Bezirksamt Pankow von Berlin | .07.2023 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Entgeltordnung für öffentliche Sportanlagen des Bezirksamtes Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Entgeltordnung für die entgeltpflichtige Überlassung von öffentlichen Sportanlagen nach Nr. 24, Nr. 1 Abs. 3 in Verbindung mit Nr. 2 Abs. 5 der Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften - SPAN) in der Fassung vom 23.06.2020 (Anlage) tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Begründung
Bislang existiert im Bezirk für die entgeltpflichtige Überlassung von öffentlichen Sportanlagen nach SPAN keine gesetzlich festgelegte Entgeltordnung. Eine BA-Vorlage zur Beschlussfassung einer Entgeltordnung für öffentliche Sportanlagen des Bezirksamtes Pankow wurde in der BA-Sitzung am 19.04.2005 unter Top 3.9 zwar eingereicht jedoch aufgrund der Planungen zum Doppelhaushalt 2006/2007 zurückgestellt. Diese Vorlage wurde nicht neu eingereicht bzw. mit neuer Nummer angemeldet. Der Fachbereich Sport arbeitet aktuell ohne rechtliche Grundlage.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Einnahmen auf der Grundlage dieser Entgeltordnung werden bei Kapitel 3715, Titel 11116 verbucht
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch Bezirksbürgermeisterin | Jörn Pasternack Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management |