Drucksache - 0599/IX  

 
 
Betreff: Ferien- und Erholungsangebote für alle jungen Menschen in Marzahn-Hellersdorf!
Für eine auskömmliche Finanzierung und Steuerung durch das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDHauptausschuss
Verfasser:Jehne, Stephanie Inka 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.06.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Stellungnahme
21.09.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
14.12.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
18.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt     
30.08.2023 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Hauptausschuss Beschlussempfehlung
15.09.2023 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
11.10.2023 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Fraktion der SPD PDF-Dokument
2. Überfraktioneller Antrag PDF-Dokument
3. Stellungnahme JHA PDF-Dokument
4. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich auch weiterhin für eine ordnungsgemäße und auskömmliche Finanzierung und Steuerung von Erholungsfahrten, Reisen, Internationalen Begegnungen sowie weiteren Angebote der Kinder- und Jugenderholung (Angebotsform 3 und Produkt 80967 im Jugendförder- und Beteiligungsgesetz im Land Berlin) einzusetzen.

Zur Umsetzung der Finanzierung und Steuerung sollen mindestens folgende Maßnahmen zählen:

  1. Perspektivische Schaffung einer Stelle in der Fachsteuerung für Ferienmaßnahmen (wie in allen anderen Bezirken auch) zur fachlichen Begleitung, Steuerung, Evaluation und Controlling der Maßnahmen,
  2. Entwicklung, Evaluation und ggfs. Anpassung eines transparenten Verfahrens zur Ausschüttung der zur Verfügung stehenden Gelder gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe,
  3. Prüfung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII für Ferienmaßnahmen als fachlicher Zusammenschluss von Einrichtungen und Trägern zu Qualifizierung der Ferienangebote im Bezirk,
  4. Unterstützung von Jugendverbänden zur Umsetzung von Ferienfahrten und anderen Aktionen der Kinder- und Jugenderholung,
  5. Erwirtschaftung von Drittmitteln durch den öffentlichen Träger zur Finanzierung und Umsetzung weiter Ferienreisen und -angebote bzw. Unterstützung der freien Träger in dieser Angelegenheit (bspw. Kinder- und Jugendplan, ErasmusPlus, Deutsch-Französisches Jugendwerk, Deutsch-Polnisches Jugendwerk, Deutsch-Griechisches Jugendwerk usw.)
  6. Partizipation von jungen Menschen bspw. durch das Kinder- und Jugendparlament, den BSA oder andere junge Menschen und ihre Zusammenschlüsse an der Entwicklung von Ferienmaßnahmen, ggf. einem bezirklichen Gesamtkonzept, sofern Interesse vorhanden ist (dadurch Stärkung der „kinderfreundlichen Kommune“).

 

 

Ursprungsdrucksache

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich auch weiterhin für eine ordnungsgemäße und auskömmliche Finanzierung und Steuerung von Erholungsfahrten, Reisen, Internationalen Begegnungen sowie weiteren Angebote der Kinder- und Jugenderholung (Angebotsform 3 und Produkt 80967 im Jugendförder- und Beteiligungsgesetz im Land Berlin) einzusetzen.

Zur Umsetzung der Finanzierung und Steuerung sollen mindestens folgende Maßnahmen zählen:

  1. Schaffung einer Stelle in der Fachsteuerung für Ferienmaßnahmen (wie in allen anderen Bezirken auch) zur fachlichen Begleitung, Steuerung, Evaluation und Controlling der Maßnahmen,
  2. Entwicklung, Evaluation und ggfs. Anpassung eines transparenten Verfahrens zur Ausschüttung der zur Verfügung stehenden Gelder gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe,
  3. Prüfung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII für Ferienmaßnahmen als fachlicher Zusammenschluss von Einrichtungen und Trägern zu Qualifizierung der Ferienangebote im Bezirk,
  4. Unterstützung von Jugendverbänden zur Umsetzung von Ferienfahrten und anderen Aktionen der Kinder- und Jugenderholung,
  5. Erwirtschaftung von Drittmitteln durch den öffentlichen Träger zur Finanzierung und Umsetzung weiter Ferienreisen und -angebote bzw. Unterstützung der freien Träger in dieser Angelegenheit (bspw. Kinder- und Jugendplan, ErasmusPlus, Deutsch-Französisches Jugendwerk, Deutsch-Polnisches Jugendwerk, Deutsch-Griechisches Jugendwerk usw.)
  6. Partizipation von jungen Menschen bspw. durch das Kinder- und Jugendparlament, den BSA oder andere junge Menschen und ihre Zusammenschlüsse an der Entwicklung von Ferienmaßnahmen, ggf. einem bezirklichen Gesamtkonzept, sofern Interesse vorhanden ist (dadurch Stärkung der „kinderfreundlichen Kommune“).

Dem Anliegen ist bis Ende des Jahres 2022 zu folgen. Die BVV ist über die Schritte zur Umsetzung des Antrages zu unterrichten.

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV, mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.

 
 

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