Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .09.2023 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Ausstattungsstandard für Teeküchen in Bürodienstgebäuden
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die in Anhang 1 dargestellte Standardausstattung für Teeküchen hat für alle Bürodienstgebäude Gültigkeit bis auf Widerruf.
Begründung
Der derzeitige Instandhaltungs- und Ausstattungszustand der Bürodienstgebäude des Bezirksamtes Pankow spiegelt die Vernachlässigung der baulichen Unterhaltungspflichten aufgrund einer Unterdeckung gerade in den Titeln der baulichen Unterhaltung wider.
Auch die Sanierungsstandards der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) weisen nur einen einfachen Standard auf.
In der Folge sind die meisten Bürodienstgebäude im Bezirksamt Pankow nicht in einem Zustand, der im Wettbewerb um leistungsfähige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Arbeitsmarktanforderungen standhält, was im Widerspruch zu den mit den letzten Koalitionsverträgen geforderten modernen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des Landes Berlin steht.
Das Bezirksamt Pankow muss daher die Attraktivität der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes steigern, um gerade im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft konkurrenzfähig zu werden. Hier wird seit langem Wert auf attraktive Arbeitsplätze, Mitarbeitergesundheit und Verpflegung gelegt, was sich unter anderem in der Gestaltung der Büros und der Pausenräume und Teeküchen zeigt, die modernsten Standards entsprechen.
Das Bezirksamt hat beschlossen, alle Büroarbeitsplätze mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen auszustatten. Dies war im Sinne der Mitarbeiterzufriedenheit aber auch im präventiven Gesundheitsschutz ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Das Feedback der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei den Willkommensveranstaltungen zeigt aber auch den deutlichen Bedarf nach verbesserten Angeboten für Pausen- und Küchenbereiche auf. Dies ist auch ein zentrales Anliegen der Beschäftigtenvertretungen als auch des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die derzeitigen Ausstattungen sind im überwiegenden Teil als unzureichend zu bezeichnen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen teilweise auf den Toiletten Wasser für Getränke holen, Geschirr abwaschen etc.
Resultierend aus diesem schlechten Angebot haben sich viele Mitarbeiter und Mitarbieterinnen in den letzten Jahren in ihren eigenen Büroräumen teilweise ausufernd mit privaten elektrischen Geräten wie z.B. Kaffee- und Teekocher, Kühlschränke, Mikrowellen bis hin zu Toastern und privaten Grills ausgestattet.
Dieser Zustand ist nicht nur aufgrund der Energieverbräuche, sondern gerade vor dem Hintergrund eines häufig unzureichenden baulichen Brandschutzes als kritisch zu bewerten.
Mit der einheitlichen Ausstattung von Teeküchen, und damit einhergehend Zentralisierung seitens des Bezirksamtes gestellten Geräten, würde sich die Brandgefahr deutlich verringern.
Die Zentralisierung von Küchenaktivitäten in Teeküchen hat neben brandschutztechnischen Aspekten auch soziale, teambildende Vorteile, da sich hier auch abseits des Schreibtisches in lockerer Atmosphäre dienstlich und privat ausgetauscht werden kann.
Vor dem Hintergrund einer notwendigen Energiewende kann das Bezirksamt als öffentlicher Arbeitgeber über die Ausstattung der Küchen auch ökologische Aspekte umsetzen und proaktiv und positiv Einfluss auf den Energieverbrauch nehmen (Vgl. EnSikuMaV). Mit der „Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt“ liegen strenge Standards zur ökologisch nachhaltigen Beschaffung vor, die so umgesetzt werden können.
Ein adäquates zentrales Teeküchen-Angebot verfolgt auch das Ziel, die Gesamtzahl der privaten Geräte durch gemeinschaftliche Nutzung der durch das Bezirksamt gestellten Geräte zu senken. Durch die Reduzierung und Verwendung moderner Geräte soll in der Folge auch der Energieverbrauch sinken.
Nicht zuletzt fallen dadurch geringere Kosten für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte an.
In Zusammenarbeit der Fachbereiche Innere Dienste und Hochbau wurde der bisher fehlende Teeküchenstandard für die Bürodienstgebäude erarbeitet und wird mit dem vorliegenden Anhang 1 erstmalig festgeschrieben.
Die Umsetzung des Standards ist für die Jahre 2023 bis 2025 geplant.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Zur Finanzierung stehen folgenden Mittel zur Verfügung:
2023:
- Kapitel 9810 Titel 76033 – SIWA Mittel für die Dienstgebäude Bezirksamt Pankow: 75.000 € für bauliche Maßnahmen
- Kapitel 3306 Titel 51140 – Geräte und Ausstattung: 53.500 € für moderne Küchengeräte
2024:
- Kapitel 3306 Titel 51910 – kleiner baulicher Unterhalt: 45.000 € für bauliche Maßnahmen
- Kapitel 3306 Titel 51140 – Geräte und Ausstattung: 32.500 € für moderne Küchengeräte
2025:
- Kapitel 3306 Titel 51910 – kleiner baulicher Unterhalt: 45.000 € für bauliche Maßnahmen
- Kapitel 3306 Titel 51140 – Geräte und Ausstattung: 32.500 € für moderne Küchengeräte
Gesamt: ca. 284.500 € brutto
Weitere Kosten, die derzeit noch nicht beziffert werden können, entstehen bei 3306/51701 für die regelmäßige Reinigung der Teeküchen.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Zentrale Bereitstellung von energieeffizienten Geräten wie Kaffee- und Teekochern, Kühlschränken, Mikrowellen und Geschirrspülern. Dadurch Senkung des Verbrauches von elektrischer Energie und Warmwasser. Verringerung des Brandrisikos. Steigerung der Zufriedenheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und damit langfristige Bindung an das Bezirksamt als Arbeitgeber.
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch Bezirksbürgermeisterin | |
| Jörn Pasternack
Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management |