Tagesordnung - 27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Datum: Mi, 09.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 07.01.2019, 17:00 Uhr, Raum 338

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Verkehrssituation Schildower Straße VIII  
1663/XX  
Ö 2.2  
Der Schäferseepark als geschützte Grünanlage  
1664/XX  
Ö 3     Konsensliste      
Ö 3.1  
Konsensliste für die 27. Sitzung der BVV am 09.01.2019  
1680/XX  
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Vermüllung in Reinickendorf  
1676/XX  
Ö 4.2  
Dog-Stations in Reinickendorf  
1679/XX  
Ö 4.3  
Verhinderung von Wohnungsbau auf dem KaBoN - Gelände  
1668/XX  
Ö 4.4  
Parkraumbeschränkung Ludolfingerplatz  
1666/XX  
Ö 4.5  
Bürgerbeteiligung zum B-Plan 12-63  
1675/XX  
Ö 4.6  
Dokumentenprüfgeräte anschaffen  
1677/XX  
Ö 4.7  
Belästigungen der Anwohner in der Marktstraße  
1670/XX  
Ö 4.8  
Offene Turnhallen  
1667/XX  
Ö 4.9  
Mietvertragsergänzungen im Ziekowkiez  
1673/XX  
Ö 4.10  
Belegung MUF Senftenberger Ring  
1678/XX  
Ö 4.11  
Gefählichkeit des Zustandes des Golfplatzes Schluchsee  
1669/XX  
Ö 4.12  
Leistungsprämien für Beschäftigte des Bezirksamts  
1674/XX  
Ö 4.13  
Einhaltung des Denkmalsschutzes am Parcelsus-Bad  
1671/XX  
Ö 5     Beratung offener Drucksachen aus der letzten Sitzung / den letzten Sitzungen      
Ö 5.1  
Sport- und Freizeitangebote im Märkischen Viertel erhöhen (Beschlussempfehlung)  
1112/XX  
Ö 5.2  
Umsetzung der Mieterberatung im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsbau und Mieterberatung in Berlin 2018 - 2021 (Große Anfrage)  
1380/XX  
Ö 5.3  
Europa in Reinickendorf - Reinickendorf in Europa (Große Anfrage)  
1399/XX  
Ö 5.3.1  
Ausstellung zum Europa-Tag  
1399/XX-01  
Ö 5.4  
Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen (Beschlussempfehlung)
0906/XX  
Ö 5.5  
Ordentlicher und bezahlbarer Wohnraum auf dem KaBoN Gelände (Beschlussempfehlung)  
0909/XX  
Ö 5.6  
Oberstufenplätze für Reinickendorfer Schüler sichern 1 (Beschlussempfehlung)  
0923/XX-01  
Ö 5.7  
Bewilligung von Sondermitteln der BVV für das Jahr 2018 - Verein Gruppenhaus und Jugendzeltplatz Berlin e. V. (Beschlussempfehlung)  
1423/XX  
Ö 5.8  
Gymnasiale Oberstufe (Beschlussempfehlung)  
0831/XX  
Ö 5.9  
Oberstufenplätze für Reinickendorfer Schüler sichern 2 (Beschlussempfehlung)  
0923/XX-02  
Ö 5.10  
Rechte der Seniorenvertretung in GO verankern (Beschlussempfehlung)  
1038/XX  
Ö 5.11  
Spielstraße in der Mittelbruchzeile (Beschlussempfehlung)  
1208/XX  
Ö 5.12  
FahrRat einberufen! (Beschlussempfehlung)  
1257/XX  
Ö 5.13  
Grunderwerb erleichtern (Beschlussempfehlung)
1309/XX  
Ö 5.14  
Hauptverkehrsstraßen leistungsfähig halten (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
0197/XX-01  
Ö 5.15  
Reinickendorfer Extremismusbericht (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
Enthält Anlagen
0250/XX-01  
Ö 5.16  
Verkehrsinfarkt verhindern 9 - Kein Rückbau der Hauptverkehrsstraßen (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
0768/XX-01  
Ö 5.17  
10 Jahre Gemeinschaftsschule in Berlin, 3 Jahre in Reinickendorf  
1558/XX  
Ö 5.18  
Parkleitsystem für Tegel (Beschlussempfehlung)  
0985/XX  
Ö 5.19  
Kopftuchverbot für Berliner Schülerinnen (Beschlussempfehlung)  
1031/XX  
Ö 5.20  
Bauvorhaben Hennigsdorfer Straße (Beschlussempfehlung)
1050/XX  
Ö 5.21  
Bushaltestellen in Reinickendorf zügig barrierefrei durch zentrale Stelle herstellen (Beschlussempfehlung)  
1369/XX  
Ö 5.22  
Umwidmung von Haushaltsmitteln für Bedarfe von Jugendfreizeiteinrichtungen und zur Unterstützung von jungen Menschen beim Start in ein eigenverantwortliches Wohnen und Leben (Ersuchen)  
1632/XX  
Ö 6     Feststellungen      
Ö 7     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 7.1  
Wahrung der Intimsphäre bei der Altersbestimmung bei jungen geflüchteten Menschen sicherstellen  
1086/XIX-01  
Ö 7.2  
Präventive Zusammenarbeit zwischen Schulen und Polizei verstärken  
1266/XIX-01  
Ö 7.3  
Hubertussee entschlammen  
0447/XX-01  
Ö 7.4  
Wärmestube für Reinickendorf  
0981/XX-01-01  
Ö 7.5  
Erlass der Enthaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Letteplatz" im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf  
Enthält Anlagen
1648/XX  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2018 beschlossen:

