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Drucksache - VIII-0332
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
7. Zwischenbericht |
Errichtung von Velorouten in der Bötzowstraße und Hufelandstraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 12. Sitzung am 17.01.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0332
„Das Bezirksamt wird ersucht, unter Einbindung der städtischen GB Infra Velo GmbH und unter Berücksichtigung der Hamburger Erfahrungen, in der Bötzowstraße und der Hufe-landstraße die Einrichtung von Velorouten zu prüfen.
Die Prüfung soll insbesondere umfassen
- die Kombination der Bauweisen vorhandenes Großsteinpflaster und Asphaltie-rung,
- die Anlegung eines mittig in der Fahrbahn oder beidseits neben den Parkstreifen gelegenen Asphaltbandes
- alternativ die Verfüllung/Einebnung der Fugen des Großsteinpflasters.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die ursprünglich angedachte Wiederaufnahme der Planungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Hufelandstraße im 1. Halbjahr 2024 scheiterte bisher an den fehlenden personellen Kapazitäten im Bezirksamt. Hintergrund sind die Vielzahl der parallel laufenden Radverkehrsplanungen. Bei gleichbleibender personeller Ausstattung in der für die Straßenplanung zuständigen Gruppe ist die Fortführung der Planung erst nach Abschluss anderer Projekte möglich.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde das Projekt in den Titel „Zuschüsse zur Koordinierung, Vorbereitung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten“ (Kapitel 0740 Titel 68228) integriert. Es handelt sich hierbei jedoch um einen konsumtiven Titel, der Maßnahmen der GB infraVelo GmbH enthält (z. B. Betrieb und Unterhalt von gesichertem Fahrradparken, Buchungs- und Zugangssystemen oder Fahrradwegweisung). Eine Finanzierung von investiven Maßnahmen, wie das Projekt in der Hufelandstraße, ist aus diesem Titel nicht möglich. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) wurde die Maßnahme textlich im Haushaltstitel ergänzt ohne jedoch den finanziellen Titelansatz anzupassen, sodass die Mittel zudem nicht verfügbar sind. Eine Finanzierung über die regulären und ursprünglich avisierten Haushaltstitel der SenMVKU zur Förderung des Radverkehrs ist im derzeitig laufenden Doppelhaushalt nunmehr auch nicht mehr möglich, da die Maßnahme textlich einem anderen Haushaltstitel zugewiesen wurde. Da dem Bezirk keine eigenen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen, pausiert die Planung vorerst weiter. Es wird angestrebt, die Planungen im nächsten Jahr wiederaufzunehmen, sodass eine fachliche Abstimmung zur Oberflächengestaltung im Sommer 2025 und eine Vorstellung der Vorzugsvariante im Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung im dritten Quartal 2025 erfolgen kann, sofern gewünscht. Mit dieser Terminkette könnte die Bauplanungsunterlage Ende 2025 bei der SenMVKU zur Prüfung eingereicht werden, sodass die notwendigen investiven Mittel im nächsten Haushalt ab 2026 berücksichtigt werden könnten.
Wir werden entsprechend wieder berichten sobald neue Planungsschritte oder –aspekte dem Bezirksamt vorliegen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
entfällt
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