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Auszug - Ausweitung des Landschaftsschutzgebietes Bucher Forst – Ausweisung der Moorlinse als Naturschutzgebiet
Der Ausschussvorsitzende Herr BV Szidat führt aus, dass eine Stellungnahme des Ausschusses UmNat nicht vorliegt. Die fachlichen Erörterungen des Ausschusses zum Antrag aus dessen Sitzung im Juni 2017 seien zudem nicht schriftlich nachgehalten worden. Dies sei außerordentlich zu bedauern und behindere die Arbeit federführender Ausschüsse. Abstimmungsergebnis des Ausschusses UmNat zum vorliegenden Antrag (J/N/E): 3:9:0. Mittels Vorabzug der faunistisch-floristischen Untersuchung (vgl. Begründung zur Drucksache) umreißt BV Kraft noch einmal den Antrag, dessen naturschützende und verkehrliche Zielrichtungen (höherer Schutzstatus für die Moorlinse, Erhalt der Planstraße D) sowie die örtlichen Gegebenheiten um das Gebiet der Moorlinse, das LSG Bucher Forst und die Planstraße D. Er weist darauf hin, dass mit dem im Antrag verfolgten Vorhaben keine eventuellen zukünftigen Planungen im Umfeld des Areals berührt würden, die ohnehin frühestens 2027 realisiert werden könnten. Herr BV Kempe äußert sich skeptisch zu dem Antrag. Das Abstimmungsergebnis im Ausschuss UmNat indiziere keine erkennbaren schützenwerten Arten im Gebiet um die Moorlinse. Ferner erhöhe der Antrag nicht den Chancen auf Erhalt der Planstraße D (mangels entsprechenden Planfeststellungsverfahrens). Herr BV Kraft entgegnet, dass die faunistisch-floristische Untersuchung eindeutig die Verbesserung des Schutzstatus der Moorlinse empfehle. Er bietet an, die Untersuchung im Ausschuss zu präsentieren. Eine Annahme des Antrags verbessere die Chancen sowohl für das naturschützende als auch das verkehrliche Ziel, auch wenn zum Erhalt der Planstraße D eine ergänzende Planfeststellung sicher nicht schade. Frau BV Tharan äußert sich ebenfalls ablehnend, da eine Erhöhung des Schutzstatus der Moorlinse nicht notwendig sei. Herr BV Peterson erkundigt sich nach der Verantwortlichkeit für einen eventuellen Rückbau der Planstraße D. Nach Aussage von BV Kempe würde diese bei SenSW liegen. Abstimmungsergebnis über Antrag im Ausschuss (J/N/E): 2:11:1. |
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