Drucksache - V-0612  

 
 
Betreff: BürgerInnenengagement fördern: Bepflanzung von Baumscheiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2003 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur Vorberatung
19.02.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vertagt   
19.08.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Natur Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Bündnis 90/Die Grünen, 19. Tagung, 10.12.2003
BE UmNAt, 01.09.2004, 25. Tagung
VzK 13, SB, 27. Tagung, 10.11.2004

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

 

 

Siehe Anlage

 

Immer wieder wird das Thema Bepflanzung von Baumscheiben durch Bürgerinnen und Bürger in der Pankower Lokalpresse diskutiert

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    .10.2004

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksachen- Nr:

in Erledigung der Drucksache V – 0612 / 03



Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Betr.:  „BürgerInnenengagement fördern: Bepflanzung von Baumscheiben“

 

 

 

In Erledigung, des in der 25. Sitzung am 01.09.2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachenummer: V – 0612 / 03-

 

1.      „Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit eine Bepflanzung von Baumscheiben im öffentlichen Straßenland durch Bürgerinnen und Bürger möglich ist, um den Eintrag von Hundeexkrementen zu verringern.
Zwischen dem Tiefbauamt und dem Amt für Umwelt und Natur ist das Verfahren abzustimmen, dass eine sinnvolle Bepflanzung der Baumscheiben (vor allem junger Bäume) durch Bürgerinnen und Bürger regelt. Hierbei sollen die Erfahrungen des Quartiermanagement Helmholtzplatz mit einbezogen werden. Das Verfahren sollte unbürokratisch und bürgerfreundlich sein. Diese Regelungen sind auf geeignete Weise den Bürgerinnen und Bürgern (u.a. über die Presse) bekannt zu geben. Dabei sollte gleichzeitig für Baumpatenschaften geworben werden.

2.      Zu prüfen, ob gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem Umweltverband bzw. dem Umweltbüro Pankow ein Leitfaden für die geeignete Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben erstellt werden kann. Hierbei ist die Finanzierung durch Fördermittel oder auch durch Sponsoring in die Überlegungen einzubeziehen.

3.      Der Bezirksverordnetenversammlung ist zu ihrer 27. Tagung am 10.11.2004 darüber zu berichten.“

 

 

wird gemäß §13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hält die Bepflanzung von Baumscheiben durch Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich für möglich.
Im Bezirk Pankow wurden bereits Baumscheiben von Bürgerinnen und Bürgern bepflanzt. Dabei und auch in Auswertung der Erfahrungen in den Quartiersmanagementgebieten Helmholtzplatz und Falkplatz hat sich gezeigt, dass das größte Engagement von den Gewerbetreibenden ausging. Übereinstimmend wollen die Bürgerinnen und Bürger nur eine Baumscheibe bepflanzen, die nachhaltig durch eine entsprechende Einfassung geschützt werden kann. Wirksame Einfassungen, insbesondere gegen Hundeverschmutzung, müssen jedoch eine Baumscheibe insgesamt umgeben. Weiterhin zu beachten ist die Einhaltung der vom Tiefbauamt geforderten Bedingungen. Dazu zählt der Abschluss einer Vereinbarung, in der der Baumpate oder die Baumpatin sich bereit erklärt, die laufende Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Darüber hinaus wären nachstehende technische Parameter zu beachten:

 

1.       lichte Maße (Abstände zum befestigten öffentlichen Straßenland)
a) zum Bord                                                        0,70 m
b) zur Lauflinie (Gehbahn)                              0,25 m
c) zu den Seiten                                 0,15 m

2.       Höhe der Einfassung: 0,30 m (höchstens 0,50 m)

3.       es sollten Metalleinfassungen vorgesehen werden, dabei sind scharfe Kanten und Ecken wegen der erhöhten Verletzungsgefahr nicht mehr zulässig.

 
Die Bepflanzung selbst ist abhängig von der Größe der Baumscheibe, der Größe des vorhandenen Baumes und der Lage der Baumscheibe.
Sinnvoll ist insbesondere die Bepflanzung von neu angelegten Baumscheiben, da hier noch keine Verdichtung des Wurzelraumes oder eine Beschädigung der Wurzeln durch die Bearbeitung der Baumscheibe besteht. Außerdem ermöglicht der noch geringe Schattendruck eher ein Anwachsen als bei größeren Bäumen.
Sinnvoll ist auch die Pflege der Baumscheiben durch Bürgerinnen und Bürger, mit und ohne Unterpflanzung.

Bei den Baumpatenschaften in den Quartiersmanagementgebieten handelte es sich überwiegend um neu gepflanzte Bäume, die mit den auch vom Tiefbauamt verwendeten Schutzeinrichtungen versehen worden sind. Trotz eines erheblichen Werbeaufwandes und der Durchführung von Workshops unter Teilnahme des Amtes für Umwelt und Natur, war das erzielte Ergebnis vergleichsweise gering. Nur die ohnehin in der Sache tätigen Gewerbetreibenden, die schon vorher aktiv waren, sind es auch geblieben.

 

Das Bezirksamt wird einen Leitfaden zur Bepflanzung von Baumscheiben bereitstellen. Er wird Anleitungen zur Pflege und Bepflanzung geben (Begrünung mit Wechselbepflanzung - Frühjahrs-, Sommer-, Herbstblüher - und/ oder Stauden, keine Gehölze und Rosen), Möglichkeiten zur Gestaltung anbieten und die zu beachtenden o.g. Rahmenbedingungen darstellen.

Das bezirkliche Umweltbüro ist an der Erstellung des Informationsblattes maßgeblich beteiligt und wird interessierte Bürgerinnen und Bürger entsprechend beraten. Das Informationsblatt wird außer im Umweltbüro auch in den Bürgerämtern und anderen bezirklichen Einrichtungen erhältlich sein. Die Presse wird entsprechend informiert.

 

 

Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

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Johannes Lehmann                                                              Matthias Köhne

stellv. Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

X

X

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung  nach Branchen

X

 

 

 

 

 

 

 
 

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