Auszug - Karow ist schön und soll es auch bleiben!  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 29.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Rathaus Pankow, Emma-Ihrer-Saal, Breite Straße 24a-26, 13187 Berlin
Ort: Bezirksamt Pankow, Rathaus Pankow, Breite Straße 24 A, 13187 Berlin
VIII-0927 Karow ist schön und soll es auch bleiben!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU), BV Matthias Zarbock (Linksfraktion), BV Roland Schröder (Fraktion der SPD) für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
 
Wortprotokoll

Die Mitglieder des Beirates der Rahmenplanung Karow, Frau Großmann und Frau Huschke, stellen den Antrag vor und begründen diesen. Insbesondere wird herausgestellt, dass die von den Anwohnervertretern vorgetragenen Kernthemen und durch sie vorgetragenen Anliegen im Zuge der Rahmenplanung nicht berücksichtigt wurden. Allein hieraus ergibt sich die Notwendigkeit des vorliegenden Einwohnerantrages, der die verkehrliche Erschließung des gesamten Nordostraumes, die bauliche Dichten und die Schichtenwasserproblematik adressiert. Mit der Einreichung des Antrages sind zudem über 3,500 Unterschriften übergeben worden, die den Antrag unterstützen.

Der Inhalt des Antrages stelle bereits einen breit getragenen Kompromiss dar, der mit zahlreichen Anwohnern und Aktiven aus Karow erarbeitet wurde. Im Zuge dieser ehrenamtlich durchgeführten Verhandlungen wurden auch Maximalpositionen vorgetragen, die eine Bebauung der vorgesehenen Flächen komplett ablehnen.

 Der Ausschussvorsitzende Herr BV Szidat bedankt sich für die ausführliche Begründung des Antrages und übergibt das Wort an Herrn Dr. Leue, der anhand einer Präsentation die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens aus Sicht des Bezirksamtes darstellt.

Herr BV Kraft ergreift das Wort und bezieht sich insbesondere auf den ersten Punkt des vorliegenden Antrages. Eine weitere bauliche Verdichtung dürfe seiner Auffassung nach  wenn überhaupt nur unter der Voraussetzung einer erweiterten Verkehrsinfrastruktur erfolgen. Dabei ist es vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Situation, die einem Verkehrskollaps nahe kommt, notwendig, die Infrastruktur fertigzustellen, bevor mit der Bebauung begonnen wird.

Herr BV Schröder weißt auf die langen Planungs- und Vorlaufzeiten für Verkehrsinfrastruktur hin und bittet darum, dies zu berücksichtigen. Herr BV Kempe pflichtet dem bei erwähnt in diesem Zusammenhang den Bau der U-Bahn 55. Herr BV Kraft erwidert, das dies kein Maßstab sein könne.

Sodann wird der erste Punkt des Antrages durch Abfrage eines Stimmungsbildes durch den Ausschussvorsitzenden konsentiert.

Im weiteren Verlauf der Debatte wird das Thema der Kleingärten aufgeworfen und diskutiert.

Hiernach wird der zweite Punkt des Antrages aufgerufen. Herr BzStR. Kuhn stellt die derzeitigen Überlegungen zur Bewältigung der Schichtenwasserproblematik dar und erklärt, dass es Ziel der Bemühungen sei, eine weitere Verschlechterung im Bestand zu verhindern.

Herr BV Zarbock weißt auf die Zuständigkeiten in der Einheitsgemeinde Berlin hin. Herr BV Kraft schildert die aktuelle Situation im Bestand, bei der drückendes Schichtenwasser in einigen Bereichen Karows bereits 0,4m unter der Bodenkante zu finden ist. Herr Dr. Leue erklärt, dass im südlichen Bereich eine Ableitung Richtung Laake untersucht werde. Die hydrologischen Gegebenheiten in der Region seien jedoch außerordentlich schwierig.

Im Weiteren wird der dritte Punkt des Antrages diskutiert.

Frau Huschke stellt die aktuelle Situation der baulichen Nutzung und Dichte in den angrenzenden Bereichen an die zur Bebauung vorgesehenen Flächen dar. Diese ist durch Einfamilienhäuser in eineinhalbgeschossiger max. zweigeschossiger Bauweise in offener Bauweise geprägt. Genehmigungen zur Errichtung von Wohngebäuden mit darüber hinausgehender Geschossigkeit wurden mit Verweis auf §34 BauGB bisher grundsätzlich abgelehnt. Bisher gelte als maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) 0,3.

Herr BV Kraft ergänzt diese Ausführungen und weißt auf die irreführende Darstellung des Bezirksamtes in den ausgereichten Unterlagen hin. Hier werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen W2 und W3 visualisiert, die dem aktuellen Bestand jedoch nicht entsprechen. Hiermit würde entgegen den aktuellen Gegebenheiten suggeriert, dass sich die geplanten baulichen Dichten in die Umgebung einfügen würden. Dem sei nicht so, da die mittlere GFZ bei 0,3 und nicht 0,8 bzw. 1,5 liege.

Herr Dr. Leue adressiert hierauf die geplanten Übergänge zwischen der Bestandsbebauung und den geplanten Bauvorhaben. Hier seien Bereiche mit einer Tiefe von 30m und einer maximalen GFZ von 0,6 geplant.

Herr BV Kempe kritisiert die bereits von Herrn BV Kraft thematisierte Darstellung der Potentialflächen. Diese können keine Grundlage für eine weitere Debatte sein. Er spricht sich zudem gegen zu konkrete Festlegungen in der Formulierung des Antrages aus.

Herr Risken die Sicht der beteiligten staatlichen Wohnungsbaugesellschaften dar, die in der Debatte besondere Berücksichtigung finden müssten. Herr Dr. Leue pflichtet sodann Herrn BV Kempe bei und spricht sich gegen konkrete Festlegungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (konkret GRZ und GFZ) aus.

Herr BV Schröder macht die aus einer Sicht einseitige Wahrnehmung der SenSW deutlich und erklärt, dass es nicht nur einseitig um Zielzahlen für Wohnungsneubau gehen könne. Er fordert das Bezirksamt auf konkrete städtebauliche Entwürfe zu präsentieren, die dann im Detail zu diskutieren seien.

Herr BV Kraft ruft die Erfahrungen der Anwohner aus den 90er-Jahren in Erinnerung. Zu diesen Zeiten sind Buchholz West und Karow Nord gebaut und mit zahlreichen Versprechen hinsichtlich der baulichen Dichten, der verkehrlichen und der sozialen Infrastruktur begleitet worden. Hiervon ist bis zum heutigen Tage jedoch nur ein Bruchteil umgesetzt worden.

Herr Risken erklärt auf den Einwurf von Herrn BV Schröder, dass städtebauliche Vertiefungsuntersuchungen nicht Bestandteil einer Rahmenplanung sind. Dies müsste bekannt sein.

Herr BV Peterson schlägt eine Votierung zum Antrag vor.

Nach kurzer Debatte verständigen sich die Mitglieder des Ausschusses einhellig darauf, dass Bezirksamt aufzufordern, städtebauliche Entwürfe zu erarbeiten und vorzulegen, die neben den bisherigen Planungen auch die Auswirkungen der im Antrag geforderter Punkte enthalten. Dies sagt das Bezirksamt kurzfristig zu.

Die Behandlung des Antrages wird bis zu Vorliegen dieser Unterlagen vertagt.


 
 

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