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Drucksache - IX-0713
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, neben den in der Schwerpunkt-BVV vom September 2022, beschlossenen Maßnahmen zum Schutz von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern folgende weitere Maßnahmen ebenfalls voranzutreiben:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, mehr Frauenschutzplätze einzurichten und kontinuierlich weiter auszubauen. Hierfür soll eine Bedarfsanalyse anhand von Meldungen und der Lage der vorhandenen Einrichtungen vorgenommen werden und hierbei auch die Situation mitgenommener Söhne im Alter größer 14 Jahre geprüft werden, welche zum Teil nicht toleriert werden, für die es im Rahmen der Jugendhilfe jedoch auch eine Unterbringungslösung geben muss.
Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Gleichstellung, Beteiligung und Wirtschaftsförderung (federführend): Die Drucksache wurde am 13.02.2024 abschließend im Ausschuss behandelt. In der Debatte fand das Anliegen breite Unterstützung. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass der letzte Absatz im Beschlusstext nicht erforderlich sei, da es auf der Webseite der Gleichstellungsbeauftragten bereits sehr viele Informationen für Hilfe und Beratung gebe. Diesem Einwand konnte sich der Ausschuss anschließen und beschloss daher, den letzten Absatz zu streichen. Die Drucksache wurde mit dieser Änderung bei 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung beschlossen und es wird die Zustimmung empfohlen. Stellungnahme Kinder- und Jugendhilfeausschuss (mitberatend): Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 14.12.2023 mit der vorliegenden Drucksache beschäftigt. In der Debatte wurde auf die Wichtigkeit des Anliegens verwiesen und auch auf die besonderen Bedürfnisse für Kinder und Jugendliche. Dem Anliegen konnte sich der Kinder- und Jugendhilfeausschuss umfänglich anschließen. Die Drucksache wurde ohne Änderungen bei 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung einstimmig beschlossen und es wird die Zustimmung empfohlen. Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU: Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, neben den in der Schwerpunkt-BVV vom September 2022, beschlossenen Maßnahmen zum Schutz von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern folgende weitere Maßnahmen ebenfalls voranzutreiben: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, mehr Frauenschutzplätze einzurichten und kontinuierlich weiter auszubauen. Hierfür soll eine Bedarfsanalyse anhand von Meldungen und der Lage der vorhandenen Einrichtungen vorgenommen werden und hierbei auch die Situation mitgenommener Söhne im Alter größer 14 Jahre geprüft werden, welche zum Teil nicht toleriert werden, für die es im Rahmen der Jugendhilfe jedoch auch eine Unterbringungslösung geben muss. Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, Informationen zur Unterstützung von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern bereitzustellen und auf der Webseite mind. den Kontakt zu zentralen Stellen wie BIG auszuweisen, wie bspw. hier https://www.berlin.de/sen/frauen/keine-gewalt/haeusliche-gewalt/ und hier https://www.berlin.de/ba-pankow/service/a-z-themenliste/ und hierbei die Hilfsangebote konkret zu benennen. Begründung Ursprungsantrag:Wie den schriftlichen Anfragen (Nr. 18/27417 und Nr. 19/13436) zu entnehmen ist, stieg die Zahl der Frauenschutzplätze in den letzten Jahren in Berlin an. Für akut gefährdete Frauen und ihre Kinder stehen aktuell 422 Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung, das achte Frauenhaus soll mit weiteren 40 Plätzen Anfang 2023 zur Verfügung stehen und darüber hinaus gibt es 30 Schutzplätze in drei temporären Frauen-Notwohnungen und rund 450 Schutzplätze in Zufluchts- und Zweite-Stufe-Wohnungen. Im August 2022 verkündete die Senatskanzlei die Notwendigkeit des Ausbaus von Schutzeinrichtungen für Frauen; das Vorhandensein weiterer 40 Schutzplätze zu Beginn des Jahres 2023, s.o. ist jedoch das Ergebnis früherer Planungen (siehe schriftliche Anfragen Schriftliche Anfrage Nr. 18/27417 und Nr. 19/13436). Und nun nimmt der Koalitionsvertrag Das Beste für Berlin das Thema auch wieder auf (S. 17). Mit dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ vom Mai 2011 (Istanbul Konvention) wurden erstmalig in Europa verbindliche Rechtsnormen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter erstellt. In Artikel 23 –Schutzunterkünfte wird im Absatz 135 als Berechnungsgrundlage für eine Anzahl von notwendigen Schutzplätzen für Frauen und ihre Kinder ein Frauenschutzplatz für eine Familie pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner empfohlen. Dennoch sollte die Anzahl der Schutzunterkünfte sich jedoch nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Geht man von den in der Istanbul-Konvention empfohlenen Zahlen aus, dann reicht die Platzzahl in Berlin gerade aus, wenn man davon ausgeht, dass eine Frau nur ein Kind mitbringt. Mittlerweile ergibt sich auch aufgrund einer anderen Zusammensetzung der Berliner Bevölkerung die Notwendigkeit auch Mütter mit mehr Kindern aufzunehmen, weshalb einerseits der Ausbau forciert werden soll und andererseits weiter auch um Fachkräfte für diesen Bereich geworben werden soll. Das Bezirksamt Pankow wird gebeten, sich dieser Thematik weiter anzunehmen, Hilfsangebote zu bewerben und im Gespräch mit Vereinen zu bleiben, welche wiederum vielleicht eher von schutzsuchenden Frauen aufgesucht werden. |
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