Drucksache - IX-0759  

 
 
Betreff: Billigung der Interessenbekundung und der Einreichung einer Projektskizze für Fördermittel des Bundes (Bundesprogramm SJK) zur Sanierung des Kulturareals im Ernst-Thälmann-Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion, Fraktion der SPD, Fraktion der CDUFraktion Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion, Fraktion der SPD, Fraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, Linke und SPD 17.BVV am 20.09.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin billigt und befürwortet die Interessenbekundung des Bezirksamts Pankow von Berlin für Fördermittel des Bundes zur Sanierung des Kulturareals im Ernst-Thälmann-Park, Danziger Straße 101/103/105, 10405 Berlin, im Rahmen des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK).

BV Tharan, BV Wettig, BV Dr. Jütting (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

BV Stefan Blauert, BV Aileen Weibeler, BV Denise Bittner und die weiteren Mitglieder der CDU-Fraktion

BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer (Linksfraktion)

BV Stephanie Wölk, BV Roland Schröder (Fraktion der SPD)


Begründung:

Der Bund fördert über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt und bis einschließlich 2028 für die Förderung vorgesehen.

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk.html

Bei Stadtstaaten sind demnach grundsätzlich auch die Bezirksämter antrags- und förderberechtigt.

Der benötigte Eigenfinanzierungsanteil des Bezirks in Form von Geldleistungen von mindestens 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist gesichert durch den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gebilligten Einsatz von Ausgleichsbeträgen in Höhe von 13,5 Mio Euro für das Projekt zur Sanierung des Kulturareals Thälmannpark.

Ein billigender Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung ist Bestandteil der Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren und muss spätestens bis zum 06.10.2023 digital eingereicht werden.

 
 

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