Drucksache - VIII-1570  

 
 
Betreff: Wohnmobilstellplätze in Pankow - 2. Versuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPGruppe der FDP
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Gruppe der FDP 43. BVV a, 01.09.2021

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für das Gelände auf der Mandelstr. 16 grundsätzlich eine temporäre (2-3 Jahre) Sondergenehmigung als Stellplatz von Campingfahrzeugen erteilt werden könnte und welche Voraussetzungen der Eigentümer für eine erfolgreiche Beantragung erfüllen müsste.

 


Begründung:

Zur Attraktivität von Camping-Urlaub sei auf die Begründung der Drucksache VII-0890 verwiesen. Corona-bedingt ist diese Art zu Reisen noch beliebter geworden. Die negativen Folgen durch "Wildcampen" haben auch Pankow erreicht und wurden erst kürzlich ausführlich in Drucksache VIII-1266 behandelt. Die Nachfrage nach einem "Camping-Platz" in Pankow ist daher aus unserer Sicht weiterhin gegeben. Dass ein Wohnmobilstellplatz in der Stadt grundsätzlich möglich ist, zeigt die "Wohnmobiloase" in Wedding (https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.wohnmobiloase.com&umid=2AB3EDB7-CA50-4105-A9A5-98B4BE8EF809&auth=0b1351f19fdd557b2af732dbe761411d31ac854b-6c5def8f0df889ca817f643e90ea669457d70113).

 

Konkret zum Objekt:

 

Das Hengst Filterwerk in der Mandelstraße 16 wird spätestens zum 31.12.2021 die Produktion an einen anderen Standort verlagern. Unter den Produktionshallen befindet sich eine erhebliche Bodenkontamination.  Es ist geplant, die Hallen abzureißen und einen Bodenaustausch durchzuführen. Die Sanierung wird von der "Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung II ? Integrativer Umwelt- schutz Referat Boden- und Grundwassersanierung, Bodenschutz" betreut. Der planerische Vorlauf zwischen Abriss der Hallen und dem Beginn der Sanierungsmaßnahme wird aktuell für Sommer 2022 bis Sommer 2024 anberaumt, Verzögerungen nicht ausgeschlossen. Für diese Zeit ist die Zwischennutzung als Stellplatz geplant.

 

Nach Abriss der Hallen steht eine betonierte Freifläche von ca. 10.000 qm zur Verfügung. Als Verkehrsfläche sind ca. 35% (also 3.500 qm) zu veranschlagen. Auf den verbleibenden 6.500 qm können bei einem Flächenbedarf von 50 qm pro Fahrzeug 130 Wohnmobile abgestellt werden. Unterstellt, man kann 30 Plätze an Dauerparker vermieten, verbleiben 100 Plätze zur touristischen Nutzung.

 

Der Eigentümer hat sich beim Amt für Stadtentwicklung nach der Genehmigungsfähigkeit einer solchen Nutzung erkundigt. Das Ergebnis war, dass ein "Campingplatz" laut Baunutzungsverordnung nur in einem Sondergebiet zulässig ist, hier aber ein Mischgebiet vorliegt. Dieser Antrag soll daher prüfen, ob auf Bezirksebene dennoch eine Ausnahmeregelung möglich wäre und zu welchen Bedingungen.

 
 

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