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Drucksache - VIII-1460
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Fußgängerkaps in Wohnstraßen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 42. Sitzung am 16.06.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1460
„Das Bezirksamt wird ersucht, durch Errichtung von Gehwegausweitungen (sogenannte Fußgängerkaps) den Abbau von Barrieren für den Fußverkehr zu erproben. Die Fußgängerkaps sollen an Orten eingerichtet werden, an denen innerhalb von 100 Metern keine sicheren Querungsmöglichkeiten zwischen den dicht parkenden Autos möglich sind.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Förderung des Fußverkehrs ist wichtiger Teil der Mobilitätswende. Durch den Fußverkehrsteil im Berliner Mobilitätsgesetz hat diese Aufgabe zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Maßnahmen des Fußverkehrs sollen insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmer schützen.
Um das Zufußgehen attraktiver und sicherer zu gestalten, wurden in der Kuckhoffstraße am Zugang zum Max-Delbrück-Gymnasium inkl. der Aufstellung von Fahrradbügeln (Fertigstellung 2022) bauliche Vorstreckungen außerhalb von Knotenpunkten geschaffen.
In der Stargarder Straße in Höhe Haus-Nr. 48 und 68 sowie in der Meyerbeerstraße in Höhe Haus-Nr. 43 und 68 wurden Gehwegvorstreckungen markiert und Fahrradbügeln aufgestellt.
In der Bizetstraße in Höhe Haus-Nr. 24 und 136 wurden im Rahmen der Einrichtung einer Fahrradstraße Gehwegvorstreckungen markiert und Fahrradbügel aufgestellt.
Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Hufelandstraße werden bei Haus-Nr. 21 und 31 Gehwegvorstreckungen baulich hergestellt. Die geplante Umsetzung ist 2024/2025 avisiert.
Weiterhin sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die mehr Barrierefreiheit, die Senkung der Unfallzahlen und die Erhöhung der Sicherheit für Schulwege ermöglichen.
Für die Umsetzung der Zielvorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Fußverkehrs fehlen dem Bezirksamt derzeit die personellen und finanziellen Kapazitäten. Selbstverständlich werden diese aber bei der Planung, wo immer es möglich ist in den Planungsüberlegungen mit einfließen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
Legende
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