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Drucksache - VIII-0927
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0927 – „Die Rahmenplanung Karow wird nur unter folgenden Prämissen ausgeführt: 1. Eine leistungsfähige Erschließung des Berliner Nordostens für den öffentlichen Personennahverkehr und den Autoverkehr wird vor dem Beginn jedweder Baumaßnahmen umgesetzt. 2. Es wird sichergestellt, dass sich das massive Schichtwasserproblem im Bereich der Panke-Niederung in Karow durch die geplanten Baumaßnahmen auch im Bestand nicht ausweitet. 3. Es ist eine maximale Geschossflächenzahl (GFZ) < 0,8 bei einer Grundflächenzahl (GRZ) < 0,3 vorzusehen. Die Geschosszahlen sind dabei in den direkt an die bestehende Bebauung angrenzenden Gebieten auf maximal zwei Vollgeschosse beschränkt. Im Abstand von mindestens 30 Metern ab neubauseitiger Straßenkante und von mindestens 50 Metern bei straßenlosem Übergang zum Bestand kann die Geschossigkeit auf maximal vier Vollgeschosse erhöht werden.“– wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Aktuell werden folgende zwei Untersuchungen durchgeführt: 1. Landschaftsökologische Ersteinschätzung und Analyse (Biotope und Arten) für die drei Wohnungsbaupotenzialstandorte im Ortsteil Karow und 2. Vertiefende Untersuchung der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Lösungsansätze für die Regenwasserbewirtschaftung Grundlagenermittlung und Bewertung der wasserwirtschaftlichen, topografischen, hydrogeologischen sowie hydrologischen Rahmenbedingungen, Entwicklung von grundsätzlichen Maßnahmenvorschlägen für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung einschließlich einer Bewertung der Auswirkungen auf Wasserhaushalt, Stadtklima, Ökologie, Gewässer und angrenzende Bestandsgebiete; Erarbeitung von Vorschlägen für vertiefende Bodenkundliche und hydrogeologische Untersuchungen im Plangebiet. Der Rahmenplan kann nach dem intensiven über 2-jährigen Arbeits- und Beteiligungsprozess auch aus Ressourcengründen nicht grundsätzlich überarbeitet werden. Die Rahmenplanung Karow wird deshalb mit bisherigen Annahmen zu Dichte und Geschossigkeit aktuell u. a. im Rahmen der laufenden Aufträge abgeschlossen ohne Beschlussfassung durch das Bezirksamt. Die weitere Prüfung der BVV-Forderung soll im weiteren Verfahren (Wettbewerbe, Entwürfe, Bebauungsplan) stattfinden, wobei auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einzubeziehen sein wird. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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