Drucksache - IX-0716  

 
 
Betreff: Billigung der Interessenbekundung und der Einreichung einer Projektskizze für Fördermittel des Bundes (Bundesprogramm SJK) zur Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Maxim
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, Linke, SPD und Gruppe der FDPBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.07.2023 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Bü90/Grüne, CDU, Linke, SPD und Gruppe der FDP 16. BVV am 12.07.2023
VzK §13 BezVG/SB BA 17.BVV am 20.09.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0716/2023

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Billigung der Interessenbekundung und der Einreichung einer Projektskizze für Fördermittel des Bundes (Bundesprogramm SJK) zur Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Maxim

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 16. Sitzung am 12.07.2023 angenommenen Ersuchens bzw. Antrages der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0716/2023.

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin billigt und befürwortet die Interessenbekundung des Bezirksamts Pankow von Berlin für Fördermittel des Bundes zur Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Maxim, Charlottenburger Straße 117, 13086 Berlin, im Rahmen des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu diesem Betreff gab es bereits einen fast gleichlautenden Antrag in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 29.06.2023, laut dem geprüft werden sollte, ob die Maßnahme eines Ersatzbaus für die Kinder- und Jugendfreizeitstätte „Maxim im Rahmen der Förderkulisse „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ angemeldet werden könnte. In diesem Zusammenhang wurde durch das Bezirksamt eine umfangreiche und sehr detaillierte Stellungnahme abgegeben, dessen Inhalt sich in den folgenden Ausführungen widerspiegelt.

Nach eingehender Durchsicht und Prüfung der Unterlagen durch das Bezirksamt und basierend auf unterschiedlichsten und einschlägigen Erfahrungen auf diesem Sektor, wird empfohlen, keine Anmeldung einer Maßnahme vorzunehmen bzw. eine Beteiligung am Interessenbekundung für dieses Förderprogramm anzustreben, da die Förderziele und der Gegenstand der Förderung nicht zugesichert werdennnen.

Die nachstehend aufgeführten Ausführungen sollen dazu dienen, die mit dem Förderprogramm im Zusammenhang stehenden Bedingungen und Voraussetzungen besser nachvollziehen zu können:

  • Gegenstand dieser rderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, somit fallen auch Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (nachfolgend JFE genannt) darunter.
    So soll dabei ein Schwerpunkt auf Schwimmhallen und Sportstätten gelegt werden, da hier ein besonderer Sanierungsrückstand bzw. Sanierungsstau besteht. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
    Mit Blick auf die beabsichtigten Klimaschutzziele des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude gemäß § 2 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Betracht. Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise auch zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“).
    Das bedeutet, dass Bestandsgebäude grundsätzlich zu erhalten sind. Ersatzneubauten, wie hier die JFE „Maxim“ sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Ersatzbau im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante darstellt. Bauliche Erweiterungen der zu sanierenden Einrichtungen können nur gefördert werden, wenn diese zur Erreichung der Förderziele gemäß Ziffer 1 zwingend notwendig sind. Die nachfolgend aufgeführten energetischen Standards müssen mindestens eingehalten werden. Notwendige Maßnahmen für das Erreichen darüberhinausgehender energetischer Standards sind förderfähig. Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 oder bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG die Effizienzgebäude-Stufe „Denkmal“ gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreichen.
    Ersatzneubauten und Erweiterungen, die eine zusammenhängende Netto-Grundfläche größer als 50  aufweisen, müssen wiederum nach Abschluss der Maßnahme die Effizienzgebäude-Stufe 40 gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreichen. Im Hinblick auf die Besonderheiten des klima- und ressourcenschonenden Bauens soll zudem die Anforderung 2 „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) mindestens aber im Standard QNG PLUS eingehalten werden.
     
  •            rmeversorgungslösungen bei Gebäuden, die den Einsatz fossiler Energieträger beinhalten, werden nur im begründeten Ausnahmefall mit schriftlicher Bestätigung der Erfordernisse durch die Energieeffizienz-Experten gefördert. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist grundsätzlich förderfähig.
     
  •            Hinsichtlich der notwendigen Barrierefreiheit bietet der Leitfaden barrierefreies Bauen des Bundes eine grundsätzliche Orientierung. Zudem muss der spätere Projektantrag von der zuständigen beauftragten Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen mitgetragen werden.
     
  • Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Dies schließt Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch anerkannte Energieeffizienz-Expertinnen und Experten ein.


Das bezirksamt hatr das „MAXIM“ mit Vorlage der Betriebsbeschreibung / Aufgabenstellung die Planungsleistungen bereits an die Architekten und Fachplaner im Haushaltsjahr 2022 vergeben.
Das Bedarfsprogramm wurde zum 06.07.2022 bestätigt und die Vorplanungsunterlage (VPU) wurde mit dem 01.06.2023 durch das Bezirksamt festgesetzt.

Nach Rahmenterminplan ist die Übergabe der Bauplanungsunterlage (BPU) an die Architekten und Fachplanerr den 21.07.2023 vereinbart bzw. festgelegt worden. Das Zustimmungs-Kolloquium wird in der 30. KW durchgeführt. Mit dem Ziel, die BPU abschließend festzusetzen, ist die bezirkliche Prüfgruppe bereits für die 31. KW eingeladen. Die Festsetzung der BPU bis zum 30.08.2023 ist Voraussetzung für die Veranschlagung der Maßnahme im Doppelhaushalt 2024/2025.

