Bundestagswahl

Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Der 20. Deutsche Bundestag wurde am 26. September 2021 gewählt und besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist, wer gemäß § 12 Bundeswahlgesetz deutsch im Sinne des Artikels 116 GG ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Wählbar ist, wer die Voraussetzung des aktiven Wahlrechts erfüllt und zusätzlich dürfen keine Wahlausschlussgründe vorliegen.

Sie wählen den Deutschen Bundestag mit zwei Stimmen:

Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus dem Wahlkreis, in dem man seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat, gewählt.
Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste; die Zweitstimme ist maßgebend für die Sitzverteilung im Bundestag.

Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.

Informationen zu Fristen und Termine zur Bundestagswahl 2021, zur Wahlkreiseinteilung und zum Einreichen von Wahlvorschlägen durch Parteien oder auch Wahlberechtigten (Einzelbewerber) finden Sie auf der Internetseite der Landeswahlleiterin.

Nützliche Informationen zum Thema Bundestagswahl

Informationen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021

Aktuelle Information zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen

Ergebnisse der Bundestagswahl in Berlin am 26. September 2021

Allgemeine Wahldaten

Internetseite des Deutschen Bundestages