Drucksache - VII-1223  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2015 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB 42.BVV am 14.09.2016
Nachweis der im Haushaltsjahr 2015 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und VE, Anlage 1
Nachweis der im Haushaltsjahr 2015 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und VE, Anlage 2

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung

1.             Gegenstand der Vorlage

Nachweis der im Haushaltsjahr 2015 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

2.             Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Es werden im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommene außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7.511.818,08 € genehmigt:

Im Haushaltsjahr 2015 konnten daneben alle zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben zum Jahresabschluss ausgeglichen werden. Im Haushaltsjahr 2015 wurden keine über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugelassen.

3.             Begründung

Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben zur zügigen Umsetzung geplanter Maßnahmen sowie aufgrund von Veränderungen der Titelsystematik durch die Senatsverwaltung für Finanzen mussten die aus der Anlage ersichtlichen außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.

Das Bezirksamt bittet die BVV, Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

4.             Rechtsgrundlage

§ 37 LHO, § 36 Abs. 2 b i.V.m. Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

5.             Haushaltsmäßige Auswirkungen

Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2015 und damit auf den Haushaltsplan 2017

6.             Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.             Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8.             Kinder- und Familienverträglichkeit

keine Auswirkungen

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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