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht für den Ersatzbau „MAXIM“ eine gesicherte Finanzierung über die pauschalen Zuweisungen in der Investitionsplanung.
Ersatzneubauten sind, wie oben erwähnt, nur in Ausnahmefällen förderfähig, so dass die Chancen, im Rahmen dieses Förderprogramms zum Zuge zu kommen, schwer einschätzbar sind.

Aus den nachfolgenden Erfahrungen zum Projekt des Hockeyplatzes in der Ella-Kay-Stre 3, wird daher seitens des Bezirksamtes empfohlen, in Bezug auf dieses Ersuchen der BVV keine Antragstellung vorzunehmen.

Ende des Haushaltsjahres 2017 wurde mit Überlegungen für eine Sanierung des vorhandenen Umkleidegebäudes auf besagtem Hockeyplatz im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost begonnen. Dabei stellte sich aber schnell heraus, dass mit einer eigentlich nur vorgesehenen Ertüchtigung des vorhandenen Gebäudes der enorm gewachsene Bedarf des Hockeybereichs und auch der r die schulische Nutzung nicht abzudecken ist. Im Rahmen dieser Machbarkeitsuntersuchungen wurden mehrere 1- und 2-geschossige Varianten zur Einordnung eines möglichen Neubaus durch die Gebäudeplaner entwickelt. Nach Abstimmung mit den beteiligten Ämtern konnten die Planer Anfang 2022 in die Erstellung von Vorplanungs- und Bauplanungsunterlagen einsteigen. Diese dienen vor allem der Erzielung von Kosten- und Planungssicherheit. Seit 2022 kommt es zu massiven Baupreiserhöhungen. Insofern ist insbesondere mit der Kostenberechnung zu prüfen, ob es unter Umständen zu Deckungslücken in Bezug auf die derzeit zur Verfügung stehende Finanzierung kommen kann. Mit Erstellung der VPU wurde allen Beteiligten klar, dass eine Finanzierung mit den zur Verfügung stehenden Mittel nicht gesichert ist. Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport Jugend und Kultur“ (Projektaufruf 2022) wurde das Projekt über das Interessenbekundungsverfahren im September 2022 eingereicht. Nach einem mehrstufigen Antrags- und Prüfungsverfahren wurde die Zustimmung zur Förderung des Projektes gegeben. Im April 2023 konnte mit Zustimmung des Fördergebers das Projekt endgültig eingereicht werden. Maßnahmen die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern, sind förderfähig. Ein Energieeffizienz-Experte war bzw. ist einzubinden. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Kriterien sind zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 800 T erforderlich. Mit Schreiben vom 29.06.2023 (ein Jahr später) hat das Bezirksamt den Zuwendungsbescheid erhalten. Die ausgesetzten Planungen können erst jetzt wieder vollständig aufgenommen werden. Es ist ein Planungsverzug von einem Jahr entstanden.

Aus dieser Chronologie lässt sich gut erkennen, wie langwierig Antrags-, Prüf- und Zustimmungsverfahren laufen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (Leistungsphase 6 ff. HOAI) zu werten. Wenn die Planungen für den Ersatzbau des MAXIM so weitergeführt werden, wie im Moment vorgesehen, ist Leistungsphase 6 zum Zeitpunkt einer möglichen Förderzusage bereits abgeschlossen. Eine Interessenbekundung beim Bundesprogramm SJK würde daher, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben sollte, bedeuten das sämtliche Planungen jetzt gestoppt werden müssten, bis Gewissheit über den Ausgang der Interessenbekundung besteht. Dies kann angesichts der Tatsache, dass dies noch mindestens ein Jahr dauern kann und dass die Förderperspektive über das Bundesprogramm in diesem Fall eher unsicher ist, nicht empfohlen werden.

Das Bezirksamt sieht es als Schwäche des Bundesprogrammes SJK an, dass einerseits eine Kofinanzierung erforderlich ist, was in der Regel einen gewissen Planungsvorlauf voraussetzt, auf der anderen Seite während der verhältnismäßig langen Verfahrensdauer bis zur Förderzusage die Planungen pausieren müssen, um nicht zu riskieren, aus den Förderbedingungen herauszufallen. Es wird diesen Hinweis auch dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übermitteln.

Da für die Maßnahme „Ersatzbau JFE Maxim“ zurzeit eine gesicherte Finanzierung vorhanden ist, wird dringend empfohlen, den bislang eingeschlagenen Weg weiter fortzuführen. Eine kurzfristige und verbindliche Zusage zur Förderung des Projektes über das Bundesprogramm SJK kann keiner geben. Alle gültigen Standards im Hinblick auf den Klimaschutz und in Bezug auf die notwendige Barrierefreiheit wurden in den jetzigen Planungen berücksichtigt. Naturbasierte und Graue Lösungen am, im und im Umfeld von Gebäuden sind zu Teilen Bestandteil der Planung.

Sofern das Bundesprogramm weitergeführt wird, wird bei künftigen Projekten des Jugendamtes, etwa der Sanierung der JFE „Upsala“ oder ggf. der Einrichtung einer JFE auf dem ehemaligen Wasserturmgelände in Heinersdorf, erneut geprüft, ob diese für das Programm in Betracht kommen, sobald eine Förderperspektive absehbar ist.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin
Abteilung Jugend und Familie

 

 
 

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