 

 

Das Bezirksamt erlässt die nachstehende Verordnung:

 

Verordnung

zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet „Letteplatz“ im Bezirk Reinickendorf von Berlin, Ortsteil Reinickendorf

 

 

 

Auf Grund des § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) in der Fassung vom 07.11.1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06.12.2017 (GVBl. S. 664) wird verordnet:

§1      

Geltungsbereich des Erhaltungsgebiets „Letteplatz“

Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB gilt für das in der anliegenden Karte im Maßstab 1:4000 mit einer durchbrochenen Linie eingegrenzte Gebiet „Letteplatz“ im Bezirk Reinickendorf von Berlin, Ortsteil Reinickendorf. Es wird begrenzt durch die Straßen Stargardtstraße, Residenzstraße, Mittelbruchzeile, Provinzstraße, Ritterlandweg, Reginhardstraße, Markstraße, Walderseestraße, Brienzer Straße, Holländerstraße und Baseler Straße sowie die Parkanlage Am Schäfersee.

Die Innenkante der durchbrochenen Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung (Anlage 1).

§ 2

Gegenstand der Verordnung für das Erhaltungsgebiet „Letteplatz“

Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in dem in § 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Sie ist ferner zu erteilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient. Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung dient.

§ 3

Zuständigkeit

Die Durchführung der Verordnung obliegt dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin.

§ 4

Ordnungswidrigkeiten

Wer eine bauliche Anlage innerhalb des Geltungsbereiches des Erhaltungsgebiets „Letteplatz“ gemäß § 1 dieser Verordnung ohne die dafür nach § 2 dieser Verordnung erforderliche Genehmigung rückbaut oder ändert, handelt gemäß § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB ordnungswidrig und kann gemäß § 213 Absatz 3 BauGB mit einer Geldbuße belegt werden.

§ 5

Ausnahmen

§ 2 dieser Verordnung ist nicht auf Grundstücke anzuwenden, die den in § 26 Nummer 2 BauGB bezeichneten Zwecken dienen, und nicht auf die in § 26 Nummer 3 BauGB bezeichneten Grundstücke. Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin unterrichtet die Bedarfsträger dieser Grundstücke von dieser Verordnung. Beabsichtigt ein Bedarfsträger dieser Grundstücke ein Vorhaben im Sinne von § 2 dieser Verordnung, hat er dies dem Bezirksamt anzuzeigen.

§ 6

Verletzung von Vorschriften

(1)    Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

  1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des BauGB bezeichnet sind,
  2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
  3. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im AG BauGB enthalten sind,

innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in den Nummern 1 bis 3 genannten Verletzungen oder Mängel gemäß § 215 Absatz 1 BauGB und gemäß § 32 Absatz 2 AG BauGB unbeachtlich.

 

(2)    Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Berlin, den                2018

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

   
    09.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 7.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2018 beschlossen:

 

 

Das Bezirksamt erlässt die nachstehende Verordnung:

 

Verordnung

zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet „Letteplatz“ im Bezirk Reinickendorf von Berlin, Ortsteil Reinickendorf

 

 

 

Auf Grund des § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) in der Fassung vom 07.11.1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06.12.2017 (GVBl. S. 664) wird verordnet:

§1      

Geltungsbereich des Erhaltungsgebiets „Letteplatz“

Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB gilt für das in der anliegenden Karte im Maßstab 1:4000 mit einer durchbrochenen Linie eingegrenzte Gebiet „Letteplatz“ im Bezirk Reinickendorf von Berlin, Ortsteil Reinickendorf. Es wird begrenzt durch die Straßen Stargardtstraße, Residenzstraße, Mittelbruchzeile, Provinzstraße, Ritterlandweg, Reginhardstraße, Markstraße, Walderseestraße, Brienzer Straße, Holländerstraße und Baseler Straße sowie die Parkanlage Am Schäfersee.

