Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0439
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement (federführend): JA 17 / NEIN 0 / Enthaltungen Abstimmungsergebnis Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit (mitberatend): JA 12 / NEIN 0 / Enthaltungen 1 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht,
• das neue Wohngeld Plus und • ggf. die Unterstützungsleistungen des Berliner Senats für Einrichtungen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur.
Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement (federführend): Nach kurzer Einbringung wurde keine weitere Debatte geführt. Der Ausschuss folgt der Empfehlung des Fachausschusses. Stellungnahme Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit (mitberatend): Zu Beginn der Ausschusssitzung legten die antragstellenden Fraktionen eine zweite Ausfertigung vor. In der daraufhin sich entspinnenden kurzen Diskussion wurde deutlich, dass diese neue Version die meisten Bedenken, die zu einer Überweisung geführt hatten, ausgeräumt hat. Inhaltlich wurde noch einmal über Unterstützungsleistungen des Berliner Senats für Einrichtungen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur gesprochen. Hier ist die konkrete Verausgabung der Finanzmittel noch unklar – insbesondere ist noch unklar, ob diese Gelder vom Land, den Bezirken oder sowohl vom Land als auch den Bezirken ausgereicht werden. Deshalb wurde das Einfügen von „ggf.“ an zwei Stellen der zweiten Ausfertigung vorgeschlagen, um deutlich zu machen, dass die BVV sich mit dieser unklaren Situation beschäftigt hat. Nach diesen Änderungen im Vorfeld und während der Sitzung wurde die Drucksache einstimmig bei 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der BVV zur Annahme empfohlen. Text Ursprungsantrag Fraktion der SPD und Linksfraktion Das Bezirksamt wird ersucht durch eine vorausschauende Vorbereitung sicherzustellen, dass die bereits beschlossenen sowie die noch in Beratung befindlichen Entlastungsleistungen zeitnah nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze an die Betroffenen ausgezahlt werden. Dies betrifft insbesondere: das Bürgergeld das neue Wohngeld Hilfen für Privathaushalte aus dem Berliner Härtefallfonds und Unterstützungsleistungen des Berliner Senats für Einrichtungen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur. Die Instrumente der vorläufigen Bewilligung und Vorschussleistung sind zu nutzen. Stellen Es wird angestrebt, bei der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine zügige Zusage der zusätzlichen Stellen hinzuwirken, damit entsprechende Stellenausschreibungen und -besetzungsverfahren initiiert werden können. Bei Stellenbesetzungen von bereits Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung schnellstmöglich realisiert werden, um eine zügige Einarbeitung zu ermöglichen. Des Weiteren ist zu prüfen, inwiefern Abordnungen für die Bewältigung von assistierenden Aufgaben möglich sind. Schulungen Sowohl die jeweilige Stammbelegschaft als auch die abgeordneten und die zusätzlich eingestellten Beschäftigten sollten so schnell wie möglich in Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen und ihre Umsetzung geschult werden. Den abgeordneten Beschäftigten sollte die Möglichkeit zur Einarbeitung - möglichst schon vor Inkrafttreten der jeweiligen Vorschriften - gegeben werden. Hierzu soll sich das Bezirksamt bei der Verwaltungsakademie von Berlin für entsprechende Schulungsangebote einsetzen. Veröffentlichung von Informationen und Anlaufstellen Die Veröffentlichung von Informationen soll, neben der Internetseite und auf bestehende Social-Media-Kanälen, parallel in den Bürgerämtern und Ämtern mit Publikumsverkehr erfolgen. Die Beschäftigten sollen über die neuen Leistungen zumindest soweit informiert und geschult werden, sodass Sie in der Lage sind, potenzielle Leistungsansprüche bei Bürger*innen, die bei ihnen vorsprechen, zu erkennen und über die zuständigen Ämtern zu informieren. Jobcenter Bezüglich der zeitnahen Umsetzung des Bürgergeldes soll das Bezirksamt entsprechende Beschlüsse der Trägerversammlung herbeiführen (soweit noch nicht geschehen Personalbedarfsermittlung, Einwerbung zusätzlicher Stellen, Personalakquise, Schulung der betroffenen Mitarbeitenden usw.). Die Ausschüsse für Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit und Bürgerdienste und Geschäftsordnung sind regelmäßig zu informieren. Begründung Ursprungsantrag: Der starke Anstieg der Energiepreise und die anhaltend hohe Inflation belasten viele Bürger*innen sehr. Sie sind dringend auf die bereits beschlossenen und noch in Vorbereitung befindlichen Entlastungsleistungen angewiesen. Das Gleiche gilt für nahezu alle Einrichtungen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur. Deshalb ist nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze mit einer Antragsflut zu rechnen. Viele Antragsteller*innen werden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits in einer finanziell sehr schwierigen Situation befinden. Deshalb muss die zeitnahe Auszahlung der Leistungen sichergestellt werden. Dabei ist bei Wohngeld - politisch gewollt - mit mehr als der doppelten Anzahl an Anträgen als bisher zu rechnen. Auch beim Bürgergeld ist wegen der veränderten Leistungsvoraussetzungen möglicherweise mit einem Anwachsen der Antragszahlen zu rechnen. Das stellt für die betroffenen Ämter des Bezirks eine enorme Herausforderung dar. Deshalb muss bereits jetzt mit einer entsprechend gezielten Personalakquise, Anpassung der Prozesse und Schulung und Einarbeitung der betroffenen Mitarbeitenden begonnen werden. |
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