Drucksache - 1662/XX
Sachverhalt:
Entsprechende Privilegierungen nach dem EmoG werden in Hamburg und Stuttgart bereits erfolgreich umgesetzt und führen zu einer höheren Attraktivität der E-Mobilität. Gleichzeitig kann durch die Steigerung der E-Mobilität eine Verbesserung der Luftqualität in den Städten erreicht werden. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Fahrzeuge nach § 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) auch in Berlin die nach dem EmoG bzw. § 39 X StVO möglichen Privilegien (Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverboten oder Verkehrsumleitungen sowie Nutzung von Busspuren) nutzen können.
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