Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | 03.03.2020 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung § 15 BezVG
Anmeldung des Bezirks Pankow zum Investitionsprogramm 2020 bis 2024 für Schulbaumaßnahmen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.03.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Die beigefügte Übersicht zur Aufstellung des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 im Rahmen des Verfahrens der technischen Fortschreibung des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 sowie der Neuanmeldung (hier begrenzt auf Schulbaumaßnahmen) einschließlich der bezirklichen Dringlichkeitsliste aller Schulbaumaßnahmen wurde beschlossen.
Begründung
Die Anmeldung für das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 erfolgt auf Grundlage des Aufstellungsrundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen vom 10.02.2020 und richtet sich an alle Senatsverwaltungen und die Bezirke zum Zweck der technischen Fortschreibung des Investitionsprogramms 2019 bis 2023. Neuanmeldungen von Baumaßnahmen - außerhalb von kapazitätssichernden und kapazitätserweiternden Maßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive - sind im Rahmen dieser Fortschreibung nicht möglich und werden nicht berücksichtigt.
Als zentrale Neuerung im Aufstellungsverfahren des Investitionsprogramms erfolgt
die Erhebung der Informationen über einen vorausgefüllten Vordruck der SenFin (siehe Anlage). Hintergrund ist unter anderem der gestiegene Informationsbedarf z. B. für eine allgemeine Übersicht über die Planungsstände sowie gezielte Auswertungsmöglichkeit von Einzelmaßnahmen. An der Darstellung des Investitionsprogramms als Anlage der Finanzplanung ändert sich nichts.
Schwerpunkt des Verfahrens der technischen Fortschreibung ist die Berliner Schulbauoffensive, die sich auf Baumaßnahmen in den schulfachlichen Kapiteln 3701 bis 3705 zu Änderungen gegenüber der Finanzplanung 2019 bis 2023 durch Anpassung an den aktuellen Planungsstand und den tatsächlichen Baufortschritt konzentriert.
Die Anpassungen der Titelbezeichnungen sowie der Gesamtkosten erfolgten unter Berücksichtigung bestätigter Planungsunterlagen, hinzukommende Kostenansätze für Grundstückserwerbe sowie Ergänzung von Aufgabenstellungen (in Anlage grau hinterlegt).
Die Beträge 2020 und 2021 sind aufgrund der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2020/2021 nicht veränderbar.
In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 wurden bei den Schulbaumaßnahmen mit einem bereits erfolgten Planungsbeginn die Einzelraten teilweise erhöht, um eine realistische Finanzierung der Maßnahmen zu gewährleisten. Als Ausgleich zur Einhaltung der Zuweisungsbeträge erfolgte eine Rückstellung von Einzelraten bei Maßnahmen, deren voraussichtlicher Baubeginn nach 2023 prognostiziert wurde (Bezug Dringlichkeitsliste des Schul- und Sportamtes von 01/2019).
Bei den 4 Neuanmeldungen handelt es sich um kapazitätserweiternde Maßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive (in Anlage grau hinterlegt):
- 03G43, Grundschule Wilhelmsruh: Errichtung von Schulfreiflächen; 13158, Lessingstraße 44 (Kapitel 3701, Titel 70132)
- Baufeldfreimachung zur Errichtung von 6 Typensporthallen (Kapitel 3701, Titel 70133)
- 03K06, Reinhold-Burger-Oberschule: Erweiterung des Schulstandorts durch Grundstücksankauf und Ergänzungsneubau und Neugestaltung der Sportfreiflächen; 13187, Neue Schönholzer Straße 32 (Kapitel 3702, Titel 70120)
- 03Knn, Neubau einer Gemeinschaftsschule; 10405, Lilli-Henoch-Straße/ Greifswalder Straße (Kapitel 2710, Titel 70900)
Bei folgenden Maßnahmen, die im Kapitel 2710, Sammeltitel 70900 etatisiert sind (nicht in Anlage enthalten, da Zuständigkeit Senat), wird eine Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund nicht enthaltener Grunderwerbskosten in diesen Maßnahmen angemeldet:
- 03Yn03: Neubau eines Gymnasiums mit Sporthalle, Sportaußen- und Außenanlagen; 13156, Grumbkowstraße 54
Erhöhung um 4.450.000 € auf 52.450.000 €
- -03Kn12: Neubau einer ISS mit Sporthalle, Sportaußen- und Außenanlagen; 13158, Straße vor Schönholz 29-30
Erhöhung um 10.000.000 € auf 52.000.000 €
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ergeben sich im Rahmen der Berücksichtigung der angemeldeten Maßnahmen in den Bezirkshaushaltsplänen ab 2022.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Sicherung der sozialen Infrastruktur
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die vorgesehenen investiven Maßnahmen dienen vorrangig der Erweiterung der materiell-räumlichen Bedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Schulen, Sportstätten, den Spiel- und Freiflächen sowie der Sicherheit auf den Straßen.
Sören Benn Bezirksbürgermeister | |