Drucksache - VIII-0828  

 
 
Betreff: Umleitungsverkehre in Karow optimieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Verkehr und Öffentliche OrdnungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag VerkOrd 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, SB 26. BVV am 11.09.19
VzK§13BezVG BA, SB 27. BVV am 30.10.19

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0828

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Umleitungsverkehre in Karow optimieren 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0828

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich mit Nachdruck bei der Deutschen Bahn AG und den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass während der durch Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an den Eisenbahnüberführungen in Karow bedingten Umleitung durch die Streckfußstraße, Leobschützer Straße und Straße Am Danwend eine temporäre Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hubertusdamm und Straße Am Danewend installiert wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hatte die BVV- Drucksache Anfang Juni an die zusndige SenUVK zwecks Stellungnahme übergeben und bereits am 05.06.2019 eine Zwischennachricht erhalten. Die SenUVK, VLB hat uns dann am 18.07.2019 Folgendes mitgeteilt:

Nach Prüfung des vorangegangenen Sachverhalts wurde abschließend festgestellt, dass im Rahmen des Bauvorhaben der DB AG am Nordkreuz Karow von Seiten der Verkehrslenkung Berlin keine Installation einer provisorischen Lichtsignalanlage, ggü. des Bauherren, gefordert wird.

Grundsätzlich kommen Lichtsignalanlagen (LSA) zur Steuerung des Straßen- und Schienenverkehrs zum Einsatz und ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten. Sie regeln verschiedene Verkehrsströme/ Verkehrsflüsse und tragen somit zur Verkehrssicherheit bei. LSA können zur Entschärfung von Gefahren an komplizierten oder unübersichtlichen Knotenpunkten beitragen. Weiterhin sichern diese ein sicheres Queren für Fußnger. Ferner werden provisorische Anlagen u. a. im Bereich einer Arbeitsstelle benutzt, um Engstellen/einspurige Straßenabschnitte für den gegenläufigen fließenden Verkehr zu regeln.

Festzustellen ist ebenfalls, dass nicht der Zeitfaktor eines Bauvorhabens ausschlaggebend für die Aufstellung einer prov. LSA ist, sondern allein aus Gründe der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Der Sicherheitsaspekt wurde in Form der provisorischen Fußngerüberwege aufgegriffen und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Polizeiabschnitt und dem Bezirksamt Pankow abgestimmt.

Auch ist zu beobachten, dass zugunsten der Sicherheit des Verkehrs, die Leichtigkeit verloren geht und sich ein Rückstau durch verkehrsbedingtes Warten bildet. Aufgrund dessen, dass alle vier Fahrbeziehungen (Am DanewendHubertusdamm), plus eine dann notwendige signalisierte Fußngerquerung, hätte berücksichtigt werden müssen, wären die einzelnen Zwischenzeiten (Grünphasen pro Fahrtrichtung, Räumzeiten etc. unter Berücksichtigung des Radfahrenden) so gering gewesen, dass es dauerhaft zu erhöhten Wartezeiten gekommen wäre. Eine LSA an dieser Stelle führt zu erhöhtem stockenden Verkehr (ganztags). Die Vorfahrt am zuvor benannten Knoten ist eindeutig durch Verkehrszeichen geregelt.

Desweiteres kommt hinzu, dass Am DanewendLeobschützer StraßeStreckfußstraße keine ausgewiesene Umleitungsstrecke darstellt. Eine Umfahrung über Buch bzw. Blankenburg wurde angestrebt. Dies stellt lediglich eine Empfehlung an den Verkehrsteilnehmer dar. Der Schleichverkehr bzw. der Ortskundige sucht sich seinen Weg. Weil dieser Aspekt ebenfalls frühzeitig erkannt wurde, ergingen die Verkehrssicherungsmaßnahmen (6 provisorische Fußngerüberwege, Haltverbote, Ertüchtigung der Straßen und Herstellung prov. Gehwegbefestigung) bereits im Vorfeld.

Aus der Begründung des BVV lässt sich keine Gefahrensituation abzuleiten. Die benannten Aspekte (Immissionen, Rückstau) lassen sich durch die Installation einer LSA ebenfalls nicht abhelfen.

Mit Eingreifen in den Knoten Am DanewendHubertusdamm kann keinesfalls von gleichbleibender Qualität/Leistungsfähigkeit des Hubertusdamms gesprochen werden. Der angestrebte Abfluss des Verkehrsstroms aus der Straße Am Danewend kann nur zulasten des Hubertusdamms erfolgen.

Die fehlende leistungsfähige Infrastruktur im Bereich Pankow Nord kann nicht aufgefangen werden.“

Das Bezirksamt schließt sich dieser Meinung an.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entllt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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