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Drucksache - VIII-1295
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hebt den Bezirksamtsbeschluss zum Schlussbericht zur Drucksache VIII-1021 gemäß §12 Abs. 3 BezVG auf. Das Bezirksamt wird erneut ersucht, den folgenden Punkt umzusetzen: „Für die Anbringung von Fahrradbügeln sind vorrangig vom ruhenden MIV genutzte Fahrbahnen oder Parkstände vorzusehen, damit der Ausbau nicht zu Lasten von Fußgänger*innen geht.“ Sollte das Bezirksamt nicht in der Lage sein, diesen Punkt zeitnah umzusetzen, wird es ersucht, dafür in Zwischenberichten Gründe zu nennen. Begründung:In seinem Schlussbericht zur Drucksache VIII-1021 erklärt das Bezirksamt: „Der Einbau von Fahrradbügeln erfolgt, je nach Flächenverfügbarkeit, auf der Fahrbahn oder im Seitenraum, sofern der Einbau hier nicht zu Lasten des Fußverkehrs geht.“ In seiner Antwort auf Frage 9 der Kleinen Anfrage 0886/VIII erklärt das Bezirksamt zum Thema Fahrradbügel: „Von den 850 geplanten Bügeln sind 813 im Seitenraum vorgesehen und 37 Stück auf der Fahrbahn bzw. in ehem. Kfz-Parktaschen.“ Die Forderung, vorrangig Fahrbahnen und Parkstände für die Anbringung von Fahrradbügeln zu nutzen, damit der Ausbau nicht zu Lasten von Fußgänger*innen geht, wurde nicht erfüllt. Weniger als 5% der Standorte befinden sich auf Fahrbahnen, mehr als 95% auf Gehwegen. Die im Schlussbericht genannte Formulierung des Bezirksamt ist irreführend; indem es glauben macht, die in der Drucksache genannte Forderung sei erfüllt worden. Im Interesse eines sicheren Fussverkehrs und insbesondere von mobilitätseingeschränkten Menschen sollen Gehwege nicht weiter verengt werden. Fahrräder gehören nicht auf Gehwege, sondern auf die Straße, auch wenn sie parken. gez. BV Dr. Cordelia Koch, BV Dr. Oliver Jütting |
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