Drucksache - VIII-1297  

 
 
Betreff: Ökostrom für Heizstrahler – Unterstützung der Gastronomie mit Klimaschutz!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne 36. BVV am 11.11.2020

Das Bezirksamt wird ersucht, mit Wirkung zum 31.12.2020 die Auflage zu erteilen, dass elektrische Wärmequellen für Schankvorgärten (als Sondernutzung nach §13 Berliner Straßengesetz in Verbindung mit §46 StVO) nur mit Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden.

Der Infektionsschutz während der Pandemie, die Unterstützung der Gastronomie und der Klimaschutz können auf diese Weise weitestgehend vereinbart und die Akzeptanz bei den Bürger*innen Pankows erhöht werden.

Eine Überprüfung kann entweder bei der Genehmigung nicht genehmigungsfreier Sondernutzungen erfolgen (z. B. bei zeltartigen Einhausungen) oder im Zuge der Kontrollen weiterer pandemiebedingter Schutz- und Hygienevorschriften.


Begründung:

Pankow hat den Klimanotstand erklärt, d.h. alle Entscheidungen des Bezirksamtes sind auf ihre Auswirkungen auf das Klima zu prüfen und unter die Prämisse einer bestmöglichen Klimaverträglichkeit zu stellen.

Was in München möglich ist, kann auch in Pankow umgesetzt werden: In der bayerischen Landeshauptstadt wird auf Freischankflächen nur die Nutzung von mit Ökostrom betriebenen Heizstrahlern aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation während der Geltungsdauer der Mitteleuropäischen Winterzeit zugelassen.

 
 

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