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Drucksache - VIII-1568
Das Bezirksamt wird ersucht,
zur Minderung der Lärmimmissionen zeitnah Lösungen für den Teilbereich der Malmöer Straße zwischen Behmstraße/Schivelbeiner Straße und Dänenstraße zu suchen und umzusetzen. Das Bezirksamt soll darüber hinaus die Umsetzung der im 1. Zwischenbericht zur Drucksache VIII-1024 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsanlagen am Recyclinghof Behmstraße zügig voranbringen. Insbesondere soll bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf eine beschleunigte Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
der farblichen Markierung des Radfahrstreifens im Bereich der Ein- und Ausfahrt des Recyclinghofes hingewirkt werden.
Außerdem soll das Bezirksamt die Errichtung eines Fußgänger:innenüberwegs an der Behmstraßenbrücke gemeinsam mit SenUVK prüfen und eine dafür geeignete Lage vorschlagen.
Begründung:Der Recyclinghof der BSR in der Behmstraße ist nicht nur für die Pankower:innen ein wichtiger Anlaufpunkt für die Entsorgung von Sperr- und Sondermüll. Für den Bezirk und die Bevölkerung im innerstädtischen Bereich ist ein nahgelegener Entsorgungsstützpunkt von großer Bedeutung, um Sperr- und Sondermüll ohne größeren Aufwand entsorgen zu können und nicht als „Geschenk“ auf die Straße zu stellen. Seit Jahren jedoch besteht ein Konflikt zwischen den berechtigten Interessen der Anwohnerschaft und der bestehenden Verkehrssituation. Während die Behmstraße und auch die Malmöer Straße in Richtung Bornholmer Straße asphaltiert sind, verfügt die Malmöer Straße gerade im Bereich um die Zufahrt für die BSR-Fahrzeuge über ein Großsteinpflaster, über das insbesondere in den frühen Morgenstunden die BSR-Fahrzeuge kollektiv auf dem Weg zu ihren täglichen Einsatzbereichen im wahrsten Sinne des Wortes lautstark scheppern. Hinzu kommen die hinlänglich bekannten Probleme des Rückstaus vom Grundstück der BSR in den fließenden Verkehr in der Behmstraße. Insbesondere das rechtswidrige Halten und Parken auf dem Radfahrstreifen
Bereits 2019 hat die BVV entsprechend beschlossen, hier Abhilfe zu schaffen und das Bezirksamt hat – wenn auch traditionell verspätet – mit dem 1. Zwischenbericht vom 24.02.2021 entsprechende Lösungsansätze unterbreitet. Dem sollte nunmehr endlich ein aktives Handeln bis hin zu einer Umsetzung folgen, zumal Lösungsansätze bereits vorliegen. Daher soll das Bezirksamt nunmehr verstärkt bei SenUVK darauf drängen, die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der in der VzK zu VIII-1024 dargestellten Maßnahmen nunmehr endlich zu prüfen und deren Umsetzung nicht weiter zu verzögern. |
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