Drucksache - IX-0763  

 
 
Betreff: Erneuerung des Kulturareals Thälmannpark, Danziger Straße 101/103/105, 10405 Berlin mit Teilfinanzierung über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ im Falle der Berücksichtigung (Grundsatzbeschluss)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 17. BVV am 20.09.2023

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2023

 

An die Bezirksverordnetenversammlung

 

Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Erneuerung des Kulturareals Thälmannpark, Danziger Straße 101/103/105, 10405 Berlin mit Teilfinanzierung über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ im Falle der Berücksichtigung (Grundsatzbeschluss)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.9.2023 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Das Amt für Weiterbildung und Kultur beantragt r die Erneuerung von Gebäuden des Kulturareals Ernst-Thälmann-Park, Danziger Str. 101/103/105, 10405 Berlin unter Berücksichtigung nachhaltiger und klimaschutzrechtlicher Aspekte eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“.
  2. Im Falle eines positiven rderbescheides werden die Mittel der GSE gGmbH im Rahmen ihres vertraglichen Auftrags zur Durchführung der Erneuerungs-maßnahmen zur Verfügung gestellt.

 


Begründung

Die Erneuerung des Kulturareals ist seit mehreren Jahren in der Vorbereitung. Zur Bewirtschaftung der Immobilie und zur Durchführung der Erneuerungsmaßnahme wurde zwischen dem Bezirksamt Pankow und der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH, (GSE gGmbH) Treuhänder Berlins, im Jahr 2017 eine Nießbrauchvereinbarung und am 14.08./20.08.2019 ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

Grundlage der Verträge war die Bewilligung der (vormalig so bezeichneten) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über den Einsatz von Ausgleichsbeträgen in Höhe von 13,5 Mio Euro vom 24.02.2017.

Bereits mit der Erstellung der Vorplanung im Jahr 2021 wurde eine Kostenschätzung und somit ein Finanzierungsbedarf von 15.873.000 € festgestellt. Eine neue Kostenfeststellung wird mit der Prüfung der BPU erfolgen. Aufgrund der erforderlichen Fortschreibung der Baukosten ist mit einem Anwachsen der Deckungslücke bei der Finanzierung zu rechnen. Um diese Finanzierungslücke zu schließen wird das Amt für Weiterbildung und Kultur beauftragt, einen Antrag auf Förderung im Bundesförderprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen. Ausgenommen von der Förderung über das SJK-Bundesprogramm ist das Kunsthaus Danziger Straße 101, da sich in diesem das Amt für Weiterbildung und Kultur befindet und Verwaltungsgebäude nicht gefördert werden. Nach aktueller Kostenprognose der GSE gGmbH, in die besondere Maßnahmen zur Wärmegewinnung (Abwärmenutzung Grundwasserreinigungsanlage Ernst-Thälmann-Park) neu aufgenommen wurden und unter Berücksichtigung der Baukostenentwicklung seit 2021 sind für die energetische Sanierung der WABE und des Theaterhauses 16.145.747 € zu veranschlagen.

Am 19.06.23 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“r das Jahr 2023 gestartet. Hiermit sollen überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetische Wirkung und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert werden. Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus dieser Einrichtungen. Die rderung ist bis zu einer he von 6 Mio. Euro möglich. Dabei ist eine Co-Finanzierung der Fördersumme durch die Kommune in Höhe von 55% erforderlich. Gleichzeitig soll eine höhere Gebäudeenergieeffizienz über die Fördermaßnahme erreicht werden.

Die erforderliche Co-Finanzierung der Kommune kann über die zur Verfügung stehenden Ausgleichsbeträge erbracht werden.

 

Zeitplan ab Bestätigung der Förderung:

  • Dezember 2023 Beschluss zur Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
  • I Quartal 2024 Erstellung der angepassten BPU mit Maßnahmen aus dem Energiekonzept einschließlich Haustechnik
  • HHJ 2024 Baubeginn
  • HHJ 2027 Abschluss der Baumaßnahmen Wabe und Theaterhaus

 

Jahr

Projektausgaben

Bundesmittel SJK

bezirkliche Mittel, Ausgleichsbeträge

2024

3.024.157

1.512.078

1.512.079

2025

4.223.452

2.111.728

2.111.728

2026

5.490.492

2.376.194

3.114.298

2027

3.407.642

 

3.407.642

Gesamt

16.145.747

6.000.000

10.145.747

Prozentanteil

100%

37,2%

62,8%

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

Dr. Cornelia Koch Bezirksbürgermeisterin

 

 


 

 

 
 

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