Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | 12.09.2023 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt beschließt den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune.
Begründung
Der Aktionsplan wurde in einer ressortübergreifenden Steuerungsgruppe erarbeitet.
Die Sicherstellung der Operationalisierung und Umsetzung der im Aktionsplan benannten Maßnahmen ist Führungsaufgabe. Die jeweils als federführend für eine Maßnahme benannten Geschäftsbereiche tragen zudem Vorsorge, dass die abgestimmten Maßnahmen, soweit erforderlich und möglich, in den Haushaltsplanungen 2024/25 und 2026/27 Berücksichtigung finden.
Die Umsetzung des Aktionsplanes beginnt mit der Siegelverleihung „Kinderfreundliche Kommune“ an den Bezirk im 3. Quartal 2023 durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. Nach Ablauf der ersten Umsetzungsphase von vier Jahren erfolgt eine Evaluierung der Umsetzung sowie die Fortschreibung des Aktionsplanes.
Das Bezirksamt unterstützt die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle zur Koordination im Geschäftsbereich 1, OE SPK, die es erlaubt, den bezirklichen Prozess zu steuern und voranzutreiben.
Die von den Geschäftsbereichen jeweils benannten Ansprechpersonen bleiben für den Umsetzungsprozess Mitglieder der Steuerungsgruppe. Sie sind zuständig für die Koordinierung der weiteren Prozessschritte in den Fachbereichen und stellen den Informationsfluss zwischen Fachbereichen und Steuerungsrunde sicher.
Die Erarbeitung eines Aktionsplanes Kinderfreundliche Kommune durch das Bezirksamt stellt einen wesentlichen Teilschritt im Rahmen der Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. VIII-0566 „Auszeichnung des Bezirks Pankow als Kinderfreundliche Kommune“ dar.
Der Aktionsplan ist die zwingend erforderliche Grundlage für die Erlangung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“. Er muss durch das Bezirksamt beschlossen und von der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen werden.
Anschließend sind folgende Prozessschritte erforderlich:
- Übergabe des beschlossenen Aktionsplans an den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. und die Sachverständigen
- Prüfung Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V., ob die Anregungen aus dem Bericht des Vereins Kinderfreundliche Kommune eingeflossen sind und ob unabweisbare Bestandteile zur Realisierung der Ziele und des Programms eingearbeitet wurden
- ggf. finale Überarbeitung des Aktionsplanes Pankow durch die Bezirksverwaltung
- Siegelverleihung „Kinderfreundliche Kommune“ an den Bezirk im 3. Quartal 2023 und Start in die Umsetzungsphase.
Die Umsetzungsbegleitung ist lt. Vertrag mit dem Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. durch eine Geschäftsstelle (1 VzÄ) abzusichern. Eine dauerhafte Umsetzungsbegleitung ist auf Basis der aktuell vorhandenen personellen Ausstattung nicht möglich.
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen sind durch die jeweils federführenden Geschäftsbereiche im Rahmen der Operationalisierung der Maßnahmen zu prüfen und zu konkretisieren. Bei Bedarf sind die Kosten entweder im Rahmen der Haushaltsplanungen zu berücksichtigen, durch Einwerbung von Drittmitteln oder im Rahmen von Kooperationen zu decken.
Mit der Evaluierung der Umsetzung des Aktionsplanes nach vier Jahren überprüft die Bezirksverwaltung den Umsetzungsstand und die Wirksamkeit der Maßnahmen aus dem Aktionsplan. Auf dieser Basis erfolgt dann die Fortschreibung des Aktionsplanes und Verlängerung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Jährlich sind im Kapitel 3308, Titel 54010 16.000,-€ für die Begleitung des Umsetzungsprozesses durch den Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. vorgesehen.
Ab 2026 reduziert sich der Beitrag auf jährlich 8.000 €.
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Aktionsplanumsetzung lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend bestimmen. Eine Kostenschätzung für haushaltsrelevante Maßnahmen ist jeweils im Aktionsplan vermerkt.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Für die Verwaltung, Politik und Einrichtungen in Pankow, Berlin und Gesamtdeutschland ist der Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention als einfaches Bundesgesetz verbindlich umzusetzen: „… (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist…“ (im englischen rechtlich verbindlichen Originaltext: … the best interest of the Child…“).
Dr. Cordelia Koch Bezirksbürgermeisterin | |