Drucksache - IX-0439  

 
 
Betreff: Zeitnahe Auszahlung der Entlastungsleistungen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit mitberatender Ausschuss
08.12.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vertagt   
05.01.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement federführender Ausschuss
07.02.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD 10.BVV am 16.11.2022
2. Ausfertigung Antrag SPD und Linke 10. BVV am 16.11.2022
Stellungnahme SoSeGes
Beschlussempfehulung FiImPerE 14. BVV am 26.04.2023

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement (federführend):

JA 17 / NEIN 0 / Enthaltungen

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit (mitberatend):

JA 12 / NEIN 0 / Enthaltungen 1 Die BVV möge beschließen:
 

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Anträge auf Entlastungsleistungen, für die der Bezirk zuständig ist, zeitnah bearbeitet und gewährt werden können. Dies betrifft insbesondere

 das neue Wohngeld Plus und

 ggf. die Unterstützungsleistungen des Berliner Senats für Einrichtungen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur.

  1. mit einer gezielten Informationsstrategie darauf hinzuwirken, dass die Leistungsberechtigten beim Wohngeld von ihrem Leistungsanspruch erfahren,
  2. ggf. die Einrichtungen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur in Pankow, die Anträge auf Unterstützungsleistungen stellen können, entsprechend zu informieren,
  3. in der Trägerversammlung des Jobcenters die r eine zeitnahe Umsetzung des Bürgergeldes erforderlichen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu unterstützen oder zu initiieren.

Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement (federführend):

Nach kurzer Einbringung wurde keine weitere Debatte geführt. Der Ausschuss folgt der Empfehlung des Fachausschusses.

Stellungnahme Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit (mitberatend):

Zu Beginn der Ausschusssitzung legten die antragstellenden Fraktionen eine zweite Ausfertigung vor. In der daraufhin sich entspinnenden kurzen Diskussion wurde deutlich, dass diese neue Version die meisten Bedenken, die zu einer Überweisung geführt hatten, ausgeräumt hat. Inhaltlich wurde noch einmal über Unterstützungsleistungen des Berliner Senats für Einrichtungen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur gesprochen. Hier ist die konkrete Verausgabung der Finanzmittel noch unklar insbesondere ist noch unklar, ob diese Gelder vom Land, den Bezirken oder sowohl vom Land als auch den Bezirken ausgereicht werden. Deshalb wurde das Einfügen von „ggf.“ an zwei Stellen der zweiten Ausfertigung vorgeschlagen, um deutlich zu machen, dass die BVV sich mit dieser unklaren Situation beschäftigt hat. Nach diesen Änderungen im Vorfeld und während der Sitzung wurde die Drucksache einstimmig bei 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der BVV zur Annahme empfohlen.

Text Ursprungsantrag Fraktion der SPD und Linksfraktion

Das Bezirksamt wird ersucht

durch eine vorausschauende Vorbereitung sicherzustellen, dass die bereits beschlossenen sowie die noch in Beratung befindlichen Entlastungsleistungen zeitnah nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze an die Betroffenen ausgezahlt werden. Dies betrifft insbesondere:

das Bürgergeld

das neue Wohngeld

Hilfen für Privathaushalte aus dem Berliner Härtefallfonds und

Unterstützungsleistungen des Berliner Senats für Einrichtungen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur.

Die Instrumente der vorläufigen Bewilligung und Vorschussleistung sind zu nutzen.

Stellen

Es wird angestrebt, bei der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine zügige Zusage der zusätzlichen Stellen hinzuwirken, damit entsprechende Stellenausschreibungen und -besetzungsverfahren initiiert werden können.

Bei Stellenbesetzungen von bereits Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung schnellstmöglich realisiert werden, um eine zügige Einarbeitung zu ermöglichen.

Des Weiteren ist zu prüfen, inwiefern Abordnungen für die Bewältigung von assistierenden Aufgaben möglich sind.

Schulungen

Sowohl die jeweilige Stammbelegschaft als auch die abgeordneten und die zusätzlich eingestellten Beschäftigten sollten so schnell wie möglich in Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen und ihre Umsetzung geschult werden. Den abgeordneten Beschäftigten sollte die Möglichkeit zur Einarbeitung - möglichst schon vor Inkrafttreten der jeweiligen Vorschriften - gegeben werden.

Hierzu soll sich das Bezirksamt bei der Verwaltungsakademie von Berlin für entsprechende Schulungsangebote einsetzen.

Veröffentlichung von Informationen und Anlaufstellen

Die Veröffentlichung von Informationen soll, neben der Internetseite und auf bestehende Social-Media-Kanälen, parallel in den Bürgemtern und Ämtern mit Publikumsverkehr erfolgen. Die Beschäftigten sollen über die neuen Leistungen zumindest soweit informiert und geschult werden, sodass Sie in der Lage sind, potenzielle Leistungsansprüche bei Bürger*innen, die bei ihnen vorsprechen, zu erkennen und über die zuständigen Ämtern zu informieren.

Jobcenter

Bezüglich der zeitnahen Umsetzung des Bürgergeldes soll das Bezirksamt entsprechende Beschlüsse der Trägerversammlung herbeiführen (soweit noch nicht geschehen Personalbedarfsermittlung, Einwerbung zusätzlicher Stellen, Personalakquise, Schulung der betroffenen Mitarbeitenden usw.).

Die Ausschüsse für Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit und Bürgerdienste und Geschäftsordnung sind regelmäßig zu informieren.

Begründung Ursprungsantrag:

Der starke Anstieg der Energiepreise und die anhaltend hohe Inflation belasten viele Bürger*innen sehr. Sie sind dringend auf die bereits beschlossenen und noch in Vorbereitung befindlichen Entlastungsleistungen angewiesen. Das Gleiche gilt für nahezu alle Einrichtungen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur. Deshalb ist nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze mit einer Antragsflut zu rechnen. Viele Antragsteller*innen werden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits in einer finanziell sehr schwierigen Situation befinden. Deshalb muss die zeitnahe Auszahlung der Leistungen sichergestellt werden. Dabei ist bei Wohngeld - politisch gewollt - mit mehr als der doppelten Anzahl an Anträgen als bisher zu rechnen. Auch beim Bürgergeld ist wegen der veränderten Leistungsvoraussetzungen möglicherweise mit einem Anwachsen der Antragszahlen zu rechnen.

Das stellt für die betroffenen Ämter des Bezirks eine enorme Herausforderung dar. Deshalb muss bereits jetzt mit einer entsprechend gezielten Personalakquise, Anpassung der Prozesse und Schulung und Einarbeitung der betroffenen Mitarbeitenden begonnen werden.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen