Drucksache - VII-1090  

 
 
Betreff: BVV bekräftigt Vorrang der Gesundheit: Tempo 30 in der nördlichen Berliner Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
16.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 37. BVV am 27.01.2016
Beschlussempfehlung VerkOrd 38. BVV am 02.03.16
VzK§13 BA, ZB 40. BVV am 01.06.16
VzK §13, Schlussbericht 42.BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

.07.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-1090/2016

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

BVV bekräftigt Vorrang der Gesundheit: Tempo 30 in der nördlichen Berliner Allee

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 38 Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1090

Die BVV bekräftigt hiermit ihren Beschluss, Drs. VII-0238, und spricht sich aus Gründen der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes für ganztätiges Tempo 30 in der nördlichen Berliner Allee aus.

Die BVV fordert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf, das Urteil des Verwaltungsgerichtes anzuerkennen und durch die Anordnung von Tempo 30 die Anwohnerinnen und Anwohner von Feinstaub und Lärm zu entlasten.

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt noch einmal dafür einzusetzen, dass in der Berliner Allee zwischen dem Knotenpunkt Indira-Gandhi-Straße und dem Knotenpunkt Rennbahnstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ganztägig angeordnet wird“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Staatssekretär Herr Gaebler wurde um Stellungnahme gebeten und hat wie folgt geantwortet:

Zu dem Ihnen bekannten Urteil (VG 11 K 132.15) hat das Generalreferat meines Hauses am 12. Februar 2016 die Zulassung der Berufung beantragt und diesen Antrag auch anschließend begründet. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden. Ich werde daher keine Prüfung durch die VLB veranlassen“.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

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