Drucksache - V-0829  

 
 
Betreff: Auflagenbeschluss zum Doppelhaushalt 2004/2005
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.12.2004 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
gem. Antrag SPD und PDS; 10.11.2005
1. ZB VzK gem. § 13 BezVG; 8.12.04
VzK 13, SB, 43. Tagung, 27.09.2006

Das Bezirksamt wird ersucht, in einer Vorlage zur Kenntnisnahme zur Sitzung der BVV im Dezember 2004 zu berichten, wie der Auf

 

Siehe Anlage

 

Normalerweise antwortet das Bezirksamt auf Ersuchen der BVV in Form von Vorlagen zur Kenntnisnahme

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                     

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                  Drucksache-Nr.:

                                                                             in Erledigung der

                                                                             Drucksache Nr.: V-0829/2004

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Auflagenbeschluss zum Doppelhaushalt 2004/2005

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der Sitzung am 10.11.2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-00829/2004

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in einer Vorlage zur Kenntnisnahme zur Sitzung der BVV im Dezember 2004 zu berichten, wie der Auflagenbeschluss zum Doppelhaushalt 2004/2005 (Drucksache 465/04 und 528/03) Teil I.) bislang umgesetzt wurde, welche Maßnahmen zur Umsetzung noch eingeleitet werden sollen und welche Forderungen durch das Bezirksamt nicht umgesetzt werden sollen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Abrechnung des Auflagenbeschlusses der BVV zum Doppelhaushaltsplan 2004/2005 erfolgte mit BA-Vorlage V – 867/2004, wobei die haushaltsmäßigen Auswirkungen in einem Schlussbericht dargestellt werden sollten. Dieser kann nunmehr nach Abschluss des Haushaltsjahres 2005 für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2004/2005 gegeben werden.

 

Die Anforderungen aus dem Auflagenbeschluss, wie die Aufstellung und Fortschreibung bezirklicher Struktur- und Entwicklungspläne, die Schaffung „flacherer Hierarchien“ und die weitere Konzentration von Immobilienstandorten führten für den Bezirk zu erheblichen Einsparungen vor allem bei den Personalausgaben. Die vom Senat vorgegebenen Einsparungen wurden mit Unterstützung o.g. Maßnahmen und auf Grundlage der Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung umgesetzt. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

Personalausgaben

im Haushaltsjahr 2003                                 169.579,5 T€

im Haushaltsjahr 2004                                    155.981,2 T€

im Haushaltsjahr 2005                                    147.385,3 T€

 

 

 

Die Bewirtschaftungsausgaben blieben auf einem Niveau von ca. 24 Mio €, wobei jedoch zu bedenken ist, dass in diesem Rahmen durch Abgabe von Immobilienstandorten die zum Teil erheblichen Preissteigerungen vor allem bei den Fernheizungs- und Gaskosten, aber auch bei Strom und Wasser abgefangen wurden.

 

Eine Übersicht über die Entwicklung der Gebäudestandorte wurde bereits mit BA-Vorlage V – 1411/2006 zur Drucksache der BVV Nr. V – 1175/05 gegeben.

 

In o.g. BA-Vorlage wurde ebenfalls über die Umsetzung der Forderung der BVV, „flachere Hierarchien“ zu schaffen, berichtet.

 

Wir bitten hiermit, die o.g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen                             siehe Berichterstattung

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen                 gegenwärtig nicht bezifferbar

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung       siehe Berichterstattung

 

Kinder- und Familienverträglichkeit                        Auswirkungen durch vorgegebene

                                                                             Sparmaßnahmen

 

 

 

Burkhard Kleinert

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 

 
 

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