Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-1456
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Buslinie an Wochenenden und Feiertagen in die Pankower Landschaftsschutzgebiete |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 44. Sitzung am 29.09.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1456
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an Samstagen, Sonntagen sowie Feiertagen eine Buslinie eingerichtet wird, die den innerstädtischen Bereich Pankows, z.B. vom Pastor-Niemöller-Platz aus, besser mit dem Botanischen Volkspark, mit den Landschaftsschutzgebieten und dem Gebiet Arkenberge im Pankower Norden verbindet.
Perspektivisch ist zudem zu berücksichtigen, dass spätestens mit der Eröffnung des Haltepunkts Blankenfelde der NEB auch eine tangentiale Verbindung vom Haltepunkt in Richtung Frz. Buchholz eingerichet werden muss.
Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, das wilde Parken an und in den Straßen der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Pankower Norden konsequent zu ahnden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Botanische Volkspark ist mit der Bus-Haltestelle „Botanischer Volkspark“ (Bus 107 Grabbeallee/Pastor-Niemöller-Platz ↔ Schildow Kirche/Arkenberge) angebunden. Arkenberge ist ebenfalls über die Buslinie 107 angebunden (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1 Auszug aus dem BVG-Busnetz ABC Der Botanische Volkspark verfügt mit einer 20-Minuten Taktung über eine gute Bus-Anbindung. Die Arkenberge sind an Wochenenden mit Einzelfahrten in Haupt- und Nebenverkehrszeit nur unzureichend angebunden. Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und Qualitätsanforderungen sind Bestandteil des Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin und der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) bzw. der S-Bahn Berlin GmbH. Der Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des vom Senat 2019 beschlossenen Nahverkehrsplans für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035. Zum Freizeitverkehr im Buslinienverkehr ist im Nahverkehrsplan folgendes festgehalten: „Zunehmende Bedeutung für den ÖPNV hat der Freizeitverkehr sowohl im innerstädtischen Bereich als auch im Ausflugsverkehr in die Erholungsgebiete Berlins und des Umlandes. Entsprechende Angebote haben im Berliner Busnetz bereits eine lange Tradition. In der Angebotsentwicklung ist hier zwischen diesen Anforderungen und den dafür entstehenden Aufwendungen abzuwägen. Ziel sind hier vor allem Verkehrsangebote, mit denen eine signifikante Entlastung vom Pkw-Verkehr erreicht werden kann.“ (Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Berlin, September 2020, Seite 274) Der Bezirk ist an einem attraktiven öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) interessiert. Daher ist das Anliegen dieser Drucksache aus fachlicher Sicht positiv zu werten. Die Zuständigkeit für die Bestellung von ÖPNV-Leistungen liegt, wie oben dargestellt, bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (ehemals SenUVK). Aus diesem Grund hat der Bezirk das Ersuchen schriftlich an die Senatsverwaltung herangetragen und den damaligen Staatssekretär für Verkehr, Herrn Streese, um Stellungnahme gebeten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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