Drucksache - VIII-1146  

 
 
Betreff: Sicherung der denkmalgeschützten Hinterlandsicherungsmauer an der Maximilianstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und StädtepartnerschaftenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag WbKuStp 33. BVV am 17.06.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 42. BVV am 16.06.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

  04.05.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-1146

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Sicherung der denkmalgeschützten Hinterlandsicherungsmauer an der Maximilianstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 33. Sitzung am 17.06.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1146

„Die BVV begrüßt, dass ein ca. 12 Meter langes Teilstück der Berliner Mauer (Hinterlandsicherungsmauer), gelegen auf dem südlichen Eckgrundstück zwischen Bahntrasse/-brücke und Maximilianstr. In Pankow, jüngst unter Denkmalschutz gestellt wurde. Die BVV spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des Teilstücks aus.

Das Bezirksamt wird ersucht, die fünf miteinander verbundenen Teilstücke der Berliner Mauer an der Maximilianstraße umfassend zu sichern bzw. sichern zu lassen und insbeson-dere umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit die Mauerteile nicht durch die aktuell auf dem Nachbargrundstück stattfindenden Bauarbeiten für ein großes Bauvorhaben beschädigt werden. Vorrangig ist eine Sicherung vor Ort anzustreben.

Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich die Stiftung Berliner Mauer in den weiteren Planungsprozess zur Sicherung des Teilstücks der Hinterlandmauer einzubeziehen. Dies gilt auch für Vor-Ort-Termine mit den beteiligten Eigentümern/Bauherrn und Ämtern/Behörden. Unter Einbeziehung von Sachverständigen der Stiftung soll eine Expertise zum Zustand der Mauerreste und den möglichen Risiken von Sicherung vor Ort versus Risiken von Abbau, Einlagerung und Wiederaufbau erstellt werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Durch die Stiftung Berliner Mauer wurde der Untere Denkmalschutzbehörde Pankow (UD) mit Datum vom 02.06.2020 ein Gutachten zur Hinterlandsicherungsmauer Maximilianstraße (vom 29.05.2020) übermittelt. Das Gutachten der Stiftung empfiehlt den Erhalt der Mauerteile vor Ort.

Am 16.06.2020 fand ein Ortstermin mit Vertretern der Bauherrschaft des unmittelbar benachbarten Bauvorhabens, die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow e.G. (EWG), der Deutschen Bahn (DB), des Landesdenkmalamtes Berlin (LDA), der UD und dem Sachverständigen statt. Der Sachverständige ist mit der Problematik vertraut und war bereits an der Sanierung der der East Side Gallery beteiligt gewesen. Die Beauftragung des Sachverständigen wurde mit der Stiftung Berliner Mauer abgestimmt.

Die Stiftung Berliner Mauer hat auf eine Teilnahme am Ortstermin verzichtet.

Im Ergebnis des Ortstermins wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand der Bestandteile der Hinterlandsicherungsmauer als sehr desolat zu bezeichnen ist, somit schnellstmöglich eine Substanzerfassung durchzuführen sowie ein Sicherungskonzept zu erarbeiten ist.

Folgende Arbeiten sind erforderlich:

-     Begutachtung der Bausubstanz und Konstruktion

-     Ausarbeitung statisch-konstruktiver Sanierungsarbeiten

-     Erstellung vom Kartierungsunterlagen

-     Bestands- und Zustandskartierung

-     Fotodokumentation

-     Schadens- und Maßnahmenkatalog

-     Kostenschätzung

Ebenfalls wurde festgestellt, dass sich ein Teil der Mauer nicht auf dem Grundstück der Deutschen Bahn, sondern auf einem Nachbarflurstück und somit im Besitz des Landes Berlin, in der Zuständigkeit des SGA Pankow befindet.

Hinsichtlich des benachbarten Bauvorhabens und der in direkter Nachbarschaft zur Mauer geplanten Tiefgarageneinfahrt wurde vor Ort des Weiteren die Notwendigkeit eines statischen Sicherungskonzeptes festgestellt. In der Folge wurden durch die UD entsprechende Unterlagen vom Bauherren abgefordert.

Mit Mail vom 21.08.2020 wurde durch das LDA die Beauftragung einer Fachfirma mit den erforderlichen Untersuchungsarbeiten sowie die notwendige Finanzierung durch das LDA angekündigt. Im Oktober 2020 wurde die Firma Restaurierung am Oberbaum GmbH mit den entsprechenden Leistungen durch das LDA beauftragt.

Mit Datum vom 02.09.2020 sind die Bautechnische Beweissicherung und mit Datum vom 04.09.2020 der Prüfbericht des Prüfstatikers zur Baugrubenumschließung des benachbarten Bauvorhabens bei der UD eingegangen.

Durch die Bauherrschaft des Neubauvorhabens wurde mit Schreiben vom 13.01.2021 von der UD eine Kostenübernahme/Kostenbeteiligung hinsichtlich der entstandenen Mehrkosten gefordert. Eine Entscheidung über den Anspruch der Forderung ist bislang nicht erfolgt.

Nach Mitteilung der beauftragten Firma Restaurierung am Oberbaum sind die Arbeiten zur Bestandsaufnahme abgeschlossen. Derzeit wird die Dokumentation erstellt.

 

Weiteres Vorgehen:

Nach Eingang des Bauzustandsgutachtens sowie der Kostenschätzung ist die Finanzierung der erforderlichen Arbeiten zu klären. Die UD wird sich hierzu an die Eigentümer (DB und SGA Pankow) wenden und prüfen, inwieweit Fördermittel im Land Berlin zur Verfügung stehen. Die Stiftung Berliner Mauer wird in den weiteren Prozess einbezogen und informiert

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Gegebenenfalls ist ein Anteil der Sanierungskosten vom SGA Pankow zu tragen. Des Weiteren wird der Anspruch der Bauherrschaft des benachbarten Bauvorhabens auf eine Kostenbeteiligung hinsichtlich der entstandenen Mehrkosten geprüft.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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