Auszug - Wahrung der Intimsphäre bei der Altersbestimmung bei jungen geflüchteten Menschen sicherstellen
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.06.2016 - Drucksache Nr. 1086/XIX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Land Berlin dem Beispiel anderer Bundesländer folgt und zukünftig zur Altersbestimmung bei jungen geflüchteten Menschen auf die Begutachtung sowie die Untersuchung des Genitalbereiches verzichtet.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich an das Institut für Rechtsmedizin der Charité gewandt. Das Institut hat mitgeteilt, dass Altersbestimmungen dort nicht durch eine Genitaluntersuchung stattfinden. Die Altersdiagnostik erfolge in Berlin streng nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik.
Wir bitten, die späte Beantwortung zu entschuldigen und die Drucksache Nr. 1086/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
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