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Drucksache - VII-1204
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Gemeindepsychiatrischen Verbund qualifizieren und weiterentwickeln |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1204/2016
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
- im Gemeindepsychiatrischen Verbund eine starke Beteiligung und Mitbestimmung der Betroffenen, Betroffenenorganisationen und Angehörigen sowie Angehörigenorganisationen sicherzustellen,
- zu prüfen wie Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenkassen beteiligt werden können
- und eine Diskussion über das Selbstverständnis der beiden Organisationen PSAG und GpV anzuregen. Darüber ist dem Ausschuss regelmäßig zu berichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
- Der Gemeindepsychiatrische Verbund Pankow (GpV) hat sich im März 2015 als ein Zusammenschluss der an der gemeindepsychiatrischen Pflichtversorgung beteiligten Träger, Institutionen und Einrichtungen auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung gegründet.
Die Teilnahme ist freiwillig; Voraussetzung für die Aufnahme ist die Verpflichtung, die in der Kooperationsvereinbarung beschriebenen Ziele, Inhalt und Verfahren zu unterstützen, mitzutragen und umzusetzen.
Wichtigste Zielstellung des GpV ist die Gewährleistung der Versorgungsverpflichtung durch kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung und Verbesserung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten, personenzentrierten Versorgung für den Personenkreis der Menschen mit psychischen Behinderungen und Suchterkrankungen auf der Grundlage gemeinsam abgesprochener Verfahrensweisen und Qualitätsstandards.
Eine weitere Zielstellung des GpV ist es, sich für die Schaffung der politischen Rahmenbedingungen einzusetzen, um die Versorgungsverpflichtung zum Wohle der psychisch beeinträchtigten Menschen absichern zu können. Der GpV Pankow sieht sich unter den genannten Prämissen seiner Kooperationsvereinbarung in der Gründungs- und Etablierungsphase als Interessenvertretung der Leistungserbringer.
Laut Geschäftsordnung des GpV Pankow sollen "Vertreter der Nutzerinnen- und Angehörigenorganisationen zur Mitarbeit gewonnen werden".
Eine Sicherstellung der Beteiligung und Mitbestimmung von Betroffenen- und Angehörigenorganisationen kann nur unter der Voraussetzung der Freiwilligkeit der benannten Organisationen erreicht werden.
Der Angehörigenverband psychisch Kranker – ApK LV Berlin – ist wegen einer regelhaften Beteiligung schriftlich angefragt worden. Das Bezirksamt hat die Mitteilung vom ApK LV Berlin bekommen, dass ein Mitglied bereit ist, im GpV mitzuarbeiten.
- Eine Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der Krankenkassen und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist gegenwärtig in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen, da sie nicht der regionalisierten Pflichtversorgung zugehörig sind. Das Bezirksamt wird einen Diskussionsprozess innerhalb des GpV dazu anregen.
- Die Kooperationsvereinbarung des GpV sieht unter § 2 Abs. 2 die Kooperation mit der PSAG und anderen Akteuren der psychosozialen Versorgung vor. Daher kann der Einschätzung von doppelten Strukturen und Kommunikationsstaus nicht gefolgt werden.
Die PSAG hält Arbeitsgruppen für weitere Personenkreise vor und setzt weiter führende und Personengruppen übergreifende fachliche Diskussionen mit dem Schwerpunkt auf den gesamten psychosozialen Sektor in ihren Fokus. So sind in den Arbeitsgruppen der PSAG auch Vertreter und Vertreterinnen weiterer Ämter des Bezirksamtes, z. B. des Jugendamtes, des Schulamtes, des Jobcenters, der Polizei, von Selbsthilfegruppen, sozialen Projekten und Angehörige vertreten. Der Zugang ist niedrigschwellig; es ist nicht erforderlich, einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen, um an den Arbeitsgruppen teilzunehmen. Diese Arbeitsweise hat sich in den vergangenen 25 Jahren bewährt und soll fortgeführt werden.
In Reaktion auf die höheren Anforderungen an die Qualität der Pflichtversorgung im psychiatrischen und Suchthilfebereich hat sich der GpV gegründet, um die vorhandenen Angebote wirksamer um- und einzusetzen und Versorgungsengpässe und -mängel rascher erkennen und beheben zu können und das gemeindepsychiatrische Hilfenetz verbindlich und am Einzelfall orientiert weiter zu entwickeln. Nach Einschätzung der Leistungserbringer bedarf dieser Anspruch einer geeigneten Struktur, die mit dem GpV geschaffen wurde, wie sie auch in anderen Berliner Bezirken und bundesdeutschen Regionen besteht.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Legende
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