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Drucksache - VIII-0814
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Erhöhung der Verkehrssicherheit für spielende Kinder im „Göhrener Ei“ |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0814
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit der auf der Straße spielenden Kinder im sog. „Göhrener Ei“ (verkehrsberuhigter Bereich) verbessert werden kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Rahmen der Zuständigkeit für das untergeordnete Straßennetz, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 22b), hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde den verkehrsberuhigten Bereich der Göhrener Straße im Rahmen einer Ortsbegehung verkehrlich begutachtet. Der verkehrsberuhigte Bereich, ausgewiesen durch die Zeichen 325.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), befindet sich innerhalb einer geschwindigkeitsreduzierten 30 km/h-Zone, ausgewiesen durch die Zeichen 274.1/2 StVO, Einmündung Raumer Straße/Senefelder Straße. Dieser Bereich ist für Verkehrsteilnehmer gut einsehbar. Kinder, welche den Spielplatz bespielen, befinden sich in einer eingezäunten Fläche und sind i.d.R. in Begleitung von Erwachsenen.
Dessen ungeachtet hält das Bezirksamt im Göhrener Ei die Einrichtung einer temporären Spielstraße für möglich, um den Kindern damit zusätzlich zum Spielplatz für einen konkret definierten Zeitraum einen erweiterten geschützten Spielraum zu bieten, der auch die im Antrag genannten Bewegungs- und Ballspiele ermöglicht. Hierfür wäre es erforderlich, dass sich vor Ort eine Anwohnerinitiative findet, die dies beantragt (weitere Informationen zu den Voraussetzungen zur Einrichtung einer temporären Spielstraße sind unter folgendem Link auf der Webseite des Straßen- und Grünflächenamtes zu finden https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/artikel.851085.php ) |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn |
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