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Drucksache - VIII-0781
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Sichere Fußgängerüberquerung der Schönhauser Allee |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0781
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass in der Schönhauser Allee in Höhe der Milastraße/Buchholzer Straße eine sichere ampelgesicherte Fußgängerüberquerung eingerichtet wird und auch kurzfristig Verbesserungen geprüft werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
„Mit o.g. Schreiben baten Sie um Prüfung der Drucksache Nr. Vlll-0781 Ihrer BVV. Diese regt an, in der Schönhauser Allee in Höhe der Milastraße/Buchholzer Straße eine Lichtzeichensignalanlage (LZA) für eine sichere Querung einzurichten. Dieser Wunsch wurde von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) unter Heranziehung von Verkehrsbeobachtungen und der Unfallauswertung der letzten 3 Jahre für diese Örtlichkeit geprüft. Nach § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sollen Lichtsignalanlegen dort errichtet werden, wo ein starker Verkehr herrscht und es den Fußgängern wegen der Dichte des Verkehrs nicht möglich ist, ohne diese Schutzeinrichtung die Fahrbahn zu überqueren. Die Querung der Schönhauser Allee in Höhe der Milastraße/Buchholzer Straße ist wegen des vorhanden Viadukt und dem damit vorhandenen Mittelstreifen erleichtert. Die zu Fußgehenden müssen sich jeweils auf nur eine Fahrrichtung konzentrieren. Durch den gradlinigen Verlauf der Schönhauser Allee in diesem Bereich ist eine gute Sichtbeziehung auf den fließenden Verkehr gegeben, herannahende Kfz können problemlos wahrgenommen werden. Aufgrund der vorhandenen Lichtzeichenanlagen Schönhauser Allee/Gleimstraße-Stargarder Straße und Schönhauser Allee/Danziger Straße-Eberswalder Straße ergeben sich ausreichend große Lücken, so dass unter Inkaufnahme der stadtweit üblichen Wartezeiten, die Schönhauser Allee an dieser Stelle sicher gequert werden kann. Dies bestätigt auch die Unfallauswertung, die an dieser Stelle unauffällig ist, so dass aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht das Erfordernis zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage nicht gegeben ist. Sollte es zu einer Verlegung der Straßenbahnhaltestelle unter das Viadukt kommen, wird die VLB selbstverständlich erneut über die Notwendigkeit einer Lichtzeichenanlage unter Berücksichtigung der dann neuen Gegebenheiten entscheiden. Um prüfen zu lassen, ob ggf. durch bauliche Maßnahmen der Querungskomfort noch erhöht werden kann, wird die VLB das Anliegen an die Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußverkehrs meiner Senatsverwaltung weiterleiten. Über das Ergebnis können Sie sich durch ihr SGA informieren lassen, welches zu diesem Thema von der Arbeitsgruppe hinzugezogen werden wird.“ Das Bezirksamt sieht sich nicht in der Lage, hier eine andere Entscheidung der zuständigen Senatsverwaltung herbeizuführen und wird auf Maßnahmen zur Erhöhung des Querungskomforts in der entsprechenden Arbeitsgruppe bestehen. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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