Die Innenkante der durchbrochenen Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung (Anlage 1).

§ 2

Gegenstand der Verordnung für das Erhaltungsgebiet „Letteplatz“

Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in dem in § 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Sie ist ferner zu erteilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient. Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung dient.

§ 3

Zuständigkeit

Die Durchführung der Verordnung obliegt dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin.

§ 4

Ordnungswidrigkeiten

Wer eine bauliche Anlage innerhalb des Geltungsbereiches des Erhaltungsgebiets „Letteplatz“ gemäß § 1 dieser Verordnung ohne die dafür nach § 2 dieser Verordnung erforderliche Genehmigung rückbaut oder ändert, handelt gemäß § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB ordnungswidrig und kann gemäß § 213 Absatz 3 BauGB mit einer Geldbuße belegt werden.

§ 5

Ausnahmen

§ 2 dieser Verordnung ist nicht auf Grundstücke anzuwenden, die den in § 26 Nummer 2 BauGB bezeichneten Zwecken dienen, und nicht auf die in § 26 Nummer 3 BauGB bezeichneten Grundstücke. Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin unterrichtet die Bedarfsträger dieser Grundstücke von dieser Verordnung. Beabsichtigt ein Bedarfsträger dieser Grundstücke ein Vorhaben im Sinne von § 2 dieser Verordnung, hat er dies dem Bezirksamt anzuzeigen.

§ 6

Verletzung von Vorschriften

(1)    Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

  1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des BauGB bezeichnet sind,
  2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
  3. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im AG BauGB enthalten sind,

innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in den Nummern 1 bis 3 genannten Verletzungen oder Mängel gemäß § 215 Absatz 1 BauGB und gemäß § 32 Absatz 2 AG BauGB unbeachtlich.

 

(2)    Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Berlin, den                2018

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

Begründung:

 

Mit Schreiben des Bezirksamtes Reinickendorf, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, vom 02.07.2018 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Absicht, eine soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Letteplatz“ zu erlassen, gemäß
§ 30 AGBauGB angezeigt. Die Senatsverwaltung teilte in ihrem Schreiben vom 16.07.2018 mit, dass dringende Gesamtinteressen Berlins dem nicht entgegenstehen.

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.10.2018 mit Drucksache
Nr. 1272/XX für den Bereich „Letteplatz“ eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie den Entwurf der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Letteplatz“ im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf beschlossen.

Damit liegen die Voraussetzungen gemäß § 30 Abs. 1 AGBauGB für den Erlass der Rechtsverordnung vor.

Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Letteplatz“ wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl) verkündet und tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung wird die Festlegung des Gebietes rechtsverbindlich.

 

Rechtsgrundlage:

 

  • § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 12 Abs. 2 Ziff. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
  • § 30 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

Anlagen:

 

