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Drucksache - IX-0791
Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssicherheit an den Einmündungen der Frundsbergstraße, der Straße Am Danewend sowie des Schönerlinder Weges mit dem Hubertusdamm durch folgende Maßnahmen, die die Sichtbeziehungen deutlich verbessern können, zu erhöhen:
Begründung der Beschlussempfehlung: Die zur Verbesserung der Einsehbarkeit der Kreuzungsbereiche vorgeschlagenen Maßnahmen wurden überwiegend vom Ausschuss begrüßt. Kritisch hinterfragt wurde jedoch, ob Poller zum Durchsetzen eines Parkverbots erforderlich seien, hier läge doch eher ein Kontrolldefizit vor. Sofern eine bauliche Abgrenzung zur Durchsetzung der Verkehrsordnung notwendig sei, wären hingegen Fahrradbügel sinnvoller. In diesem Zusammenhang wurde an das Bezirksamt die Bitte einer Schwerpunktkontrolle herangetragen. Nicht zu überzeugen vermochte der Vorschlag der Installation eines Verkehrsspiegel an der Kreuzung Hubertusdamm/Röländer Straße. Sowohl das Bezirksamt als auch mehrheitlich die Ausschussmitglieder hielten an der Auffassung fest, dass teure Verkehrsspiegel lediglich das Sichtfeld verzerren, im Winter beschlagen und somit nicht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen würden. Nachdem die Einreicherin die Vorschläge zur Änderung und Streichung übernommen hat, empfiehlt der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Annahme der so geänderten Drucksache. Text des Ursprungsantrages Fraktion der CDU: Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssicherheit an den Einmündungen der Frundsbergstraße, der Straße Am Danewend sowie des Schönerlinder Weges mit dem Hubertusdamm durch folgende Maßnahmen, die die Sichtbeziehungen deutlich verbessern können, zu erhöhen: ● bauliche Maßnahmen (Poller, etc.) an der Kreuzung des Hubertusdammes mit der Frundsbergstraße, um illegales Parken im Kreuzungsbereich, auf den Gehwegen und dem Grünstreifen zu verhindern ● Entwidmung eines oder mehrerer Stellplätze an der Kreuzung des Hubertusdamms mit der Straße Am Danewend ● Installation eines sog. Verkehrsspiegels an der Kreuzung des Hubertusdamms/Röländer Straße mit dem Schönerlinder Weg auf der Seite der Blanchardstraße Begründung des Ursprungsantrages: Der Hubertusdamm dient insbesondere der Erschließung des Wohngebiets Karow Nord und dem Anschluss der nördlich gelegenen Quartiere, wird von einer Buslinie genutzt und ist insofern von einem hohen Aufkommen motorisierten Verkehrs gekennzeichnet. Aufgrund der nunmehr seit Jahren andauernden und noch weitere Monate dauernden Sperrung der Bahnhofstraße/ Pankgrafenstraße an der Eisenbahnüberführung hat der Kraftverkehr auf dem Hubertusdamm zwischen der Straße Am Danewend und der Achillesstraße stetig zugenommen. Unter anderem führte und führt dieser Umstand auch zu einer Verlagerung der Verkehre in die Busonistraße, die Straße Am Danewend und die Frundsbergstraße. Diese zusätzlichen Verkehre müssen von reinen Anwohnerstraßen ohne befestigte Gehwege aufgenommen werden und sind insbesondere an den genannten Kreuzungspunkten aufgrund der schlechten Sichtbeziehungen stetig eine Gefahr für alle betroffenen Verkehrsteilnehmer. An den Kreuzungen dieser Straßen mit dem Hubertusdamm wird dies regelmäßig deutlich, sind diese Straßen doch diejenigen, die eine wesentliche Zubringerfunktion für Fußgänger und Radfahrer zum S-Bahnhof Karow darstellen. Die Straßen Hubertusdamm/ Röländer Weg und in Verlängerung die Achillesstraße und der Schönerlinder Weg sind jeweils einzeln gut ausgebaut und insofern stark frequentiert. Der Schönerlinder Weg hat eine wesentliche Erschließungsfunktion für das Wohngebiet zwischen der Straße Alt-Karow und dem Hubertusdamm. Gleichzeitig ist der Schönerlinder Weg eine viel genutzte Route, um das NSG Karower Teiche zu erreichen. Nicht nur am Wochenende wird der Schönerlinder Weg von zahlreichen Radfahrern und Fußgängern genutzt, um das NSG zu erreichen. Die beschriebene Kreuzung ist baulich so angelegt, dass der Hubertusdamm am Knotenmittelpunkt einen Knick von etwa 130° aufweist. Gleichzeitig wird die Kreuzung von hohen Hecken der anliegenden Grundstücke gesäumt. Durch diese Gegebenheiten ist es Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) nicht möglich den südlichen Bereich des Hubertusdamms einzusehen, und so eine sichere Querung vom östlichen Schönerlinder Weg aus kommend vorzunehmen. Auch die bereits erfolgte Anordnung einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 kmh-1 im Kreuzungsbereich ist nicht geeignet, die oft zu beobachtenden gefährlichen Situationen abzuwenden. |
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