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Auszug - Entwicklungs- und Erschließungperspektive für die Anlage Schildow-Waldeck eröffnen
Herr BV Schröder stellt den Antrag vor und weist auf die
Notwendigkeit des Handels der BVV hin. Herr BV Goetzke hinterfragt, welche Auswirkungen es hätte,
wenn einer oder mehrere Beteiligten sich dem Anliegen nicht anschließen
(Planungsschäden). Herr BzStR Dr. Nelken weißt darauf hin, dass hier ein
Präzedenzfall geschaffen werden würde und insofern auch Auswirkungen auf andere
Anlagen zu bedenken sind. Insbesondere sind Verdrängungseffekte durch die
Siedler zu befürchten. Es gibt außerdem zahlreiche anhängige Gerichtsverfahren
in dieser Anlage. Vor diesem Hintergrund zweifelt der BzStR an, dass es hier
eine Notwendigkeit für Tätigwerden des BAs gibt. Herr BV Brenn erinnert an die letzte Sitzung des
Kleingartenbeirates und stellt klar, dass der vorliegende Antrag aus seiner Sicht
sinnvoll ist, um einen Weg für die Betroffenen zu eröffnen. Er schlägt jedoch
vor, zunächst einen Prüfauftrag zu fertigen. Herr BV Schröder erwidert hierauf, dass dieser Ausschuss nur
mitberatend ist und widerspricht dem Anliegen von Herrn Brenn. Herr BV Kraft schließt sich diesen Ausführungen an. Der BzStR weiß darauf hin, dass Punkt acht außerordentlich
schwierig ist und dass es hier um eine Grundsatzentscheidung ginge. Dies sei
bei den Beratungen zu berücksichtigen. Herr BV Kleinert fragt, ob der Liegenschaftsfonds bereits
Planungen für eine derartige Entwicklung vorsieht. Herr BV Brenn schlägt vor, sicherzustellen, dass die
bauliche Struktur erhalten bleibt und dies durch eine Entwicklungssatzung
umzusetzen. Herr BV Goetzke beantragt Punkt 8 zu streichen, dem folgt
der Einreicher. Herr BV Brenn beantragt die Einfügung eines neuen Punktes:
„Im B-Plan sind für Neubauten, Festlegungen zu treffen, die sich in den
Charakter der Erholungsanlage einfügen.“ Und zieht diesen sodann zurück. Der Antrag wird sodann zur Abstimmung gestellt. Ergebnis: 7/0/5 |
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