Drucksache - IX-0723  

 
 
Betreff: Entgeltordnung für öffentliche Sportanlagen des Bezirksamtes Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 17.BVV am 20.09.2023
VzK §15 BezVG BA 17.BVV am 20.09.2023 Anlage 1
VzK §15 BezVG BA 17.BVV am 20.09.2023 Anlage 2
VzK §15 BezVG BA 17.BVV am 20.09.2023 Anlage 3
VzK §15 BezVG BA 17.BVV am 20.09.2023 Anlage 4

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.07.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Entgeltordnung für öffentliche Sportanlagen des Bezirksamtes Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Entgeltordnung für die entgeltpflichtige Überlassung von öffentlichen Sportanlagen nach Nr. 24, Nr. 1 Abs. 3 in Verbindung mit Nr. 2 Abs. 5 der Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften - SPAN) in der Fassung vom 23.06.2020 (Anlage) tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

Begründung

Bislang existiert im Bezirk für die entgeltpflichtige Überlassung von öffentlichen Sportanlagen nach SPAN keine gesetzlich festgelegte Entgeltordnung. Eine BA-Vorlage zur Beschlussfassung einer Entgeltordnung für öffentliche Sportanlagen des Bezirksamtes Pankow wurde in der BA-Sitzung am 19.04.2005 unter Top 3.9 zwar eingereicht jedoch aufgrund der Planungen zum Doppelhaushalt 2006/2007 zurückgestellt. Diese Vorlage wurde nicht neu eingereicht bzw. mit neuer Nummer angemeldet. Der Fachbereich Sport arbeitet aktuell ohne rechtliche Grundlage.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Einnahmen auf der Grundlage dieser Entgeltordnung werden bei Kapitel 3715, Titel 11116 verbucht

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

rn Pasternack
Bezirksstadtratr Schule, Sport und Facility Management

 

 
 

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