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Auszug - Erhalt des ehemaligen Wasch- und Heizhauses in der Carl-Legien-Siedlung
Als Gäste: Herr Bensch, Baubecon Herr Hesse, Landesdenkmalamt Frau Asseng, untere Denkmalschutzbehörde B90/G schlagen vor, im ehem. Waschhaus eine Würdigung des
Taut zu realisieren. Haben dazu schon Kontakt zu Nachfahren aufgenommen. Sehen
keinen besser ge-eigneten Platz für eine solche Würdigung. Herr Bensch: Ehem. Wasch/Heizhaus ist seit 2001 ohne Nutzung.
Eigene Vorstellungen gingen hin zu Veranstaltungsnutzung. Bei Untersuchung
große Bauschäden im Bereich der Gebäudegründung festgestellt. Belegt durch
Gutachten. Sanierungs-kosten ca. 750 000 €. Deshalb 02/04 Abrissantrag
gestellt. Der ist derzeit noch in Be-arbeitung. Auch in der Mieterschaft wächst
Unmut über den Zustand des Gebäudes. Frau Nier, schlägt vor den Mietern
die Übernahme in Form einer Genossenschaft o.ä. anzubieten und mit einfachen
Mitteln, das Waschhaus als Spielhaus o.ä. herrich-ten zu lassen. Herr Bechtler, fragt inwieweit die derzeitige Nutzung als Lager- und
Aufenthaltsraum für Handwerker mit der dargestellten Baufälligkeit in
Übereinstimmung zu bringen ist. Mietervertreter: Haltung der Baubecon
ist missverständlich. Zu einem wird denk-malgerecht saniert und zum anderen
soll das Waschhaus abgerissen werden. In
der Vergangenheit gab es im Kiez zwei Gemeinflächenangebote. Das eine Gebäude
wird vom Vermieter als Büro genutzt, das andere sollte der Gemeinnutzung
zurückgegeben werden. Herr Eichler, fragt ob das Gebäude aus Sicht des Denkmalschutzes zu
erhalten wäre. Wenn es so ist, muss es ja
erhalten werden, kostet aber viel Geld, wer steht dafür ein, wie wird es
umgelegt? Herr Federlein: Das Wasch/Heizhaus unterliegt dem Denkmalsschutz.
Entscheidung über Abriss ist bis 11/04 ausgesetzt. Ein Arbeitsprogramm war
Grundlage einer Aus-schreibung auf die vier Büros reagierten. Diese Ergebnisse
wurden dem Landesdenkmalamt vorgelegt. Herr Hesse: Ein Büro wurde ausgewählt und wird in der nächsten
Woche mit der Untersuchung beauftragt. Besonderer Augenmerk liegt auf der
künftigen Nutzung. Dazu wird jeder Hinweis dankend entgegen genommen. Ohne
Wirtschaftlichkeit der Nutzung ist auch im Denkmalschutz ein Abriss/Teilabriss
möglich. Genauere Be-trachtung lässt die Kennzeichnung als einsturzgefährdet
verwunderlich erscheinen. Dem steht auch die gegenwärtige Nutzung
entgegen. Mieter sollten eingebunden
werden. Herr Goetzke: Nur knapp die Hälfte des Hauses wird genutzt. Der
Rest ist gesperrt. Schlägt vor, die weitere
Behandlung der Drs. bis zur Vorlage des Untersuchungser- gebnisses aufzuschieben. Dem
wird zugestimmt. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird beauftragt:
Der Bezirksverordnetenversammlung zu ihrer
27. Tagung am 10. November über ihre Aktivitäten zu berichten. |
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