Drucksache - VIII-1414  

 
 
Betreff: Zusätzliche Leerung der Hausmülltonnen im Lockdown
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.03.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
25.03.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 39. BVV
Beschlussempfehlung VerkOrd 41. BVV am 05.05.2021
VzK § 13 BezVG Bezirksamt, 43. BVV am 1.9.21

 

Siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

17.08.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII 1414

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Zusätzlicher Leerung der Hausmüllltonnen im Lockdown

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 41. Sitzung am 05.05.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII 1414

Die BVV Pankow empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltungr Wirtschaft, Energie und Betriebe dafür einzusetzen, dass in der Zeit des pandemiebedingten Lockdowns die Müllabfuhr der Berliner Stadtreinigung und der anderen beauftragten Entsorgungsunternehmen eine zusätzliche Leerung pro Zyklus der Hausmüll- und Wertstofftonnen privater Haushalte in Ein- und Mehrfamilienhäusern vornimmt. Die Senatsverwaltung soll zugleich einen Finanzierungsvorschlag vorlegen, der Privathaushalte nicht belasten soll.

wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Eine Rücksprache mit dem Bereich Müllabfuhr der Berliner Stadtreinigung hat ergeben, dass vereinzelte Erhöhungen des Müllaufkommens privater Haushalte hrend des Corona- Lockdowns nicht so umfangreich waren, dass eine landesweite/bezirksweiteufigere Leerung der Mülltonnen erforderlich re. Jeder Privateigentümer bzw. Vermieter hat zudem einen eigenen Vertrag, in dem Kosten und Anzahl der Leerungen der Mülltonnen individuell geregelt wird. Bei Änderungen der Anzahl der Leerungen müsste insofern eine Beantragung durch die jeweiligen privaten Vermieter und Eigentümer erfolgen, auch da die individuelle Situation hier berücksichtigt werden muss. Flächendeckende zusätzliche Leerungen in Berlin würden grundsätzlich auch einen massiven organisatorischen und personellen Mehraufwand bedeuten, der kurzfristig nicht gut zu leisten ist.

Wir empfehlen hier zunächst die weitere Entwicklung der Corona Pandemie abzuwarten, auch da der pandemiebedingte Lockdown aktuell nicht besteht.

Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 
 

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