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Drucksache - IX-0701
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dafür einzusetzen, dass die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau – bei Bauvorhaben im Zusammenhang mit Schulen im Abschnitt II 130 Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum ausgesetzt wird. Weiterhin wird das Bezirksamt Pankow von Berlin ersucht, bei Baumaßnahmen an Schulen von der Ausnahme unter 2.1 genannten allgemeinen Anweisung Gebrauch zu machen und diese auf ein Minimum zu senken, wobei die Summe von EUR 50.000 nicht überschritten werden darf, oder alternativ die Möglichkeiten der Inwertsetzung zu nutzen. Weitere mögliche Maßnahmen können sein, dass Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum mit einer sinnhaften Nutzung der Schüler in den Schulpausen oder im Unterricht, beispielsweise im Sport, erleb- und nutzbar gemacht werden. In Folge der genannten Ersuchen wird das Bezirksamt die nötigen Schritte unternehmen, um die freigewordenen monetären Mittel für die nötigen weiteren Baumaßnahmen an Pankower Schulen einzusetzen. Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften hat auf seiner Sitzung am 05.12.2023 die Drucksache IX-0701 beraten. In einem umfänglichen Diskussionsprozess hat die Mehrheit der Ausschussmitglieder zum Ausdruck gebracht, dass aus ihrer Sicht mit den eingesparten finanziellen Mitteln keine wesentlichen Verbesserungen beim Schulbau erreicht werden können. Das Signal an die Künstler allerdings als völlig falsch angesehen werden muss. Eine Präsentation mit Beispielen von Kunst im öffentlichen Raum bzw. am Bau wurde ebenfalls sehr kontrovers beurteilt. Für die einreichende Fraktion fehlten die mehrheitlich überzeugenden Beispiele aus dem Schulbau. Die Drucksache wurde abgelehnt (3 JA/9 Nein/0 Enthaltungen). Begründung Ursprungsatrag Fraktion der CDU: Monetäre Mittel zum Einsatz für Schulbaumaßnahmen sind eine sehr begrenzte Ressource. Der Berliner Senat hat die zu investierenden Mittel für Schulen massiv gekürzt. Daraus resultiert der Umstand, dass angemeldete Baumaßnahmen nicht in dem Umfang durchgeführt werden können, wie dies nötig wäre. Pankow hatte 32 Baumaßnahmen angemeldet, wobei nur noch fünf finanziert werden können. Das Schul- und Sportamt hat weitere monetäre Mittel für weitere wichtige Baumaßnahmen angemeldet, obgleich es noch zahlreiche weitere gibt. Es ist nicht verständlich, dass von diesen knappen Mitteln noch „Kunst am Bau“ mitfinanziert werden muss, obgleich diese monetären Mittel in der derzeitigen Zeit für weitaus wichtigere Vorhaben genutzt werden können – im Sinne der Schüler Pankows und für den volkswirtschaftlichen Erfolg Pankows, Berlins und Deutschlands. Die Neue Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes[1] – Neue RBBau – des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Zusammenhang mit dem Leitfaden Kunst am Bau[2] nach Abschnitt A.1 Neue RBBau findet im Anwendungsbereich auf alle Bundesbaumaßnahmen und Baumaßnahmen Dritter im Anwendungs bereich der RBBau, Bauvorhaben, die vom Bund im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaftsmodellen(ÖPP) durchgeführt werden, sowie Baumaßnahmen im Anwendungsbereich der RZBau ausschließlich Anwendung. Diese sind bei Baumaßnahmen im Anwendungsbereich des RBBau und der Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen[3] – RZBau – an Pankower Schulen regelmäßig nicht gegeben. Pankower Schulen liegen hingegen regelmäßig im Anwendungsbereich der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins[4] – ABau – der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, so dass die Senatsverwaltung in dieser angespannten wirtschaftlichen Lage selbstständig entscheiden kann, ob ABau im Zusammenhang mit Schulen im Abschnitt II 130 Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum Anwendung findet. Ferner besteht nach ABau die Möglichkeit von der Vorgabe abzuweichen, insofern dies schriftlich begründet wird, vgl. ABBau, Abschnitt II 130 Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum, 2.1. Der Bezirk Pankow von Berlin sollte in dieser angespannten Zeit jede Möglichkeit nutzen um finanzielle Mittel für Schulbauten für deren originären Zweck einzusetzen – im Sinne der Pankower Schüler sowie deren Beschäftigten und Beamten.
[1] Neue RBBau vom 01.10.2022, S. 7, 3.7 [2] https://www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden/KunstamBau/leitfaden-kab-12-12-04.pdf, Seite 8, 3.1 [3] https://fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau/RZBau-2015_August_4_Auflage.pdf, Seite 29, Fundstelle RBBau L3 [4] https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/ii_130/index, Seite 2, 2. |
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