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Drucksache - VIII-1414
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 41. Sitzung am 05.05.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache – Nr.: VIII – 1414 Die BVV Pankow empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe dafür einzusetzen, dass in der Zeit des pandemiebedingten Lockdowns die Müllabfuhr der Berliner Stadtreinigung und der anderen beauftragten Entsorgungsunternehmen eine zusätzliche Leerung pro Zyklus der Hausmüll- und Wertstofftonnen privater Haushalte in Ein- und Mehrfamilienhäusern vornimmt. Die Senatsverwaltung soll zugleich einen Finanzierungsvorschlag vorlegen, der Privathaushalte nicht belasten soll. wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Eine Rücksprache mit dem Bereich Müllabfuhr der Berliner Stadtreinigung hat ergeben, dass vereinzelte Erhöhungen des Müllaufkommens privater Haushalte während des Corona- Lockdowns nicht so umfangreich waren, dass eine landesweite/bezirksweite häufigere Leerung der Mülltonnen erforderlich wäre. Jeder Privateigentümer bzw. Vermieter hat zudem einen eigenen Vertrag, in dem Kosten und Anzahl der Leerungen der Mülltonnen individuell geregelt wird. Bei Änderungen der Anzahl der Leerungen müsste insofern eine Beantragung durch die jeweiligen privaten Vermieter und Eigentümer erfolgen, auch da die individuelle Situation hier berücksichtigt werden muss. Flächendeckende zusätzliche Leerungen in Berlin würden grundsätzlich auch einen massiven organisatorischen und personellen Mehraufwand bedeuten, der kurzfristig nicht gut zu leisten ist. Wir empfehlen hier zunächst die weitere Entwicklung der Corona Pandemie abzuwarten, auch da der pandemiebedingte Lockdown aktuell nicht besteht. Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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