Drucksache - 0447/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.09.2018 - Drucksache Nr. 0447/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass der Hubertussee in Frohnau entschlammt wird.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten und folgende Antwort vom zuständigen Abteilungsleiter erhalten:
„[…] Durch regelmäßige Kontrollen unserer Gewässerunterhaltung sowie Informationen der Revierförsterei ist bekannt, dass der Hubertussee in Frohnau einer Entschlammung bedarf.
Meine Mitarbeitenden haben Vorerkundungen ausgeführt und Vorabstimmungen geführt, um den Umfang der Baumaßnahme abzuklären. Dabei wurde festgestellt, dass die Bauausführung aufgrund der Lage im Landschaftsschutz- und Forstgebiet nur mit hohem Aufwand realisierbar ist und es wurde an Lösungen zur Aufwands- und Kostenminimierung gearbeitet.
Im September 2018 hat der Landkreis Oberhavel einen ortsnahen Wiedereinbau von Boden aus dem Hubertussee genehmigt. Damit liegt eine erste Voraussetzung für die Ausführung der Entschlammung des Hubertussees vor.
Entsprechend einer Forderung der unteren Naturschutzbehörde ist vor der Bauausführung im Hubertussee eine naturschutzfachliche Betrachtung biotop- und artenschutzrechtlicher Belange erforderlich. Aktuelle Daten zu besonders zu schützenden Arten, wie Amphibien und Muscheln, liegen nicht vor, so dass als Grundlage der naturschutzfachlichen Betrachtung die Erhebung dieser Daten erfolgen muss.
Bedingt durch diese Vorarbeiten sowie die aus naturschutzfachlichen und bautechnischen Gründen eingeschränkten Bauzeiten ist der Beginn der Entschlammungsarbeiten frühestens im Spätsommer 2020 möglich. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0447/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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