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Drucksache - VIII-1361
siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der VorlageNachwahl von fünf Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen – |
Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Folgende Bürgerinnen werden bis zum 30.04.2023 als Mitglied des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen – gewählt.
Soko 6 | Ortsteil Pankow |
Shafiq, Gerelmaa |
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SoKo 12 | Ortsteil Pankow |
Schoenke-Wolff, Ute |
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SoKo 16 | Ortsteil Pankow |
Meuche, Gisela |
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SoKo 19/20 | Ortsteil Pankow |
Diete, Marlis |
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SoKo 24 | Ortsteil Pankow |
Friese, Ruth |
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Begründung
Gemäß Ziffer 11 (1) der VV EaD werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. In ihrer Sitzung am 20.02.2019 (VIII-0724) wählte die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen - für die Dauer von vier Jahren bis zum 30.04.2023. In ihren Sitzungen am 15.05.2019 (VIII-0856), 14.08.2019 (VIII-0887), 14.12.2019 (VIII-1016), am 04.03.2020 (VIII-1092) und am 13.05.2020 (VIII-1114) führte die Bezirksverordnetenversammlung Nachwahlen durch. Die Erforderlichkeit regelmäßiger Nachwahlen ergibt sich aus der dynamischen Alterszusammensetzung der Mitglieder der Sozialkommissionen.
Die Zahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes bestimmt sich nach der Einwohnerzahl, der sozialen Struktur und nach dem Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung des Bezirkes. Empfohlen wird pro 700 Einwohner*innen ein Mitglied.
Das Bezirksamt bemüht sich dauerhaft, weitere Sozialkommissionsmitglieder zu gewinnen. Insbesondere auf Grund der Pandemie und altersbedingt haben aktuell neun ehrenamtliche Mitarbeitende ihre ehrenamtliche Tätigkeit aufgegeben. Daraus ergibt sich die Erforderlichkeit von Nachwahlen. Mit Stand Dezember 2020 verzeichnet das Amt für Soziales 133 ehrenamtliche Mitglieder.
Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen endet die Bestellung der nachgewählten Mitglieder ebenfalls am 30.04.2023.
Rechtsgrundlage
§ 16 BezVG 1 c
§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG
§ 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.05.79 (GVBl. S. 826) zuletzt geändert durch VO v. 01.09.2020 (GVBl. S. 741)
Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 02.08. 2016 (Amtsblatt S. 2056)
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Auf dieser Grundlage ist die ehrenamtliche und unverzichtbare Tätigkeit der Mitglieder in den Sozialkommissionen im Sinne der älteren Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirkes sichergestellt.
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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