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Drucksache - IX-0763
siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Erneuerung des Kulturareals Thälmannpark, Danziger Straße 101/103/105, 10405 Berlin mit Teilfinanzierung über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ im Falle der Berücksichtigung (Grundsatzbeschluss)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.9.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Begründung Die Erneuerung des Kulturareals ist seit mehreren Jahren in der Vorbereitung. Zur Bewirtschaftung der Immobilie und zur Durchführung der Erneuerungsmaßnahme wurde zwischen dem Bezirksamt Pankow und der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH, (GSE gGmbH) Treuhänder Berlins, im Jahr 2017 eine Nießbrauchvereinbarung und am 14.08./20.08.2019 ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Grundlage der Verträge war die Bewilligung der (vormalig so bezeichneten) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über den Einsatz von Ausgleichsbeträgen in Höhe von 13,5 Mio Euro vom 24.02.2017. Bereits mit der Erstellung der Vorplanung im Jahr 2021 wurde eine Kostenschätzung und somit ein Finanzierungsbedarf von 15.873.000 € festgestellt. Eine neue Kostenfeststellung wird mit der Prüfung der BPU erfolgen. Aufgrund der erforderlichen Fortschreibung der Baukosten ist mit einem Anwachsen der Deckungslücke bei der Finanzierung zu rechnen. Um diese Finanzierungslücke zu schließen wird das Amt für Weiterbildung und Kultur beauftragt, einen Antrag auf Förderung im Bundesförderprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen. Ausgenommen von der Förderung über das SJK-Bundesprogramm ist das „Kunsthaus“ Danziger Straße 101, da sich in diesem das Amt für Weiterbildung und Kultur befindet und Verwaltungsgebäude nicht gefördert werden. Nach aktueller Kostenprognose der GSE gGmbH, in die besondere Maßnahmen zur Wärmegewinnung (Abwärmenutzung Grundwasserreinigungsanlage Ernst-Thälmann-Park) neu aufgenommen wurden und unter Berücksichtigung der Baukostenentwicklung seit 2021 sind für die energetische Sanierung der WABE und des Theaterhauses 16.145.747 € zu veranschlagen. Am 19.06.23 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für das Jahr 2023 gestartet. Hiermit sollen überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetische Wirkung und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert werden. Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus dieser Einrichtungen. Die Förderung ist bis zu einer Höhe von 6 Mio. Euro möglich. Dabei ist eine Co-Finanzierung der Fördersumme durch die Kommune in Höhe von 55% erforderlich. Gleichzeitig soll eine höhere Gebäudeenergieeffizienz über die Fördermaßnahme erreicht werden. Die erforderliche Co-Finanzierung der Kommune kann über die zur Verfügung stehenden Ausgleichsbeträge erbracht werden.
Zeitplan ab Bestätigung der Förderung:
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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