219a StGB durch die Bundesärztekammer, im deutschen Ärzteblatt und über die Fachgesellschaften informiert. Die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte der Homepages der medizinischen Einrichtungen im Bezirk liegt bei ebendiesen selbst. Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen, Schwangerschaftskonfliktberatungen, Adressen von Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzten werden für Berlin zentral über die Senatsverwaltung für Wissenschaft Gesundheit und Pflege bereitgestellt (https://www.berlin.de/sen/gesundheit/schwangerschaft-und-kindergesundheit/schwangerschaftskonfliktberatung/). Auf dieser Seite sind ebenfalls weiterführende Seiten z. B. der BZgA zum Thema verlinkt. Diese Darstellung der Senatsverwaltung ist informativ, umfassend und bietet sogar eine Suchfunktion für medizinische Einrichtungen in Berlin, so auch für Pankow. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Dominique Krössin |
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