1) Gebietsabgrenzung

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

Ö 7.6  
Bezirklicher Klimaschutzbeauftragter  
0650/XX-01  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Wohnungsbau auf dem KaBoN-Gelände sicherstellen  
1681/XX  
Ö 9     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 9.1  
Nachwahl eines ehrenamtlichen Mitglieds in eine Sozialkommission  
1633/XX  
Ö 10     Beschlussempfehlungen von Ausschüssen      
Ö 10.1  
Anwohner der Seitenstraße der Residenzstraße benötigen unbeschräkten Parkraum  
0907/XX  
Ö 10.2  
Frohnauer Pendelverkehr gestalten I  
0974/XX  
Ö 10.3  
Karten auch online zur Verfügung stellen
1037/XX  
Ö 10.4  
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Reinickendorf ausbauen  
1046/XX  
Ö 10.5  
Mufs in Holzbauweise  
1070/XX  
Ö 10.6  
Mut zur Wahrheit im Umgang mit Gewalt an Schulen als erster Schritt zur Besserung  
1113/XX  
Ö 10.7  
Projektunterricht zum Thema Gewaltprävention  
1116/XX  
Ö 10.8  
Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen
1223/XX  
Ö 10.9  
Gefahrenmelder VIII - Zebrastreifen vor der evangelischen Schule Frohnau  
1285/XX  
Ö 10.10  
Schutz der Fußgänger an den Hallen am Borsigturm  
1308/XX  
Ö 10.11  
Schutzgitter für Schulkinder an der der Kreuzung Ruppiner Chaussee/Schulzendorfer Straße  
1321/XX  
Ö 10.12  
Wochenendfahrten der Buslinie 220  
1365/XX  
Ö 10.13  
Einrichtung eines Abgabeschalters im Jobcenter  
1381/XX  
Ö 10.14  
Diagonales Parken Alt-Wittenau  
1383/XX  
Ö 10.15  
FahrradschiebeRinnen  
1386/XX  
Ö 10.16  
Fußverkehrsbeauftragte/r für Reinickendorf  
1392/XX  
Ö 10.17  
Verkehrssicherheit Waidmannslust I  
1401/XX  
Ö 10.18  
Verkehrssicherheit Waidmannslust II  
1403/XX  
Ö 10.19  
Ersatzhaltestellen künftig besser ausstatten  
1410/XX  
Ö 10.20  
Alle BVG-Wartehallen beleuchten  
1415/XX  
Ö 10.21  
Schutzstreifen für Radfahrer auf der Roedernallee (B96)  
1432/XX  
Ö 10.22  
Kein Fahrverbot im Kapweg  
1442/XX  
Ö 10.23  
Gorkistraße /Rosentreterpromenade (Radwanderweg 4)  
1457/XX  
Ö 10.24  
Hauptberufliche Stadtjäger  
1460/XX  
Ö 10.25  
Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen
1480/XX  
Ö 11     Anträge      
Ö 11.1  
Sichtverhältnisse am Edelhofdamm  
1638/XX  
Ö 12     Ersuchen      
Ö 12.1  
"Patientenakte in Notfalldose" auch in Reinickendorf bekannt machen  
1657/XX  
Ö 12.2  
Hundespielplatz einrichten  
1634/XX  
Ö 12.3  
Erhöhung der Kontrolle der Qualität der Ausbesserungsarbeiten durch Kaltasphalt  
1653/XX  
Ö 12.4  
Verwendung zusätzlicher Mittel  
1646/XX  
Ö 12.5  
Beleuchtung Parkplatz Fontane-Haus  
1661/XX  
Ö 12.6  
Bordsteine Querungsanlage am Waidmannsluster Damm  
1635/XX  
Ö 12.7  
Regelmäßige Erhaltungsmaßnahmen an Holzbohlenwegen durchführen  
1654/XX  
Ö 12.8  
Sauberkeit auf Wirtschaftswegen  
1636/XX  
Ö 12.9  
Verkehrssicherheit auf Rad- und Fußwegen herstellen  
1637/XX  
Ö 12.10  
Separate Nutzung des Turmzimmers und des BVV-Saals  
1640/XX  
Ö 12.11  
Gutachten zur Leistungsfähigkeit der Wasser, Abwasser und Energieversorgung der Hennigsdorfer Straße  
1641/XX  
Ö 12.12  
Bücherbus in Lübars  
1642/XX  
Ö 12.13  
Flächen rund um das Klötzebecken  
1643/XX  
Ö 12.14  
Fahrbahnfläche am Bordstein in der Roedernallee anheben  
1644/XX  
Ö 12.15  
Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gelände Im Jagen 61 erhalten  
1672/XX  
Ö 13     Empfehlungen      
Ö 13.1  
Schulsozialarbeit in allen Reinickendorfer Schulen etablieren  
1656/XX  
Ö 13.2  
Sitzgelegenheiten an der Bushaltestelle des U-Bahn-Ausgangs Am Nordgraben  
1639/XX  
Ö 13.3  
Welpenhandel effektiv bekämpfen  
1650/XX  
Ö 13.4  
Verlegung Bushaltestelle 125er / Zeltinger Platz  
1647/XX  
Ö 13.5  
Radweg in der Berliner Straße in Hermsdorf II  
1655/XX  
Ö 13.6  
Sachmittel für Verwaltungsleiter  
1658/XX  
Ö 13.7  
Verkehrsschilder am Waidmannsluster Damm 138  
1645/XX  
Ö 13.8  
Keine längeren Taktzeiten bei der U6 und U8  
1651/XX  
Ö 13.9  
Bessere Informationen für BVG-Nutzer in Reinickendorf  
1659/XX  
Ö 13.10  
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wittenauer Straße  
1652/XX  
Ö 13.11  
Forstamt Tegel personell stärken  
1660/XX  
Ö 13.12  
E-Mobilität fördern  
1662/XX  
                 
 
 

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