Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0302
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen in Pankow mit Hausmeisterstellen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0302
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht jede Schule in Pankow in der Regel mit 1,5 Vollzeitäquivalenten an Hausmeisterstellen auszustatten. Bei Schulen mit besonders hoher Schüler*Innenzahl sollen die Vollzeitäquivalente 2,0 betragen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Ausgangssituation und der damit einhergehende Bedarf an Hausmeisterstellen hat sich gegenüber dem 3. Zwischenbericht nicht verändert. Bislang sind 67 Schulhausmeisterstellen für insgesamt 68 Schulen zuständig. Einschließlich Filialstandorten sind durch die Schulhausmeister 81 schulische Standorte zu betreuen. Der Bedarf an zusätzlichen Stellen ist erforderlich, weil im Zuge der Berliner Schulbauoffensive bestehende Schulstandorte erweitert und neue Schulstandorte gebaut werden. Des Weiteren wird es zusätzliche Filialstandorte, z.B. MEBs, Modulare Klassenräume und Drehscheiben-Schulen, geben. Zusätzlich begründet die politisch gewünschte sozialräumliche Öffnung einen erhöhten Bedarf. Tendenziell geht damit jeweils ein erhöhter Bedarf an Hausmeisterstellen einher. Der Bezirk Pankow kann das Problem einer angemessenen Ausstattung der Schulen mit Hausmeisterstellen jedoch nicht alleine lösen. Im Land Berlin steht für die Schulen in bezirklicher Zuständigkeit grundsätzlich je Schule nur eine Hausmeisterstelle zur Verfügung, unabhängig von der Größe der Schule, der Anzahl der Gebäude und Filialen. Auf Grund der Haushaltskonsolidierungen der vergangenen Jahre (Pankow war „Schuldenbezirk“), welche bis ins Haushaltsjahr 2016 Einsparungen nach sich zogen, konnte das Bezirksamt nicht einmal pro Schule eine Schulhausmeisterstelle zur Verfügung stellen. Durch die zusätzlichen Stellen im Haushalt 2018/19 konnte die Unterausstattung bis auf eine Stelle aktuell abgebaut werden. Allerdings kann derzeit durch die krankheits- und urlaubsbedingten Vertretungen nicht jeder Schule eine Hausmeisterstelle fest zugeordnet werden. Seit Jahren kämpfen die Berliner Bezirke mit großem Einsatz und Beharrlichkeit um eine bessere bzw. auskömmliche Ausstattung der Schulen mit Hausmeisterstellen. Ziel ist die Ausstattung der Schulen mit 1,5 Stellen, bei größeren Schulen sollen möglichst sogar 2 Stellen zukünftig zur Verfügung stehen. Entsprechende Schreiben der Bezirke an die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) sind bisher immer mit dem Hinweis auf die Personalhoheit der Bezirke bei der Verteilung zusätzlicher Stellen abschlägig beantwortet worden. Die Erhöhung der Stellen von 1 auf 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) pro Schule bedeuten für den Bezirk Pankow alleine 34 zusätzliche Stellen. Selbst bei entsprechender Schwerpunktsetzung für den Bereich Schule ist diese Größenordnung für das Bezirksamt im Rahmen seiner Personalhoheit nicht leistbar. Für den Haushalt 2020/21 stehen derzeit maximal 21 zusätzliche VZÄ für das gesamte Bezirksamt zur Verfügung. Aufgrund der Aufgabenverdichtung und der personellen Unterausstattung in zahlreichen Fachbereichen ist die Schaffung weiterer Hausmeisterstellen derzeit nicht absehbar. Anzumerken ist, dass das Bezirksamt erst seit 2013 freigewordene bzw. neu geschaffene Stellen durch Außeneinstellungen besetzen konnte. Damit konnten mittlerweile 2/3 aller Hausmeisterstellen mit sehr gutem bzw. fachlich versiertem Personal nachbesetzt worden. Mit diesem neuen Personal und den benannten Stellenzugängen ist mittlerweile ein gut funktionierendes Vertretungssystem aufgebaut worden. Momentan werden alle Hausmeister*innen mit Notebooks ausgestattet und werden dementsprechend geschult. Von der Einführung dieser technischen Komponente verspricht sich das Bezirksamt Pankow eine große Arbeitserleichterung und positive Auswirkungen für einen effizienteren Arbeitseinsatz und eine bessere Vernetzung im Arbeitsalltag. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass sich das Bezirksamt für den Einsatz von Dienstkräften im Rahmen des Projektes „solidarisches Grundeinkommen“ (SGE) stark gemacht hat. Demnach konnten bisher vier Stellen für sechs Schulen im Rahmen des Projektes SGE angemeldet werden. Derzeit ist nicht absehbar, dass im Rahmen des Haushaltes 2020/21 die Umsetzung des Ersuchens der BVV möglich ist. Das Bezirksamt wird über seine Anstrengungen zur perspektivischen Umsetzung des Ersuchens im zuständigen Ausschuss weiter berichten. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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| X | X |
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| X | X |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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