Drucksache - VIII-0302  

 
 
Betreff: Bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen in Pankow mit Hausmeisterstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 10. BVV am 18.10.17
VzK§13BezVG BA, ZB 11. BVV am 29.11.17
VzK§13BezVG BA, ZB 14. BVV am 21.03.18
Berichtspflicht BA Juni 2018
Berichtspflicht August 2018
Berichtspflicht BA Oktober 2018
Berichtspflicht BA Januar 2019
VzK 13 BezVG/ZB Bezirksamt, 22 BVV am 20.2.19
Berichtspflicht BA Mai 2019
Berichtspflicht BA August 2019
VzK §13 SB BezVG 27.BVV am 30.10.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.10.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0302

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen  in Pankow mit Hausmeisterstellen 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0302

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht jede Schule in Pankow in der Regel mit 1,5 Vollzeitäquivalenten an Hausmeisterstellen auszustatten. Bei Schulen mit besonders hoher Schüler*Innenzahl sollen die Vollzeitäquivalente 2,0 betragen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Ausgangssituation und der damit einhergehende Bedarf an Hausmeisterstellen hat sich gegenüber dem 3. Zwischenbericht nicht verändert. Bislang sind 67 Schulhausmeisterstellen für insgesamt 68 Schulen zuständig. Einschließlich Filialstandorten sind durch die Schulhausmeister 81 schulische Standorte zu betreuen. Der Bedarf an zusätzlichen Stellen ist erforderlich, weil im Zuge der Berliner Schulbauoffensive bestehende Schulstandorte erweitert und neue Schulstandorte gebaut werden. Des Weiteren wird es zusätzliche Filialstandorte, z.B. MEBs, Modulare Klassenräume und Drehscheiben-Schulen, geben. Zusätzlich begründet die politisch gewünschte sozialräumliche Öffnung einen erhöhten Bedarf. Tendenziell geht damit jeweils ein erhöhter Bedarf an Hausmeisterstellen einher.

Der Bezirk Pankow kann das Problem einer angemessenen Ausstattung der Schulen mit Hausmeisterstellen jedoch nicht alleine lösen. Im Land Berlin steht für die Schulen in bezirklicher Zuständigkeit grundsätzlich je Schule nur eine Hausmeisterstelle zur Verfügung, unabhängig von der Größe der Schule, der Anzahl der Gebäude und Filialen. Auf Grund der Haushaltskonsolidierungen der vergangenen Jahre (Pankow war „Schuldenbezirk“), welche bis ins Haushaltsjahr 2016 Einsparungen nach sich zogen, konnte das Bezirksamt nicht einmal pro Schule eine Schulhausmeisterstelle zur Verfügung stellen. Durch die zusätzlichen Stellen im Haushalt 2018/19 konnte die Unterausstattung bis auf eine Stelle aktuell abgebaut werden. Allerdings kann derzeit durch die krankheits- und urlaubsbedingten Vertretungen nicht jeder Schule eine Hausmeisterstelle fest zugeordnet werden.

Seit Jahren kämpfen die Berliner Bezirke mit großem Einsatz und Beharrlichkeit um eine bessere bzw. auskömmliche Ausstattung der Schulen mit Hausmeisterstellen. Ziel ist die Ausstattung der Schulen mit 1,5 Stellen, bei größeren Schulen sollen möglichst sogar 2 Stellen zukünftig zur Verfügung stehen. Entsprechende Schreiben der Bezirke an die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) sind bisher immer mit dem Hinweis auf die Personalhoheit der Bezirke bei der Verteilung zusätzlicher Stellen abschlägig beantwortet worden. Die Erhöhung der Stellen von 1 auf 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) pro Schule bedeuten für den Bezirk Pankow alleine 34 zusätzliche Stellen. Selbst bei entsprechender Schwerpunktsetzung für den Bereich Schule ist diese Größenordnung für das Bezirksamt im Rahmen seiner Personalhoheit nicht leistbar. Für den Haushalt 2020/21 stehen derzeit maximal 21 zusätzliche VZÄ für das gesamte Bezirksamt zur Verfügung. Aufgrund der Aufgabenverdichtung und der personellen Unterausstattung in zahlreichen Fachbereichen ist die Schaffung weiterer Hausmeisterstellen derzeit nicht absehbar.

Anzumerken ist, dass das Bezirksamt erst seit 2013 freigewordene bzw. neu geschaffene Stellen durch Außeneinstellungen besetzen konnte. Damit konnten mittlerweile 2/3 aller Hausmeisterstellen mit sehr gutem bzw. fachlich versiertem Personal nachbesetzt worden. Mit diesem neuen Personal und den benannten Stellenzugängen ist mittlerweile ein gut funktionierendes Vertretungssystem aufgebaut worden. Momentan werden alle Hausmeister*innen mit Notebooks ausgestattet und werden dementsprechend geschult. Von der Einführung dieser technischen Komponente verspricht sich das Bezirksamt Pankow eine große Arbeitserleichterung und positive Auswirkungen für einen effizienteren Arbeitseinsatz und eine bessere Vernetzung im Arbeitsalltag.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass sich das Bezirksamt für den Einsatz von Dienstkräften im Rahmen des Projektes „solidarisches Grundeinkommen“ (SGE) stark gemacht hat. Demnach konnten bisher vier Stellen für sechs Schulen im Rahmen des Projektes SGE angemeldet werden.

Derzeit ist nicht absehbar, dass im Rahmen des Haushaltes 2020/21 die Umsetzung des Ersuchens der BVV möglich ist. Das Bezirksamt wird über seine Anstrengungen zur perspektivischen Umsetzung des Ersuchens im zuständigen Ausschuss weiter berichten. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

X

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

X

X

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

X

X

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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