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Auszug - Beauftragten für Seniorenprobleme
Der mitberatende Ausschuss hat die Drucksache ohne Änderungen beschlossen. Eine weitere Vorstellung des Antrages erfolgt nicht. Herr van der Meer fragt, welche Aufgaben denn ein solcher Beauftragter haben solle. Der in der Drucksache gemachte Vergleich mit dem Behindertenbauftragten hinke, da dieser sich um die Belange der behinderten Mitarbeiter der Verwaltung kümmere. Herr Köhne führt aus, dass der Bezirk die Beauftragten nicht aus eigenem Ermessen eingesetzt habe, sondern auf Grundlage einer gesetzlichen Beauftragung. Herr Bohla sagte, dass die Diskussion im Ausschuss für Soziales vor dem Hintergrund der Reform des Seniorenmitwirkungsgesetzes geführt wurde und man dies als Anregung für die Diskussion verstanden habe. Herr Bechtler führt aus, dass sich diese Intention nicht in dem Antrag wiederfinde. Der Ansatz wäre durchaus sinnvoll. Die Empfehlung, den Wunsch nach der Einrichtung einer Seniorenbeuftragtenstelle im Rahmen der Diskussion um die Überarbeitung des Seniorenmitwirkungsgesetzes einfließen zu lassen wird vom Ausschuss mehrheitlich positiv gesehen. Der Ausschuss verständigt sich darauf, den Sozialausschuss auf die Bedenken des Ausschusses hinzuweisen und zu empfehlen eine nochmalige Beratung unter Berücksichtigung des Vorschlages des Ausschusses durchzuführen.
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