Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | 25.05.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Änderung der Anzahl der Schiedsamtsbezirke im Bezirk Pankow von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 25.05.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt beschließt, die Zahl der Schiedsamtsbezirke im Bezirk Pankow von Berlin von 11 auf 6 zu verringern und die Schiedsamtsbezirke gemäß der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung abzugrenzen. Die 11 Pankower Schiedsamtsbezirke sollen auf 6 Bezirke ab dem 01.05.2021 zusammengelegt werden. Die Abgrenzung der künftigen Schiedsamtsbezirke erfolgt über die Postleitzahlenbereiche, nach einer möglichst gleichmäßigen Anzahl an Einwohner:innen.
Der Schiedsamtsbezirk 1 beinhaltet künftig die Pankower Postleitzahlbereiche 13125 und 13127.
Der Schiedsamtsbezirk 2 beinhaltet künftig die Pankower Postleitzahlbereiche 13156, 13158 und 13159.
Der Schiedsamtsbezirk 3 beinhaltet künftig die Pankower Postleitzahlbereiche 13187 und 13189.
Der Schiedsamtsbezirk 4 beinhaltet künftig die Pankower Postleitzahlbereiche 10119, 10247, 10249, 10435, 10437 und 10439
Der Schiedsamtsbezirk 5 beinhaltet künftig die Pankower Postleitzahlbereiche 10405, 10407 und 10409.
Der Schiedsamtsbezirk 6 beinhaltet künftig die Pankower Postleitzahlbereiche 13086, 13088, 13089 und 13129.
Die Geschäfte der verbleibenden 6 Schiedsamtsbezirke werden weiterhin von derzeitigen Schiedspersonen fortgeführt.
Begründung
Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Die Schiedsamtsbezirke werden durch die Bezirksverwaltungen festgesetzt. Im Bezirk Pankow von Berlin gibt es derzeit 11 Schiedsamtsbezirke.
Durch die von den Schiedspersonen abgegebenen jährlichen Geschäftsberichte und trotz Versuchen das Schiedsamt in der Bevölkerung bekannter zu machen, ist seit Jahren erkennbar, dass die Zahl der durchgeführten Schlichtungsverhandlungen zur Beilegungen von Streitigkeiten die Tätigkeit gering auslastet. So wurde beispielsweise in den Jahren 2017/2018 im Bereich des Amtsgerichts Pankow/Weißensee nur 24- bzw. 21-mal die Unterstützung einer der 6 Schiedspersonen in Anspruch genommen. Formale Schiedsverfahren wurden nur jeweils 12 durchgeführt.
Die Amtszeit der Schiedspersonen im Bezirk 6 und 9 endete im Oktober 2020. Eine Wiederwahl ist von seitens der Schiedspersonen nicht gewünscht bzw. nach §2 Abs. 4 Berliner Schiedsamtsgesetz ausgeschlossen, da nicht zur Schiedsperson gewählt werden soll, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Des Weiteren sind 3 Pankower Schiedsbezirke derzeit unbesetzt und werden im Rahmen einer Vertretungsregelung von nicht zuständigen Schiedspersonen betreut. Daher ist es möglich die bisherige Anzahl der Pankower Schiedsbezirke zu reduzieren. Die geplante Anzahl der Schiedsbezirke und die damit verbundene Veränderung der örtlichen Abgrenzung wurden mit den derzeit tätigen Schiedspersonen und den zuständigen Amtsgerichten besprochen. Es gab dagegen keine Einwände.
Auch in anderen Berliner Bezirken sind, auf die Bevölkerung gerechnet, erheblich weniger Schiedspersonen tätig und dennoch ist der Arbeitsaufwand der Schiedspersonen bedauerlicherweise gering. Durch die Reduzierung von 11 auf 6 Schiedsamtsbezirke ergeben sich weder für die verbleibenden Schiedspersonen noch für die ratsuchenden Bürger:innen Pankows wahrnehmbare Verschlechterungen.
Die Reduzierung auf 6 Schiedsamtsbezirke erfolgt nach den Pankower Postleitzahlbereichen. Hierbei behalten die derzeit tätigen Schiedspersonen weitestgehend ihren Wirkungskreis. Die örtliche Abgrenzung der Schiedsamtsbezirke hat auf die amtierenden Schiedspersonen keinen Einfluss. Gemäß Nr. 4 Abs. 1 der Ausführungsvorschriften zu §1 der Berliner Schiedsamtsgesetzes, können die Grenzen eines Schiedsamtsbezirkes auch während der Amtszeit einer Schiedsperson geändert werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Einsparungen in Höhe von mindestens 4000,-€ pro Jahr für die Amtsraumentschädigung und den Mitgliedsbeiträgen der Schiedspersonen. Dazu kommen sachliche Kosten, die sich aus der laufenden Geschäftswahrnehmung ergeben wie bspw. Fachliteratur, Wegstreckenentschädigungen und Fortbildungskosten.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Vollrad Kuhn Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste |