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Drucksache - VIII-1423
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Keine parallelen Sperrungen der Eisenbahnbrücken in Buch und Karow |
In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1423
„Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin fordert die DB Netz AG auf, sicherzustellen, dass die Eisenbahnbrücken Wiltbergstraße im Ortsteil Buch und Pankgrafenstraße im Ortsteil Karow nicht gleichzeitig für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden und ersucht das Bezirksamt diese Position der DB Netz AG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitzuteilen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die BVV-Drucksache VIII-1423 mit Begründung dieser Position am 12.04.2021 dem zuständigen Leiter Anlagen und Instandhaltung des Regionalbereiches Ost der DB-Netz AG Betriebszentrale und dem Staatssekretär für Verkehr bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgeteilt.
Vom zuständigen Projektleiter der DB Netz AG wurde am 19.04.2021 per Mail nachfolgender Sachstand mitgeteilt:
„…Als erstes vorweg möchte ich klarstellen, dass es nicht geplant ist, die Pankgrafenstraße und die Wiltbergstraße über mehrere Monate hinweg im Jahr 2022 gleichzeitig zu sperren. Es gibt hier lediglich zwei Phasen, in denen es absolut notwendig ist, dass die Wiltbergstraße gleichzeitig zur Pankgrafenstraße gesperrt werden muss. Dies betrifft derzeit folgende Zeiträume:
- 26 Tage vom 07.02.2022 bis zum 04.03.2022 (Einbau Kabelhilfsbrücken)
- Max. 43 Tage möglicherweise mit Unterbrechung vom 09.09.2022 bis zum 28.10.2022 (Rückbau aller vier Bestandsüberbauten und Einbau zwei Gleishilfsbrücken, Rückbau komplettes Bestandsbauwerk)
Im Folgenden werde die Gründe und der derzeitige Sachstand in den Projekten dargestellt:
- Vorhaben NKK 2 EÜ Pankgrafenstraße/ Bahnhofstraße
- Zur Vorbereitung der Freigabe des Straßenverkehrs ist es notwendig, die Überbauten einzuheben und für den Eisenbahnverkehr freizugeben. Dies geschieht mit dem letzten Einhub am 24.04.21. Mit Abschluss der Arbeiten an der EÜ beginnen die Arbeiten an der Straße. Es wird eine Baugrube ausgehoben und für die Leitungsverlegung durch die Berliner Wasserbetriebe vorbereitet.
- Ab 08/2021 wird die Baugrube an die Berliner Wasserbetriebe übergeben. Uns wurde eine theoretische Bauzeit von ca. 10 Monaten genannt. Da sich das Vorhaben der BWB derzeit in der Ausschreibung am Markt befindet, konnte mir noch kein Auftragnehmer benannt werden, mit dem ich mich als Projektleiter abstimmen kann. Es ist somit derzeit nicht möglich eine Aussage über den Bauablaufplan zu tätigen oder eine Abstimmung und Optimierung durchzuführen. Wir erwarten als DB von den BWB eine Rückmeldung zur Ausschreibung und die Überreichung eines Bauablaufplanes frühestens in ca. 16 Wochen.
- Nach Abschluss der Leitungsverlegung schließt sich die Installation des Straßentroges an. Durch diesen wird die zukünftige Durchfahrtshöhe von 4,50m hergestellt. Erst dann ist es aus unserer Sicht technisch überhaupt möglich, die Pankgrafenstraße für den Verkehr dauerhaft und vollständig freizugeben.
- Eine temporäre Öffnung wird derzeit technisch untersucht. Es ist jedoch auf Grund der genannten Umstände derzeit nicht möglich, dies technisch zu bewerten.
- EÜ Wiltbergstraße
- Die EÜ Wiltbergstraße wurde jetzt beauftragt und befindet sich in der Ausführungsplanung.
- Der Bauablauf wird derzeit feinabgestimmt. Alle notwendigen Straßensperrungen wurden bereits auf das sicherheitstechnische Minimum reduziert. Dies ist zum Beispiel bei Arbeiten an den Widerlagern oder beim Einhub der Hilfsbrücken absolut notwendig, damit keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
- Der Bauauftragnehmer ist angehalten, die Einschränkungen und Beeinflussung für den Durchgangsverkehr generell so gering, wie möglich zu halten.
Für die Verwirrung bezüglich der beantragten Straßensperrung Pankgrafenstraße bis ins Jahr 2023 hinein entschuldigt sich der Projektleiter der DB AG. Diese hat der DB-AG-Auftragnehmer in gutem Glauben der rechtzeitigen Vorbereitung pauschal beantragt, obwohl die Sperrungen jedoch nur in einem Zeitraum von einem Jahr gewährt werden.
Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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