Drucksache - VIII-1361  

 
 
Betreff: Nachwahl von fünf Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen –
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA § 16 BezVG BA, 38. BVV am 20.01.2021

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

01.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Nachwahl von fünf Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Sozialkommissionen  

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Folgende Bürgerinnen werden bis zum 30.04.2023 als Mitglied des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen – gewählt.

Soko 6

Ortsteil Pankow

Shafiq, Gerelmaa

 

SoKo 12

Ortsteil Pankow

Schoenke-Wolff, Ute

 

SoKo 16

Ortsteil Pankow

Meuche, Gisela

 

SoKo 19/20

Ortsteil Pankow

Diete, Marlis

 

SoKo 24

Ortsteil Pankow

Friese, Ruth

 

Begründung

Gemäß Ziffer 11 (1) der VV EaD werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. In ihrer Sitzung am 20.02.2019 (VIII-0724) wählte die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Sozialkommissionen - für die Dauer von vier Jahren bis zum 30.04.2023. In ihren Sitzungen am 15.05.2019 (VIII-0856), 14.08.2019 (VIII-0887), 14.12.2019 (VIII-1016), am 04.03.2020 (VIII-1092) und am 13.05.2020 (VIII-1114) hrte die Bezirksverordnetenversammlung Nachwahlen durch. Die Erforderlichkeit regelmäßiger Nachwahlen ergibt sich aus der dynamischen Alterszusammensetzung der Mitglieder der Sozialkommissionen.

Die Zahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes bestimmt sich nach der Einwohnerzahl, der sozialen Struktur und nach dem Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung des Bezirkes. Empfohlen wird pro 700 Einwohner*innen ein Mitglied.

Das Bezirksamt bemüht sich dauerhaft, weitere Sozialkommissionsmitglieder zu gewinnen. Insbesondere auf Grund der Pandemie und altersbedingt haben aktuell neun ehrenamtliche Mitarbeitende ihre ehrenamtliche Tätigkeit aufgegeben. Daraus ergibt sich die Erforderlichkeit von Nachwahlen. Mit Stand Dezember 2020 verzeichnet das Amt für Soziales 133 ehrenamtliche Mitglieder.

Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen endet die Bestellung der nachgewählten Mitglieder ebenfalls am 30.04.2023.

Rechtsgrundlage

§ 16 BezVG 1 c

§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG

§ 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.05.79 (GVBl. S. 826) zuletzt geändert durch VO v. 01.09.2020 (GVBl. S. 741)

Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 02.08. 2016 (Amtsblatt S. 2056)

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Auf dieser Grundlage ist die ehrenamtliche und unverzichtbare Tätigkeit der Mitglieder in den Sozialkommissionen im Sinne der älteren Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirkes sichergestellt.

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen