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Drucksache - VIII-0828
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Umleitungsverkehre in Karow optimieren |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0828
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich mit Nachdruck bei der Deutschen Bahn AG und den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass während der durch Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an den Eisenbahnüberführungen in Karow bedingten Umleitung durch die Streckfußstraße, Leobschützer Straße und Straße Am Danwend eine temporäre Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hubertusdamm und Straße Am Danewend installiert wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hatte die BVV- Drucksache Anfang Juni an die zuständige SenUVK zwecks Stellungnahme übergeben und bereits am 05.06.2019 eine Zwischennachricht erhalten. Die SenUVK, VLB hat uns dann am 18.07.2019 Folgendes mitgeteilt:
„ Nach Prüfung des vorangegangenen Sachverhalts wurde abschließend festgestellt, dass im Rahmen des Bauvorhaben der DB AG am Nordkreuz Karow von Seiten der Verkehrslenkung Berlin keine Installation einer provisorischen Lichtsignalanlage, ggü. des Bauherren, gefordert wird. Grundsätzlich kommen Lichtsignalanlagen (LSA) zur Steuerung des Straßen- und Schienenverkehrs zum Einsatz und ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten. Sie regeln verschiedene Verkehrsströme/ Verkehrsflüsse und tragen somit zur Verkehrssicherheit bei. LSA können zur Entschärfung von Gefahren an komplizierten oder unübersichtlichen Knotenpunkten beitragen. Weiterhin sichern diese ein sicheres Queren für Fußgänger. Ferner werden provisorische Anlagen u. a. im Bereich einer Arbeitsstelle benutzt, um Engstellen/einspurige Straßenabschnitte für den gegenläufigen fließenden Verkehr zu regeln. Festzustellen ist ebenfalls, dass nicht der Zeitfaktor eines Bauvorhabens ausschlaggebend für die Aufstellung einer prov. LSA ist, sondern allein aus Gründe der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Der Sicherheitsaspekt wurde in Form der provisorischen Fußgängerüberwege aufgegriffen und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Polizeiabschnitt und dem Bezirksamt Pankow abgestimmt. Aus der Begründung des BVV lässt sich keine Gefahrensituation abzuleiten. Die benannten Aspekte (Immissionen, Rückstau) lassen sich durch die Installation einer LSA ebenfalls nicht abhelfen. Die fehlende leistungsfähige Infrastruktur im Bereich Pankow Nord kann nicht aufgefangen werden.“ Das Bezirksamt schließt sich dieser Meinung an. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
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