Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Oberfeldstraße in Biesdorf zwischen dem S-Bahnhof Biesdorf und der Elisabethstraße Radwege in beiden Richtungen anzulegen und damit den Radverkehr sicherer zu machen.
Dazu ist der ehemalige Radweg in Richtung S-Bahnhof Biesdorf zur Elisabethstraße wieder als Radweg zuzulassen und mit dem Verkehrszeichen Z 1022-10 zu versehen und in der Gegenrichtung eine andere Möglichkeit auf dem Gehweg zu schaffen.
Das Bezirksamt sollte dafür gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung prüfen, inwiefern die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus einem Landesprogramm erbracht werden können.
Über eine entsprechende Planung und über einen Maßnahme-Zeit-Plan ist der BVV bis zum 28. Februar 2024 zu berichten.
Ursprungsdrucksache
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Oberfeldstraße in Biesdorf zwischen dem S-Bahnhof Biesdorf und der Elisabethstraße Radwege in beiden Richtungen anzulegen und damit den Radverkehr sicherer zu machen.
Dazu ist der ehemalige Radweg in Richtung S-Bahnhof Biesdorf zur Elisabethstraße wieder als Radweg zuzulassen und mit dem Verkehrszeichen Z 1022-10 zu versehen und in der Gegenrichtung entweder ein Popupradweg auf der Fahrbahn abzutrennen oder eine andere Möglichkeit auf dem Gehweg zu schaffen.
Das Bezirksamt sollte dafür gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung prüfen, inwiefern die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus einem Landesprogramm erbracht werden können.
Über eine entsprechende Planung und über einen Maßnahme-Zeit-Plan ist der BVV bis zum 28. Februar 2023 zu berichten.