Drucksache - VIII-0927  

 
 
Betreff: Karow ist schön und soll es auch bleiben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU), BV Matthias Zarbock (Linksfraktion), BV Roland Schröder (Fraktion der SPD) für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
29.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
19.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
29.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Johannes Kraft (Fraktion der CDU), Matthias Zarbock (Linksfraktion), Roland Schröder (Fraktion der SPD) für Bürger_innen, 25 BVV am 14.8.19
Beschlussempfehlung StadtGrün 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 41. BVV am 05.05.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 23.03.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0927

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Karow ist schön und soll es auch bleiben!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0927

„Die Rahmenplanung Karow wird nur unter folgenden Prämissen ausgeführt:

1. Eine leistungsfähige Erschließung des Berliner Nordostens für den öffentlichen Personennahverkehr und den Autoverkehr wird vor dem Beginn jedweder Baumaßnahmen umgesetzt.

2. Es wird sichergestellt, dass sich das massive Schichtwasserproblem im Bereich der Panke-Niederung in Karow durch die geplanten Baumaßnahmen auch im Bestand nicht ausweitet.

3. Es ist eine maximale Geschossflächenzahl (GFZ) < 0,8 bei einer Grundflächenzahl (GRZ) < 0,3 vorzusehen. Die Geschosszahlen sind dabei in den direkt an die bestehende Bebauung angrenzenden Gebieten auf maximal zwei Vollgeschosse beschränkt. Im Abstand von mindestens 30 Metern ab neubauseitiger Straßenkante und von mindestens 50 Metern bei straßenlosem Übergang zum Bestand kann die Geschossigkeit auf maximal vier Vollgeschosse erhöht werden.“–

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Aktuell werden folgende zwei Untersuchungen durchgeführt:

1. Landschaftsökologische Ersteinschätzung und Analyse (Biotope und Arten) für die drei Wohnungsbaupotenzialstandorte im Ortsteil Karow und

2. Vertiefende Untersuchung der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Lösungsansätze für die Regenwasserbewirtschaftung Grundlagenermittlung und Bewertung der wasserwirtschaftlichen, topografischen, hydrogeologischen sowie hydrologischen Rahmenbedingungen, Entwicklung von grundsätzlichen Maßnahmenvorschlägen für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung einschließlich einer Bewertung der Auswirkungen auf Wasserhaushalt, Stadtklima, Ökologie, Gewässer und angrenzende Bestandsgebiete; Erarbeitung von Vorschlägen für vertiefende Bodenkundliche und hydrogeologische Untersuchungen im Plangebiet.

Der Rahmenplan kann nach dem intensiven über 2-jährigen Arbeits- und Beteiligungsprozess auch aus Ressourcengründen nicht grundsätzlich überarbeitet werden. Die Rahmenplanung Karow wird deshalb mit bisherigen Annahmen zu Dichte und Geschossigkeit aktuell u. a. im Rahmen der laufenden Aufträge abgeschlossen ohne Beschlussfassung durch das Bezirksamt. Die weitere Prüfung der BVV-Forderung soll im weiteren Verfahren (Wettbewerbe, Entwürfe, Bebauungsplan) stattfinden, wobei auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einzubeziehen sein wird.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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