Drucksache - VIII-0781  

 
 
Betreff: Sichere Fußgängerüberquerung der Schönhauser Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 23. BVV am 27.03.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB 26. BVV am 11.09.19
VzK§13BezVG, SB 32. BVV am 13.05.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

10.03.2020


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0781

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sichere Fußngerüberquerung der Schönhauser Allee

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0781


„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass in der Schönhauser Allee in Höhe der Milastraße/Buchholzer Straße eine sichere ampelgesicherte Fußgängerüberquerung eingerichtet wird und auch kurzfristig Verbesserungen geprüft werden.“
 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:


Die Stellungahme vom 25.10.2019 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die Verkehrslenkung Berlin, liegt dem Bezirksamt vor und wird wörtlich wiedergegeben.

Mit o.g. Schreiben baten Sie um Prüfung der Drucksache Nr. Vlll-0781 Ihrer BVV. Diese regt an, in der Schönhauser Allee in Höhe der Milastraße/Buchholzer Straße eine Lichtzeichensignalanlage (LZA) für eine sichere Querung einzurichten.

Dieser Wunsch wurde von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) unter Heranziehung von Verkehrsbeobachtungen und der Unfallauswertung der letzten 3 Jahre für diese Örtlichkeit geprüft.

Nach § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sollen Lichtsignalanlegen dort errichtet werden, wo ein starker Verkehr herrscht und es den Fußngern wegen der Dichte des Verkehrs nicht möglich ist, ohne diese Schutzeinrichtung die Fahrbahn zu überqueren.

Die Querung der Schönhauser Allee in Höhe der Milastraße/Buchholzer Straße ist wegen des vorhanden Viadukt und dem damit vorhandenen Mittelstreifen erleichtert. Die zu Fußgehenden müssen sich jeweils auf nur eine Fahrrichtung konzentrieren. Durch den gradlini­gen Verlauf der Schönhauser Allee in diesem Bereich ist eine gute Sichtbeziehung auf den fließenden Verkehr gegeben, herannahende Kfz können problemlos wahrgenommen werden.

Aufgrund der vorhandenen Lichtzeichenanlagen Schönhauser Allee/Gleimstraße-Stargarder Straße und Schönhauser Allee/Danziger Straße-Eberswalder Straße ergeben sich ausreichend große Lücken, so dass unter Inkaufnahme der stadtweit üblichen Wartezeiten, die Schönhauser Allee an dieser Stelle sicher gequert werden kann.

Dies bestätigt auch die Unfallauswertung, die an dieser Stelle unauffällig ist, so dass aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht das Erfordernis zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage nicht gegeben ist.

Sollte es zu einer Verlegung der Straßenbahnhaltestelle unter das Viadukt kommen, wird die VLB selbstverständlich erneut über die Notwendigkeit einer Lichtzeichenanlage unter Berücksichtigung der dann neuen Gegebenheiten entscheiden.

Um prüfen zu lassen, ob ggf. durch bauliche Maßnahmen der Querungskomfort noch erhöht werden kann, wird die VLB das Anliegen an die Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußverkehrs meiner Senatsverwaltung weiterleiten.

 Über das Ergebnis können Sie sich durch ihr SGA informieren lassen, welches zu diesem Thema von der Arbeitsgruppe hinzugezogen werden wird.“
 

Das Bezirksamt sieht sich nicht in der Lage, hier eine andere Entscheidung der zuständigen Senatsverwaltung herbeizuführen und wird auf Maßnahmen zur Erhöhung des Querungskomforts in der entsprechenden Arbeitsgruppe bestehen.
 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste


 

 

 
 

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