Drucksache - VIII-1295  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-1021 Neue Fahrradbügel in Pankow auf Basis von Bürger*innenbeteiligung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 36. BVV am 11.11.2020
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag B´90/Grüne und Linke 36. BVV am 11.11.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hebt den Bezirksamtsbeschluss zum Schlussbericht zur Drucksache VIII-1021 gemäß §12 Abs. 3 BezVG auf.

Das Bezirksamt wird erneut ersucht, den folgenden Punkt umzusetzen:

r die Anbringung von Fahrradbügeln sind vorrangig vom ruhenden MIV genutzte Fahrbahnen oder Parkstände vorzusehen, damit der Ausbau nicht zu Lasten von Fußnger*innen geht.“

Sollte das Bezirksamt nicht in der Lage sein, diesen Punkt zeitnah umzusetzen, wird es ersucht, dafür in Zwischenberichten Gründe zu nennen.


Begründung:

In seinem Schlussbericht zur Drucksache VIII-1021 erklärt das Bezirksamt:

Der Einbau von Fahrradbügeln erfolgt, je nach Flächenvergbarkeit, auf der Fahrbahn oder im Seitenraum, sofern der Einbau hier nicht zu Lasten des Fußverkehrs geht.“

In seiner Antwort auf Frage 9 der Kleinen Anfrage 0886/VIII erklärt das Bezirksamt zum Thema Fahrradbügel:

Von den 850 geplanten Bügeln sind 813 im Seitenraum vorgesehen und 37 Stück auf der Fahrbahn bzw. in ehem. Kfz-Parktaschen.“

Die Forderung, vorrangig Fahrbahnen und Parkstände für die Anbringung von Fahrradbügeln zu nutzen, damit der Ausbau nicht zu Lasten von Fußnger*innen geht, wurde nicht erfüllt. Weniger als 5% der Standorte befinden sich auf Fahrbahnen, mehr als 95% auf Gehwegen. Die im Schlussbericht genannte Formulierung des Bezirksamt ist irreführend; indem es glauben macht, die in der Drucksache genannte Forderung sei erfüllt worden.

Im Interesse eines sicheren Fussverkehrs und insbesondere von mobilitätseingeschränkten Menschen sollen Gehwege nicht weiter verengt werden. Fahrräder gehören nicht auf Gehwege, sondern auf die Straße, auch wenn sie parken.

gez. BV Dr. Cordelia Koch, BV Dr. Oliver Jütting

 
 

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